LR Podgorschek und KO Mahr: Landtag verabschiedet modernstes Gemeinderecht Österreichs

FPÖ zu gestern Abend im Oö. Landtag beschlossenem Gemeinderechts-Paket

„Das modernste Gemeinderecht Österreichs hat nun auch den Oö. Landtag passiert. Mit dieser umfangreichen Reform haben wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft Oberösterreichs vorgenommen“, begrüßen der Landesrat für Gemeindeaufsicht Elmar Podgorschek und Klubobmann Herwig Mahr die Neuerungen im Bereich Gemeinderecht und –prüfung.

Anstoß für die Reform waren die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Mit uns Freiheitlichen wird es zu keinen derartigen chaotischen Zuständen mehr kommen“, versichern die beiden freiheitlichen Landespolitiker wiederholt und unterstreichen: „Die neuen Instrumente der Gemeindeprüfung ermöglichen es, bereits frühzeitig Unrechtmäßigkeiten aufdecken zu können.“

Änderungen bei Bürgermeisterbezügen und Gemeinderatsgrößen

„Oberösterreich ist das einzige Bundesland, das noch zwischen Haupt- und Nebenberuflichkeit von Bürgermeistern unterscheidet. Ab 2021 rücken wir aber nach. Dann wird es nur mehr hauptberufliche Gemeindeoberhäupter in unseren Gemeinden geben. Dadurch wird das Bürgermeisteramt seiner tatsächlichen Verantwortung gerecht“, spricht Mahr eine der Änderungen an. „Außerdem wird die Anzahl an Gemeinderäten moderat reduziert, was zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führt. Die freiwerdenden Steuergelder können dann beispielsweise für bauliche Maßnahmen im Gemeindebereich herangezogen werden.“

Präzisierung der Aufsichtsmittel

„Auch Änderungen im Aufsichtsrecht wurden vorgenommen. Die Ersatzvornahme sowie die Aufsichtsbeschwerde werden präzisiert und die Belehrung als Aufsichtsmittel aufgenommen. Bei der Aufsichtsbeschwerde werden nur noch Beschwerden über die Amtsführung von Gemeindeorganen behandelt, die schriftlich bei der Aufsichtsbehörde einzubringen sind. Das betroffene Organ bzw. dessen Mitglied ist im Wege des Bürgermeisters in Kenntnis zu setzen und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Aufsichtsbehörde beurteilt, ob durch das Handeln Gesetze oder Verordnungen verletzt wurden. Die Beantwortung der Aufsichtsbeschwerde soll innerhalb von sechs Monaten erfolgen und ist dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu bringen“, führt Podgorschek Änderungen im Bereich der Gemeindeprüfung an und weist ausdrücklich auf eine maßgebliche Änderung hin: „Künftig herrscht bei Prüfberichten mehr Transparenz. Denn die Fraktionsobleute sind nun zu dessen Schlusspräsentation durch den entsprechenden Prüfer einzuladen. Das war vorher anders.“

„Gelbe Karte“ für Gemeinden

„Wenn eine Gemeinde bei der Besorgung des eigenen Wirkungsbereichs Gesetze oder Verordnungen verletzt, den Wirkungsbereich überschreitet oder die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde nun mit Bescheid feststellen, wie rechtmäßig vorzugehen ist. Das ist eine Art „gelbe Karte“, somit können eingriffsintensivere Aufsichtsmittel im Optimalfall vermieden werden“, nennt Podgorschek eine wesentliche Neuerung.

Weitere wesentliche Punkte des Gemeinderechts-Pakets:

  • Schaffung eines Vertretungsrechts im Gemeindevorstand
  • Ermöglichung „freiwilliger“ Gemeindeaufteilungen und –neubildungen
  • Änderung bei den Anforderungen an Amtsleiter
  • Möglichkeit zur Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet sowie einer sogenannten Elektronischen Amtstafel

„Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle des Gemeinderechts. Sie ist das Ergebnis zahlreicher Unterausschussberatungen, die nicht immer ganz unkompliziert waren. Schlussendlich haben wir aber doch ein Paket geschnürt, das grundsätzlich von allen Parteien mitgetragen wird“, sind sich Landesrat Podgorschek und Klubobmann Mahr einig.

„Ich bin überzeugt, dass die Änderungen im Aufsichtsrecht – vor allem die Einführung der Belehrung – dazu führen wird, dass Bürgermeister noch sorgfältiger mit ihrer Verantwortung als oberstes Gemeindeorgan umgehen“, sagt Podgorschek abschließend.

Klubobmann Mahr zu UA Gemeindeaufsicht: Intensive Beratungen nun abgeschlossen

FPÖ: LRH-Empfehlungen in Umsetzung – Details zur Reform der Gemeindeaufsicht werden in Kürze durch die Landesregierung präsentiert

„Die Ausgestaltung der Gemeindeaufsicht steht nun fest. Die intensiven Unterausschuss-Beratungen konnten abgeschlossen werden. Heute wurde ein neuer Weg eingeschlagen“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der Sitzung bekannt.
„Die Erarbeitung war insbesondere aus juristischer Sicht nicht unkompliziert, aber insgesamt konstruktiv und zielorientiert. Erfreulich ist, dass es trotz des ambitionierten Zeitplans zur Einigung aller Fraktionen gekommen ist“, betont Klubobmann Mahr und sieht mit Zuversicht einer sachlichen Debatte zum Beschluss der neuen Gesetzesmaterien in der nächsten Landtagssitzung entgegen.

Der Anstoß dieser Reform waren unter anderem die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, bevor die FPÖ im Jahr 2015 die Ressortverantwortung übernommen hat – Stichwort: St. Wolfgang.
„Solch inakzeptable Zustände wird es mit uns nicht geben“, versichert Mahr und sagt: „Der Landtag hat unter anderem bei den Kontrollinstrumenten nachgeschärft.“

„Eingearbeitet wurden ebenso die Empfehlungen des Rechnungshofes“, weist Mahr darauf hin, dass mit dem Gemeinde-Paket die Empfehlungen des Landesrechnungshofes im Bericht zum System der Gemeindeaufsicht vom Jänner 2018 als erledigt angesehen sein sollten.

Die Einzelheiten des Gemeinde-Pakets werden der Öffentlichkeit in Kürze durch die zuständigen Regierungsmitglieder präsentiert. Beschlossen werden soll es in der Landtagssitzung am 8. November 2018. Inkrafttreten ist mit Jahreswechsel vorgesehen.
„Die Reform wurde mit dem nötigen Druck vorangetrieben, der Zeitplan eingehalten“, sagt Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr zu Unterausschuss Gemeindeprüfung NEU: Mehr Einbindung des Gemeinderates bei Prüfberichten

Heutige Beratungen des Unterausschusses Gemeindeprüfung NEU: Mehr Transparenz von Prüfberichten für bessere Kontrolle

„Alle Mitglieder des Gemeinderates müssen künftig über den gesamten Inhalt von Prüfberichten informiert werden“, fasst Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Beratungen im Unterausschuss Gemeindeprüfung NEU eine weitere Neuerung in Sachen Gemeindeaufsicht zusammen. „Damit soll gewährleistet werden, dass ausnahmslos alle Mandatsträger über etwaige Missstände im Gemeindebereich rechtzeitig Bescheid wissen.“

„Der Zeitplan hält. Der nächste Unterausschuss ist bereits in drei Wochen, am 27. Juni. Dafür haben wir Strafrechtsexperten eingeladen, die uns nähere Auskünfte über den Tatbestand des Amtsmissbrauchs im Bereich der Gemeindeaufsicht geben sollen“, stellt Klubobmann Mahr in Aussicht.

Klubobmann Mahr: Arbeit an Gemeindeprüfung NEU auf Hochtouren

Heutige Beratungen des Unterausschusses Gemeindeprüfung NEU: Aufsichtsinstrumente als Sitzungsschwerpunkt

„Die Arbeit läuft auf Hochtouren. Noch vor dem Herbst werden konkrete Inhalte präsentiert“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Sitzung des Unterausschusses „Gemeindeprüfung NEU“ bekannt. Die Beratungen unter der Leitung von FPÖ-LAbg. Peter Bahn bezeichnet Mahr als „zwar nicht unkompliziert, aber konstruktiv und zielorientiert“.

„Behandelt wurde heute die mögliche Ausgestaltung der Aufsichtsmittel. Zu Optimierungen soll es im Bereich der Ersatzvornahme und Aufsichtsbeschwerde kommen. Dadurch erhalten die Prüforgane wirkungsvollere Instrumente für Problemfälle. Das führt infolgedessen zu einer allgemeinen Effizienzsteigerung im Umgang mit Steuergeld“, gibt Mahr bereits bekannt.

„Fest steht jedenfalls, dass der Aufsichtsbehörde in Oberösterreich wirkungsvollere Kontrollinstrumente in die Hand gegeben werden müssen. Denn bevor die FPÖ in Oberösterreich im Jahr 2015 die Agenden der Gemeindeaufsicht übernommen hat, kam es zu inakzeptablen Missständen. So etwas wird es mit uns in der Verantwortung nicht mehr geben“, versichert der freiheitliche Klubobmann, die Arbeiten an der oberösterreichischen Gemeindeaufsichtsreform mit dem nötigen Druck voranzutreiben.

„Als Nächstes tagt der Unterausschusses „Gemeindeprüfung NEU“ am 6. Juni 2018. Im Anschluss daran sind bereits zwei weitere Termine vorgesehen. Im Herbst sollen die Beratungen zum Abschluss kommen“, hebt Klubobmann Mahr den ambitionierten Zeitplan hervor.

 

Klubobmann Mahr: Fahrplan für Gemeindeaufsicht NEU steht

FPÖ: Konstruktiver Start bei Beratungen im Unterausschuss Gemeindeaufsicht NEU

„Uns ist wichtig, die Gemeindeprüfung rasch auf stabile Beine zu stellen“, betont Klubobmann Herwig Mahr anlässlich des heutigen UA Gemeindeaufsicht NEU. „Die Arbeit im heutigen Unterausschuss unter dem Vorsitz des freiheitlichen LAbg. Peter Bahn ging gut voran. Die Details werden wir in den kommenden Sitzungen gemeinsam mit Experten beraten. Dabei werden alle Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt“, stellt Mahr in Aussicht.

„Insbesondere die Instrumente der Gemeindeaufsicht müssen geschärft werden. Ziel ist, dass die neuen Regelungen bereits Anfang 2019 in Kraft treten“, sagt Klubobmann Mahr.

„In der Vergangenheit kam es zu inakzeptablen Missständen im Bereich der Gemeindeaufsicht und -finanzierung. In Zukunft muss jedenfalls sichergestellt sein, dass so etwas nicht mehr geschehen kann“, stellt Mahr abschließend klar.

 

Klubobmann Mahr: Sonderkontrollausschuss ließ keine Punkte unbehandelt

LRH-Bericht ausführlich diskutiert – alle Empfehlungen einstimmig beschlossen – Folgebericht in 18 Monaten

„Der Bericht wurde Punkt für Punkt abgearbeitet. Für uns blieb dabei keine Frage ungeklärt. Der Rechnungshof hat seine Arbeit sehr gut gemacht“, berichtet Klubobmann Herwig Mahr, der in den vergangenen zwei Tagen den Vorsitz des Sonderkontrollausschusses geführt hat. Behandelt wurde der Landesrechnungshofbericht, in welchem das System der Gemeindeaufsicht am Beispiel St. Wolfgang und nicht nachvollziehbare Streichungen in Gemeindeprüfberichten detailliert aufgearbeitet wurden. Darüber hinaus wurde der Antrag von SPÖ und Grüne auf Einsetzung einer Untersuchungskommission vorberaten, über welchen in der Landtagssitzung am 1. März 2018 abgestimmt werden wird.

„Unbestritten ist, dass vor 2015 im Bereich der Gemeindefinanzierung bzw. -aufsicht so Manches nicht korrekt gelaufen ist. Der Bericht des Landesrechnungshofes deckt das lückenlos auf. Umso wichtiger ist es nun, das System der Gemeindeaufsicht umfassend zu optimieren. So etwas darf sich jedenfalls nicht wiederholen“, betont Klubobmann Mahr.

„Anwesend waren neben den Experten des Landesrechnungshofs Vertreter aller geprüften Stellen des Amtes der Landesregierung, die Landesräte Hiegelsberger und Podgorschek sowie die Ausschussmitglieder aller Parteien. Gegen die Vorladung weiterer Auskunftspersonen haben wir uns bewusst entschieden. Denn selbst der Rechnungshofdirektor hat mehrfach betont, dass die Prüfung im Kontakt mit allen Beteiligten erfolgt ist und ihm die Einsicht in alle notwendigen Akten problemlos ermöglicht wurde“, sagt Mahr.

Gemeindeaufsicht in der Hand der FPÖ

„Seit 2015 ist FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek für die Aufsicht aller oberösterreichischer Gemeinden zuständig. Podgorschek hat das aktuelle System durchleuchtet und umfassende Verbesserungen in Auftrag gegeben“, unterstreicht Mahr, dass alle Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt werden.

„Wir werden das System auf neue Beine stellen. In unserer Verantwortung wird es so etwas nicht mehr geben“, versichert Klubobmann Mahr.

Keine Untersuchungskommission erforderlich

„Wie sehen keinen Grund für eine weitere Prüfung“, signalisiert Herwig Mahr die Ablehnung des SPÖ/Grünen-Antrages in der nächsten Landtagssitzung zur Einsetzung einer Untersuchungskommission.

 

Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Nun sind Konsequenzen unausweichlich – umfassende Reform der Gemeindeaufsicht notwendig

LRH-Bericht zeigt jahrelange Fehlpolitik bei Gemeindeaufsicht auf – FPÖ begann ab Amtsübernahme von LR Podgorschek mit Aufräumarbeiten

Als „haarsträubend“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr das Ergebnis der aktuellen Sonderprüfung des Landesrechnungshofs (LRH). „Der Prüfbericht deckt schonungslos auf, welche chaotischen Zustände bis 2015 im Bereich der Aufsicht und Finanzierung von Gemeinden geherrscht haben. Nun erwarte ich mir Konsequenzen auf allen Ebenen“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr kritisch den aktuellen Bericht der Sonderprüfung des LRH. „Das kann man so unmöglich stehen lassen. Daher sehe ich im nächsten Kontrollausschuss Mitte März großen Erklärungsbedarf aller Beteiligten.“

„Ende 2016 hat die Oö. Landesregierung den LRH mit einer Sonderprüfung des Systems der Gemeindeaufsicht beauftragt. Grund waren unter anderem die andauernden Missstände bei Bautätigkeiten in der Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut“, berichtet Mahr. „Dieser Prüfauftrag wurde im Frühjahr 2017 erweitert. Dadurch sollte zusätzlich die Vorgehensweise der Berichterstellung von Gebarungsprüfungen genauer durchleuchtet werden. Wie nun der LRH am Beispiel der Stadtgemeinde Freistadt bestätigt, wurden in der Vergangenheit für die Vollständigkeit des Inhalts wesentliche Textpassagen geschwärzt. Das darf es in Zukunft nicht mehr geben.“

Missstände in der Gemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut

„Es kann nicht sein, dass sich einzelne Politiker über geltendes Recht hinwegsetzen“, unterstreicht Mahr die Kritik des LRH. Der Ursprung geht bis ins Jahr 1999 zurück. Bereits damals wurden erste Ungereimtheiten festgestellt. Die Sache hat sich in den darauffolgenden Jahren zu einem Missstand mit enormer Sprengkraft entwickelt. Im Verlauf der Jahre haben Prüforgane immer wieder auf diverse Missstände hingewiesen. Durchgegriffen wurde bis 2015 letztlich nie.

Schönfärberei von Prüfberichten

Dass ganze Absätze eines Prüfberichts ungerechtfertigt gestrichen oder verändert werden, damit dessen Ergebnis geschönt wird, bezeichnet Mahr als katastrophale Vorgehensweise: „Nicht nur im Fall Freistadt wurden ganze Passagen gestrichen, wodurch heikle bzw. für die Gemeinde unangenehme Prüfungsfeststellungen verändert wurden. Änderungen der Erstberichte sind zwar teilweise notwendig und auch erklärbar. Aber so wie im LRH-Bericht aufgezeigt kann man als Verantwortungsträger jedenfalls nicht agieren.“

Seit 2015 Gemeindeaufsicht im Verantwortungsbereich der FPÖ

„Seit der Wahl 2015 ist die FPÖ für den gesamten Bereich der Gemeindeaufsicht verantwortlich. Unser dafür zuständiges Regierungsmitglied, Landesrat Elmar Podgorschek, hat umgehend alle notwendigen Schritte in die Wege geleitet, um das System in Ordnung zu bringen“, betont der freiheitliche Klubobmann. „Auch das Projekt ‚Gemeindeprüfung Neu‘ ist auf Schiene. Wir sind guter Dinge, dadurch das System zu optimieren. Unabhängig davon müssen wir uns aber natürlich intensiv mit den Empfehlungen des LRH auseinandersetzen, die aus der aktuellen Sonderprüfung hervorgehen“, versichert Klubobmann Mahr. „Denn eines ist klar. Das gesamte System der Gemeindeaufsicht in Oberösterreich muss dringend verbessert werden!“