Positive Bilanz unserer Mindestsicherungsreform

Es ist ganz klar, dass jenen Bürgern geholfen werden muss, die unverschuldet in Not geraten. Das heißt aber nicht, dass diese Sicherungssysteme als soziale Hängematte angesehen werden können. Vor einiger Zeit haben wir in Oberösterreich daher eine Reform der Sozialhilfe begonnen. Hierbei ging es uns vor allem um mehr Leistungsgerechtigkeit, stärkere Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit.

Wie die aktuelle Bilanz zeigt, zahlen sich unsere Bemühungen bereits aus: Mit Stichtag 30. Juni haben in Oberösterreich 9.960 Personen Sozialhilfe bezogen. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Rückgang von elf Prozent, verglichen mit 2017 sogar 33 Prozent! Die Ausgaben für die Sozialhilfe im ersten Halbjahr 2020 sind gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2017 um knapp sieben Millionen Euro gesunken.

Nachdem sich die Corona-Krise mittlerweile zu einer Arbeitsmarktkrise entwickelt hat, verlieren zahlreiche Arbeitnehmer unverschuldet ihren Job. Es zeigt sich nun also nochmal überdeutlich, dass es richtig war, unser Sozialsystem fit für die Zukunft zu machen. Das eingesparte Geld können wir jetzt jedenfalls dringend gebrauchen.

Problematisch ist allerdings, dass fast jeder zweite Bezieher (48 Prozent) Ausländer ist. Das zeigt einen offensichtlichen Aufholbedarf in Sachen Integration. Aber hier scheint beim zuständigen Integrationslandesrat Kaineder von den Grünen einfach der politische Wille zu fehlen – und das, obwohl wir mit dem oberösterreichischen Integrationsleitbild schärfere Leitlinien festgelegt haben und sich Versäumnisse in diesem Bereich besonders negativ auf Wohlstand und Sicherheit in unserem Land auswirken. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass dieser Missstand so raschest behoben wird.

LAbg. Wall: SPÖ-Sumpf wird Stück für Stück trockengelegt

FPÖ OÖ fordert restlose Aufklärung in der Causa „B37“

„Von 2016 bis 2018 leistete das Land insgesamt 1,8 Millionen Euro an Mindestsicherung für Wohnungslose. Fünf Einrichtungen wurden mit der Auszahlung betraut, allerdings ohne schriftliche Vereinbarungen, wie auch der Landesrechnungshof feststellte. Es ist grotesk, Verträge über Millionenbeträge nur mündlich abzuschließen“, kritisiert Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall in der heutigen Sitzung des Landtages, bei der die Missstände rund um den SPÖ-dominierten Linzer Sozialverein B37 aufgrund eines Rechnungshofberichtes behandelt wurden.

„Der Verein B37 legte als einzige Organisation dem Land statt Bescheiden eine ‚Information zur Betragsermittlung‘ vor. Da hätten doch auch im Sozialressort von Landesrätin Gerstorfer die Alarmglocken läuten müssen! Aber es passierte nichts. Laut Obmann des Vereins war dieses Vorgehen in den letzten 25 Jahren Usus. Die Stadt Linz musste aber von der jahrelangen Rechtswidrigkeit gewusst haben“, führt Wall weiter aus und ergänzt: „Immerhin waren hohe SPÖ-Funktionäre, wie beispielsweise Vizebürgermeisterin Hörzing sowie der Abteilungsleiter für Mindestsicherung, im Vorstand des Vereins tätig.“

„Dieses unkontrollierte Vorgehen hatte entsprechende Folgen. Landesrätin Gerstorfer sprach zunächst von keinem, dann von geringem Schaden, dann waren es 206.000 Euro. Letztendlich hat das Land rund 900.000 Euro Schaden für die Jahre von 2012 bis 2019 angemeldet. Dass man nach mehr als einem Jahr nicht einmal weiß, wie viel Schaden entstanden ist, zeigt die chaotischen Zustände im SPÖ-Ressort auf“, fasst LAbg. Wall zusammen. „Zudem läuft eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft, deren Prüfung noch andauert. Wie viel vor 2012 rechtswidrig ausbezahlt wurde, ist nach wie vor ungeklärt. Gerstorfer gab bis dato keinen Auftrag, den Zeitraum vor 2012 zu prüfen.“

Sozialhilfe-Entwurf sorgt für Verwirrung

„Inzwischen wurde uns ein Entwurf der Oö. Sozialhilfegesetz-Novelle vorgelegt, welcher die Möglichkeit vorsieht, dass Bezirksverwaltungsbehörden die Erstellung von Sozialhilfe-Bescheiden und die Kontrolle auf das Land zu übertragen. Das lässt vermuten, dass Landesrätin Gerstorfer den Magistrat Linz nicht in der Lage sieht, die Verantwortung künftig entsprechend wahrzunehmen“, so Wall abschließend.

Skandal im SPÖ-Ressort um Mindestsicherung

Mittlerweile ist es amtskundig: Bei der Gewährung der Mindestsicherung gab es jahrelang rechtliche Verfehlungen. Sichtbar wurde das ganze schon im Juni 2019, als Soziallandesrätin Gerstofer ziemlich schleierhaft eine Klarstellung darüber ankündigte, inwieweit eine unmittelbare Soforthilfe über die Träger ohne behördliches Verfahren geleistet werden kann. Schon damals war aber offenkundig: Mindestsicherung darf nur mit behördlicher Leistungsfeststellung gewährt werden. Die bisherige Vergabepraxis der Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe war also alles andere als rechtlich einwandfrei.

Der Landesrechnungshof hat nun mit dem Ergebnis seiner Sonderprüfung deutlich gemacht, dass die Vorgänge rund um die Gewährung in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Mindestsicherung wurde zum Teil ohne behördliche Erledigung ausbezahlt, das geht nicht. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein.

Im Moment weiß man noch nicht, wo hoch der Schaden für den Steuerzahler ist. Gerstorfer gab bekannt, dass in den Jahren 2012 bis 2019 zumindest 205.973,- Euro zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Dazu muss man aber sagen, dass bei rund einem Drittel der Fälle die Korrektheit gar nicht mehr nachgeprüft werden konnte. Die Dunkelziffer ist also weit höher.

Diese skandalöse Verantwortungslosigkeit macht mich fassungslos. Übrigens geht die Staatsanwaltschaft der Sache auch schon nach, völlig zurecht meiner Meinung. Die Ergebnisse sind noch ausständig. Klar ist aber schon jetzt, dass entsprechende politische Konsequenzen gezogen werden müssen – und zwar von den Verantwortlichen persönlich.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt jahrelanges Versagen bei Gewährung der Mindestsicherung

Ergebnis der LRH-Sonderprüfung: Auszahlung nur mit behördlicher Leistungsfestsetzung erlaubt – Versagen in allen Instanzen – Prüfung Staatsanwaltschaft ausstehend

„Das Ergebnis der Prüfung ist wenig überraschend und dennoch skandalös. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht schonungslos auf, dass die Vorgänge rund um die Gewährung der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Es wurde ohne behördliche Erledigung Mindestsicherung ausbezahlt. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes über eine Sonderprüfung zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an wohnungslose Personen.

In Auftrag gegeben wurde die Prüfung im Juni 2019 von der zuständigen Soziallandesrätin. Klubobmann Mahr bezeichnete die schleierhafte Bekanntgabe von Landesrätin Gerstorfer als „höchst verdächtig“, da sie bloß von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat“ sprach. Mahr stellte fest, dass die zuständige Behörde jedenfalls prüfen müsse, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war. Der Verdacht erhärtete sich schließlich. Innerhalb kürzester Zeit wurde so auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind noch ausstehend.

„Nun gibt uns auch der Landesrechnungshof Recht: Für jede Form der Mindestsicherung müssen behördliche Verfahren für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stattfinden“, hebt Mahr ein Ergebnis der Prüfung hervor.

Bei Klienten des Linzer Sozialvereins B37 wurde das über 25 Jahre nicht gemacht, gab der Verein bereits selbst öffentlich bekannt. Zuständig für die bescheidmäßige Erledigung wäre der Linzer Magistrat im übertragenen Wirkungsbereich. Spätestens der Abteilung Soziales hätte das Fehlen der Bescheide bei ordnungsgemäßer Prüfung auffallen müssen. Und das deutlich früher, als es nun der Fall ist, wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht klar zum Ausdruck bringt.

„Hier wurde jahrelang wider besseren Wissens weggesehen und geschwiegen. Der Sozialverein als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen“, ortet Mahr ein Versagen in allen Instanzen und nennt eine bedenkliche Gemeinsamkeit der Akteure: „In allen betroffenen Bereichen ist die SPÖ in der Verantwortung. Hier wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor jenen der Öffentlichkeit gestellt. Das ist Verrat am Steuerzahler.“

„Offen ist, inwieweit diese jahrelange Praxis strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“, weist Mahr auf die laufende Prüfung der Staatsanwaltschaft hin. „Ich erwarte mir, dass für diese inakzeptablen Vorgänge die politische Verantwortung übernommen wird.“

„Auf welche Höhe sich der Schaden für den Steuerzahler beläuft, ist ebenso unklar“, sagt Mahr. Eine stichprobenartige Überprüfung der Abteilung ergab, dass in den Jahren 2017 und 2018 zumindest 59.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. „Ich wage mir gar nicht auszumalen, welcher Schaden insgesamt in diesem Teilbereich durch diese Verantwortungslosigkeit entstanden ist.“

„Klar ist: Die Wohnungslosenhilfe ist natürlich eine unerlässliche Maßnahme für hilfsbedürftige Menschen in unserem Land. Das soll auch weiterhin so bleiben“, stellt Mahr fest und nennt den Kern des Problems: „Staatliche Unterstützungsgelder müssen immer innerhalb der rechtlichen Schranken gewährt werden. Nur das ist eben im konkreten Fall über Jahre hinweg einfach nicht geschehen. Und das im höchstdotierten Bereich unseres Landes mit rund 617 Millionen Euro Jahresbudget. Das ist ein Armutszeugnis für die handelnden Stellen. Das kann so nicht sein. Gerade hier ist besondere Genauigkeit unabdingbar.“

 

FPÖ begrüßt Umstellung der Auszahlung grundsätzlich

Laut Stellungnahme der Sozialabteilung im Bericht erfolgt die Auszahlung nunmehr ausschließlich durch die Bezirksverwaltungsbehörden selbst. Klubobmann Mahr begrüßt diese Entscheidung, denn laut LRH sei Oberösterreich ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Auszahlungen der monatlichen Leistungen nicht ausschließlich durch die zuständige Behörde erfolgen. Er, Mahr, sieht sich in seinem politischen Handeln bestätigt: „Es ist der völlig richtige Schritt, dass die Behörde nun selbst die Auszahlungen tätigt.“

„Ich erwarte mir von Landesrätin Gerstorfer, dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt“, fordert Mahr. „Es ist generell längst notwendig, die teuren Verflechtungen im Sozialbereich zu entwirren und damit die Verwaltungskosten zu minimieren. Wie wichtig das ist, zeigt uns die aktuelle Corona-Krise.“

„Die fehlende Kontrolle im Sozialbereich zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht“, kritisiert Mahr und fordert: „Hier muss endlich auf einen effizienteren Umgang mit Steuergeld geachtet werden.“

Corona-Krise bestätigt: Unser Reformweg ist wichtig und notwendig

Wir stehen gerade am Anfang einer Ausnahmesituation, die in den nächsten Monaten nicht zuletzt wirtschaftlich massiv durchschlagen wird. Es starten zwar verschiedene Programme, die unsere heimischen Unternehmen stützen sollen, aber auch hierfür brauchen wir Geld, viel Geld. Es ist daher richtig gewesen, dass wir Freiheitliche den Anstoß zu zahlreichen Reformen gegeben haben – die spürbare Einsparungen erst möglich machten. Ein Beispiel hierfür ist die Reform der Mindestsicherung in Oberösterreich für mehr Leistungsgerechtigkeit und Arbeitsanreize geknüpft an die Integrationswilligkeit. Aktuelle Zahlen zeigen, dass sich zum Stichtag 31. Dezember 2019 die Anzahl der Leistungsbezieher um rund 28 Prozent verringert hat – und das führt zu einer Ersparnis von über sieben Millionen Euro im Jahr. Dieses Geld können wir in der aktuellen Situation gut gebrauchen. Dabei dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Unsere Mittel müssen nun besonders ressourcenschonend und vernünftig zum Wohle der Österreicherinnen und Österreicher eingesetzt werden. Zudem wäre neben zahlreichen Sofortmaßnahmen entscheidend, das Staatsziel Wirtschaftsstandort nach oberösterreichischem Vorbild in die Bundesverfassung aufzunehmen – und dadurch ein klares Bekenntnis zur Markwirtschaft, der unternehmerischen Freiheit und damit der Sicherung von Arbeitsplätzen abzugeben.

Klubobmann Mahr: Reform der Mindestsicherung wirkt

FPÖ-Anfrage an LR Gerstorfer: Kosten und Bezieheranzahl weiter gesunken

„Unsere Reform der Mindestsicherung in Oberösterreich zeigt Wirkung. Die Kosten sind weiter deutlich zurückgegangen, die Anzahl der Bezieher sank ebenso. Kopfzerbrechen bereitet mir jedoch das Verhältnis von österreichischen und ausländischen Beziehern“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr das Ergebnis einer aktuellen schriftlichen FPÖ-Anfrage an Soziallandesrätin Gerstorfer.

Mit Stichtag 31. Dezember 2019 bezogen insgesamt 10.304 Personen Mindestsicherung, vor zwei Jahren waren es noch 14.246. Das ist ein Rückgang von 3.942 Personen, umgerechnet rund 28 Prozent. Die Kosten betrugen im Jahr 2019 insgesamt 41,019 Millionen Euro, vor zwei Jahren wurden rund 48,136 Millionen Euro aufgewendet. Das entspricht einer Ersparnis von 7,117 Millionen Euro.

„Fast die Hälfte aller Bezieher sind Ausländer“, führt Mahr seine Bedenken weiter aus. Von den 10.304 Beziehern sind 4.723 keine österreichischen Staatsbürger, also rund 46 Prozent. „Gemessen am Bevölkerungsschnitt ist der Anteil ausländischer Bezieher überdurchschnittlich hoch. Ich erwarte mir von Integrationslandesrat Kaineder, diesem Missverhältnis mit wirksamen Integrationsmaßnahmen entgegenzuwirken. Hier wurde schon viel zu lange tatenlos zugesehen. Die Mindestsicherung ist kein Ersatzeinkommen.“

„Wir haben in Oberösterreich rechtzeitig Verantwortung übernommen und die Mindestsicherung zukunftsfit gemacht. Vorbild für die nun geltende bundesweite Sozialhilfe war unsere oberösterreichische Reform. Einige Bundesländer sind noch säumig, die längst notwendigen Neuerungen umzusetzen. Deshalb appelliere ich an alle, ihrer Pflicht als Verantwortungsträger umgehend nachzukommen“, betont Klubobmann Herwig Mahr.

 

Keine Aufnahme von Migranten aus sicheren Drittstaaten

„Jetzt darf nicht der gleiche Fehler wie 2015 gemacht werden, falsche Signale nach außen zu senden. Unser Sozialsystem hat keine Kapazitäten mehr für weitere tausende Migranten“, spricht sich Mahr klar gegen die erneute Willkommenspolitik der SPÖ hinsichtlich der aktuellen Migrationskrise an der Grenze zu Europa aus. „Unser Land liegt bei der Aufnahme von anerkannten Flüchtlingen laut UNHCR weltweit auf Platz 14 (in Prozent der Bevölkerung). Innerhalb der EU liegen nur Schweden und Malta vor Österreich. Genug ist genug.“

Klubobmann Mahr: Gerstorfer-Vorschlag gleicht einer Selbstaufgabe

FPÖ erteilt Gerstorfers „Kompetenz-Abschiebung“ der Mindestsicherung an AMS eine klare Absage

„Dieser Vorschlag ist eine reine Schnapsidee. Die Auslagerung von weiteren Aufgaben geht genau in die verkehrte Richtung“, sagt Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion auf den heutigen Vorschlag von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, die Abwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) an das Arbeitsmarktservice (AMS) auszulagern und erteilt ihm eine klare Absage.

„Nicht nur das Projekt ‚Sozialressort 2021+“ hat gezeigt, dass es eine Entwirrung der Verwaltungsstränge braucht. Da ist es kontraproduktiv, wenn eine weitere Kernkompetenz des Sozialressorts von einer landesexternen Organisation betreut werden soll. Landesrätin Gerstorfer wäre besser beraten, ihre eigentlichen Hausaufgaben zu machen, anstatt derart groteske Vorschläge zu liefern“, bezeichnet Mahr den Vorstoß als „Flucht vor der Verantwortung“.

„Dieser Vorschlag ist nicht zu Ende gedacht. Weder Infrastruktur noch personelle Ressourcen sind berücksichtigt. Nur ein Teilbereich der BMS-Leistungen betrifft das AMS. Daraus eine Generalkompetenz abzuleiten, ist absurd“, so Mahr weiters. „Es ist natürlich zu begrüßen, wenn die Behörden untereinander kooperieren. Dies ist aber bereits gesetzlich angeordnet und gelebte Praxis.“

Klubobmann Mahr: Vollzugspraxis des B37 führte sehr wohl zu Fehlleistungen der Wohnungslosenhilfe

FPÖ: Lückenlose Prüfung des Linzer Sozialvereins B37 nötig – Frist zur Beantwortung freiheitlicher Anfrage endet in den nächsten Tagen

„Hier wurde von Anfang an versucht, relevante Fakten unter den Teppich zu kehren. Nun kommt aber schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Der Sozialverein B37 gehört auf Herz und Nieren geprüft“, sagt Klubobmann Mahr in einer ersten Reaktion auf die aktuelle Information von Sozial-Landesrätin Gerstorfer zu Überprüfungen der Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe, einer Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS).

„Mehrere hundert Euro wurden offenbar über Jahre zu Unrecht an Personen ausbezahlt, weil die Berechnungen nicht behördlich überprüft wurden. Höchst verdächtig ist, dass ausschließlich der SPÖ-nahe Linzer Sozialverein so arbeitete. Bei allen anderen Wohnungsloseneinrichtungen in Oberösterreich erfolgte die Auszahlung rechtmäßig mit Bescheid“, betont Mahr.

Im Jahr 2018 wurden an 114 Klienten insgesamt 438.000 Euro BMS-Leistungen im Rahmen der Wohnungslosenhilfe abgerechnet. Nun haben die Überprüfungen ergeben, dass in Summe 6.000 Euro zu wenig und 33.000 Euro zu viel ausbezahlt wurde. Im Jahr 2017 gab es 147 Fälle zu rund 500.000 Euro BMS-Leistungen. Rund 1.500 Euro wurden zu wenig und rund 26.000 Euro wurden zu viel ausbezahlt.
„In zwei Jahren wurden 59.000 Euro zu viel ausbezahlt, 7.500 Euro zu wenig. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Wie der Verein selbst zugab, wurde über 25 Jahre so gearbeitet“, sagt Mahr. Das sei gängige Praxis gewesen und wurde von allen Verantwortlichen toleriert, wird der Geschäftsführer des Vereins in einem Bericht zitiert.
„Sorgsamer Umgang mit Steuergeld sieht anders aus. Landesrätin Gerstorfer hatte mehrmals versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Wie sich aber nun herausstellte, ist genau das Gegenteil der Fall. Der Steuerzahler wird hier an der Nase herumgeführt“, kritisiert Mahr.

Nach Bekanntwerden der dubiosen Vollzugspraxis stellte die FPÖ eine schriftliche Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer. Die entsprechende Beantwortung wird in den nächsten Tagen erwartet. „Weiterhin sind viele Fragen offen. Beispielsweise weshalb es trotz Vorliegens der Berechnungsunterlagen zu so gravierenden Fehlauszahlungen kommen konnte“, sagt Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Weiter deutlicher Rückgang bei der Mindestsicherung

FPÖ präsentiert aktuelle Zahlen aus halbjährlicher Anfragebeantwortung zur Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) in Oberösterreich

„Die positive Entwicklung der Mindestsicherung in Oberösterreich hält an. Die Anzahl der BMS-Bezieher ist mittlerweile auf das Niveau von 2013 zurückgegangen. Die Halbjahreskosten sind seit 2017 um 4,2 Millionen Euro gesunken. Das zeigt ganz klar: Unsere Reform wirkt“, bezieht sich Klubobmann Herwig Mahr auf die Beantwortung einer aktuellen FPÖ-Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer zur Entwicklung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Oberösterreich.

Mit Stichtag 30. Juni 2019 gab es in Oberösterreich 11.201 BMS-Bezieher. Eine solch niedrige Anzahl gab es zuletzt im Juli 2013. Damals waren es erst 11.258, bis schließlich Mitte 2017 der bisherige Höchststand von 14.933 Beziehern erreicht wurde.
Die Gesamtausgaben beliefen sich im ersten Halbjahr 2019 auf rund 21,79 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2017 waren es noch 25,99 Millionen Euro. Die Ausgaben haben sich also um 16 Prozent verringert.

„Leider fehlt bei manchen ausländischen Sozialleistungsempfängern der Integrationswille. Sie erhielten daher völlig zurecht nicht die volle Leistung. Wer sich in unserem Land aufhalten möchte, hat sich zu integrieren“, sieht sich Mahr in der Verankerung des Integrationsbonus bestätigt. Neun Personen haben im ersten Halbjahr 2019 entweder die Unterzeichnung der Integrationsvereinbarung verweigert oder diese nicht eingehalten. Der Sockelbetrag in Höhe von 155 Euro wurde nicht ausbezahlt. 225 Personen haben die Vereinbarung im genannten Zeitraum unterzeichnet.

„Bedenklich ist, dass Linz keine Übersicht über ihre verteilten Sachleistungen führt. Die Behörde hat offenbar keinen vollständigen Nachweis über ihre Sozialausgaben“, kritisiert Mahr abschließend.

FPÖ-Wall: LR Gerstorfer bei Wohnungslosenhilfe im Erklärungsnotstand

Mündliche Anfrage untermauert Missstände –  FPÖ kündigt schriftliche Anfrage an          

„25 Jahre mussten vergehen, bis man diesen Missstand bemerkte. Steuergeld wurde ohne rechtliche Genehmigung bereitgestellt. Es muss endlich klare Kontrollen geben. Das bestätigt einmal mehr, dass im Sozialressort kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem herrscht“, sagt die freiheitliche Sozialsprecherin, LAbg. Ulrike Wall, nach ihrer mündlichen Anfrage an Sozial-Landesrätin Gerstorfer.

LAbg. Wall hinterfragte im heutigen Landtag die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe, einer Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Denn Medienberichten zufolge war es jahrelang gängige Praxis, dass diese vom Verein B37 nach freiem Ermessen ohne rechtliches Genehmigungsverfahren ausbezahlt wurde.

„Die Antworten waren nicht zufriedenstellend. LR Gerstorfer verabsäumte es, Licht in diesen schwelenden Skandal zu bringen. Damit geben wir uns nicht zufrieden“, kündigt LAbg. Wall eine schriftliche Anfrage als weitere Initiative zur lückenlosen Aufklärung an.

„Verwunderlich ist auch, dass alle anderen Vereine die nötigen behördlichen Verfahren durchgeführt haben. Nur beim B37 war die Vollzugspraxis anders“, deckt Wall auf und weist darauf hin, dass diesem Verein SPÖ-Nähe nachgesagt wird

„Es ist uns ein Anliegen, dass hilfsbedürftige Personen die ihnen zustehende Hilfeleistung erhalten. Aber eben genau das wird durch die bescheidmäßige Leistungsfeststellung durch die Behörde gewährleistet“, stellt Wall klar.

„Jeder soll die Leistung bekommen, die ihm zusteht. Und das unabhängig vom betreuenden Verein“, betont Wall. Laut LR Gerstorfer sei bei stichprobenartigen Überprüfungen festgestellt worden, dass manchen Obdachlosen zu wenig, anderen aber zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde.