KO Mahr zu LRH-Bericht: Nationalpark Kalkalpen auf gutem Weg

FPÖ: Abteilung Naturschutz wurde ein gutes Zeugnis in Folgeprüfung ausgestellt – Kurs gilt es beizubehalten

„Der Aufsichtsbehörde Naturschutz wurde heute ein gutes Zeugnis ausgestellt. Es ist klar erkennbar, dass die Abteilung hier einwandfreie Arbeit leistet und eine Entwicklung in die richtige Richtung stattfindet. Die erforderlichen Prozesse befinden sich bereits in Umsetzung und Finalisierung. Einziger Wermutstropfen blieb teilweise die bisherige Prioritätensetzung der Nationalpark-Gesellschaft. Durch die Neubesetzung der Geschäftsführung Anfang 2023 hoffen wir auf eine Besserung ganz im Sinne der Kernaufgaben eines Nationalparks“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Folgebericht des Landesrechnungshofes (LRH) zum Nationalpark Oö. Kalkalpen.

„Dass für die Konsolidierung erste Schritte gesetzt wurden, ist zu begrüßen. Damit für eine nachhaltig intakte Finanzlage gesorgt werden kann, gilt es, diesen Kurs beizubehalten“, pflichtet Klubobmann Mahr dem LRH bei, dass man sich primär auf die Kernaufgaben des Nationalparks konzentrieren solle. In diesem Zusammenhang sei zudem begrüßenswert, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil nun auch auf ca. 2,6 Mio. Euro erhöht und damit an den des Landes OÖ angeglichen hat.

Im Hinblick auf das Projekt „Betrieb Villa Sonnwend“ wurden entsprechende Prüfungen hinsichtlich des möglichen Weiterbetriebes vorgenommen. „Wir begrüßen jedenfalls, dass nun die Weichen für eine verantwortungsvolle Zukunft sowohl für die Villa Sonnwend als auch für die Nationalpark-GmbH gestellt werden“, so Mahr.

„Die Umsetzung der Empfehlungen fußt im allgemeinen Wunsch aller darauf, die Bewahrung des Naturjuwels ‚Nationalpark Kalkalpen‘ für unsere zukünftigen Generationen erhalten zu können. Die Nationalpark Region leistet hierfür einen unverzichtbaren und wertvollen Beitrag“, betont Klubobmann Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr stellt klar: Naturschutz ist mehr als Flächenwidmung

Aktuell Schutzmaßnahmen für über 945 Tier- und 409 Pflanzenarten auf über 2.000 Einzelflächen im Ausmaß von rund 100.500 Hektar

„Der staatliche Naturschutz muss dort wirken, wo behördliche Aufsicht und Mitwirkung erforderlich und sinnvoll sind. Dafür ist ein vernünftiger Mix an Maßnahmen notwendig, wie Oberösterreich bestens vorzeigt. Den Naturschutz allerdings nur am Anteil der geschützten Flächen zu messen, ist viel zu kurz gegriffen. Es ist die Qualität als Ganzes, die auschlaggebend ist. Und hierbei können sich andere Bundesländer von Oberösterreich eine Scheibe abschneiden“, stellt Klubobmann Herwig Mahr angesichts der medialen Debatte über den aktuell veröffentlichten Öko-Report von Greenpeace klar.

„Oberösterreich betreibt in Sachen Naturschutz seit Jahren ein sehr genaues und wirkungsvolles Monitoring. So werden aktuell auf über 2.000 Einzelflächen im Ausmaß von rund 100.500 Hektar über 945 Tier- und 409 Pflanzenarten staatlich geschützt“, betont Klubobmann Mahr.

„Auch am zweiten wichtigen Naturschutz-Standbein, der Bewusstseinsbildung, konnten zahlreichen Angebote geschaffen werden“, weist Mahr unter anderem auf das äußerst erfolgreiche Naturschauspiel, das Fest der Natur und die Kinderbuchreihe „Forscher Felixx“ hin.

„Wir haben es in den vergangenen Jahren in Oberösterreich geschafft, eine verantwortungsvolle Naturschutzpolitik mit Hausverstand und Weitblick zu etablieren“, führt Mahr weiter aus. „Diesen erfolgreichen Weg werden wir konsequent weiterverfolgen.“

FPÖ: Höhere Strafen für vorsätzliche Schädigung geschützter Tier- und Pflanzenarten

„Ein großes Problem ist nach wie vor die vorsätzliche Schädigung geschützter Tier- und Pflanzenarten. Denn jeder Eingriff in eine geschützte Population kann zu irreparablen Schäden führen“, zeigt Klubobmann Mahr auf. „Derzeit kommen die Täter zumeist mit sehr niedrigen und nicht abschreckenden Strafen davon. Damit die generalpräventive Wirkung erhöht und zugleich der Artenschutz verbessert werden kann, sind dringend höhere Strafen notwendig. Dafür ist es erforderlich, dass auf Bundesebene der Strafrahmen deutlich verschärft wird.“

Klubobmann Mahr: Unterstützung der Grünen für Strafverschärfung bei Tötung bedrohter Tierarten ist erfreulich

FPÖ-Initiative für Strafverschärfung bei Schädigung von streng geschützten Tier- und Pflanzenarten in Landtagssitzung kommende Woche: „Ganz klar eine Initiative von Naturschutzreferent Haimbuchner“

„Im Sinne des Artenschutzes ist es erfreulich, dass wir auch die Grünen für unsere Initiative gewinnen konnten. Dass von den Unterstützern aber nun offenbar versucht wird, sich mit fremden Federn zu schmücken, ist nicht unbedingt die feine Art“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die aktuelle Bekanntgabe des oberösterreichischen Grünen Klubs, den geplanten Dringlichkeitsantrag für die kommende Landtagssitzung ins Rollen gebracht zu haben.

Mahr will zwar keine Henne-Ei-Diskussion vom Zaun brechen, stellt aber klar: „Dieser Antrag geht ganz klar auf eine Initiative von Naturschutzreferent LH-Stv. Haimbuchner zurück. Darin fordern wir die Strafverschärfung bei der Tötung bedrohter Tierarten. Das ist dringend notwendig.“

Im ersten Halbjahr traten in Oberösterreich vermehrt illegale Tötungen geschützter und seltener Vogelarten auf. Ihr Bestand wird durch jede Entnahme bedroht. Derzeit fehlt bei einer solchen Tat aber eine Mindeststrafe. „Deshalb kommen die Täter in der Praxis meistens mit sehr niedrigen Strafen davon. Das muss sich ändern, damit die nötige Abschreckung erzielt werden kann“, bringt es Mahr auf den Punkt.

LAbg. Baldinger: Oberösterreich betreibt Naturschutz mit Hausverstand

LH-Stv Haimbuchner leistet wertvolle Arbeit für Oberösterreich

„Oberösterreich betreibt Naturschutz mit Hausverstand. Für die Umsetzung einer solchen Politik braucht es auch ein vernünftiges Budget. Dabei ist immer auf einen möglichst effizienten Einsatz der verfügbaren Mittel zu achten. Im Voranschlag 2020 und auch 2021 sind jeweils Ausgaben in der Höhe von rund 9,6 Millionen geplant. Das Jahr 2020 steht im Zeichen der Umsetzung von Natura 2000 Gebieten, von Arten- und Lebensraumprojekten und einer Vielzahl von Einzelmaßnahmen und Projekten, welche die erfolgreiche Geschichte des Naturschutzes in Oberösterreich weiter fortschreiben werden“, berichtet der freiheitliche Naturschutzsprecher LAbg. Alois Baldinger in der heutigen Budgetsitzung des Oö. Landtages.

„Ein Ausdruck der vernunftorientierten Politik durch LH-Stv. Haimbuchner ist die Einstellung des Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission gegen die Republik Österreich wegen unzureichender Ausweisung von ‚Natura 2000-Gebieten‘ im Sommer 2019. Durch die Nachnominierung von 27 neuen Gebieten seit Beginn des Vertragsverletzungsverfahrens im Jahr 2013 konnte Oberösterreich einen entscheidenden Beitrag zur Beendigung dieses Verfahrens leisten“, weist Baldinger auf die exzellente Arbeit vom Naturschutzreferenten hin.

„LH-Stv. Haimbuchner hat durch sein proaktives Handeln als Referent für Naturschutz in den vergangenen zehn Jahren immer wieder bewiesen, dass Naturschutz für ihn nicht nur ein einfacher Begriff ist. Es war ihm von Anfang an ein Anliegen, Naturschutz mit Hausverstand zu betreiben. Kein blindwütiges Regulieren, sondern dort Hand anzulegen, wo es tatsächlich notwendig ist, um den Schutz unserer Natur zu gewährleisten“, so Baldinger abschließend.

Naturschutz mit Augenmaß: Der oberösterreichische Weg

Der Erhalt der biologischen Vielfalt in Oberösterreich ist uns wichtig. Denn Naturschutz ist natürlich auch Heimatschutz! Doch nur mit Augenmaß ist ein erfolgreiches und nachhaltiges Zusammenspiel zwischen Mensch und Natur möglich. Seit vielen Jahren ist Oberösterreich hier auf dem richtigen Weg, für alle Beteiligten den höchsten Gesamtnutzen zu erzielen. Die nunmehr anstehende Novellierung zum oberösterreichischen Naturschutzgesetz soll dieses Ziel auch für die Zukunft garantieren, sie ist ein ebenso erforderlicher, wie wichtiger Schritt, um Doppelgleisigkeiten und Ineffizienzen zu beseitigen. Das ist ein wichtiges Ziel, um Oberösterreichs Naturschutz zukunftsfit zu machen – und gleichzeitig eine massive Verwaltungserleichterung.

Ein willkürlich vom Zaun gebrochener und mit Halbwahrheiten geführter Streit ist da wenig hilfreich. Zumal Jägerschaft, Naturschutz und die Landwirte, die oftmals Flächen zur Verfügung stellen, sich eine einseitige Verunsicherung wegen der Novelle sicher nicht verdient haben. Ideologische Herangehensweisen, die echte Bedürfnisse und Justament-Standpunkte nicht auseinanderhalten können oder wollen, haben in dieser Debatte nichts verloren (in anderen übrigens auch nicht). Nachhaltiger Naturschutz funktioniert nur gemeinsam mit den Betroffenen und nicht gegen sie. Wer das nicht verstanden hat, sollte sich in dieser Diskussion zurückhalten.

Am kommenden Donnerstag soll die Novelle im Landtag beschlossen werden. Das ist ein weiterer, guter Schritt in Richtung zukunftsorientiertem Naturschutz in unserem Land.

Klubobmann Mahr: Wichtige Beschlüsse vor der Sommerpause im kommenden Landtag

„Diese Sitzung werden wir noch viele wichtige Beschlüsse vor der parlamentarischen Sommerpause fassen“, stellt Klubobmann Herwig Mahr im Vorfeld der kommenden Sitzung des Oö. Landtages am Donnerstag in Aussicht.

Einsatz für ausreichende Finanzierung des Bundesheeres

Das Bundesheer hat auch in Oberösterreich wesentliche Teile stationiert. Unter dem ehemaligen Verteidigungsminister Kunasek wurden dafür wichtige Investitionen auf den Weg gebracht – wie für die Sanierung von Kasernen. Nun stehen einige Projekte vor dem Aus. Die FPÖ hat daher einen Antrag initiiert, der die Bundesregierung erneut auf die große Bedeutung der oberösterreichischen Sicherheitsinfrastruktur und die dafür notwendigen Finanzierung deutlich machen soll.

„Oberösterreich hat stets von einem starken Heer profitiert. Doch der jahrelange Spardruck hinterlässt seine Spuren. Mittlerweile stehen sowohl die Hilfe im Katastrophenfall und auch die militärische Landesverteidigung auf dem Spiel. Das wird zunehmend zur Gefahr für unsere Bevölkerung. Dieser Negativtrend muss gestoppt werden. Wir brauchen wieder mehr Stabilität im Sicherheitsbereich“, fordert Klubobmann Mahr.

Mündliche Anfrage zur Vollzugspraxis bei der Wohnungslosenhilfe

Medienberichten zufolge zahlt die Wohnungsloseneinrichtung B37 im Rahmen der Soforthilfe Geldleistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung teils ohne Bescheid – nicht wie andere Vereine – aus und rechnet diese monatlich mit Oberösterreichs Sozial-Ressort ab. Erste stichprobenartige Überprüfungen haben ergeben, dass im Jahr 2018 an 149 Personen Auszahlungen aber ohne behördliche Prüfung auf Basis von Schätzungen durch Sozialarbeiter erfolgt sein sollen. Auch eine Anzeige bei der Linzer Staatsanwaltschaft ist inzwischen eingegangen. Die FPÖ wird diese dubiosen Vorgänge im kommenden Landtag kritisch hinterfragen.

„Diese Vorgänge sind höchst dubios. Auch die Soforthilfe ist Steuergeld. Es muss zwar sichergestellt werden, dass Leistungen bei Bedarf rasch und unbürokratisch ausbezahlt werden können. Dennoch müssen im Hintergrund behördlich festgelegte Verfahren durchgeführt werden“, stellt Mahr die Rechtslage klar.

Modernisierung des Oö. Naturschutzgesetzes

Oberösterreich bringt sein Naturschutzgesetz auf den neuesten Stand. In den vergangenen Monaten hat dafür ein intensiver Erarbeitungsprozess stattgefunden, bei dem Fachexperten, Umweltvertreter sowie alle Parteien eingebunden wurden. Nun steht die Novelle vor dem Beschluss. Mit Anfang August soll das neue Gesetz in Kraft treten.

„Die Novelle schafft einen wichtigen Beitrag zur Deregulierung und gewährleistet auch weiterhin einen behördlichen Naturschutz auf höchstem Niveau. Die politisch motivierten Unkenrufe sind völlig haltlos“, betont Klubobmann Mahr.

Weitere voraussichtliche Beschlüsse

  • Verkehrsmilliarde für den Ausbau des städteübergreifenden Nahverkehrs
  • ÖV-Förderung für Pendel-Studenten
  • Rechnungsabschluss des Landes Oberösterreich für das Verwaltungsjahr 2018
  • Vier-Parteien-Antrag für Klimaschutzmaßnahmen

Klubobmann Mahr: Vorwürfe gegen Naturschutznovelle sind völlig haltlos

FPÖ: Novelle schafft Beitrag zur Deregulierung und gewährleistet weiterhin Naturschutz auf höchstem Niveau

„Die Novelle ist absolut durchdacht und stellt unter deregulierenden Gesichtspunkten jedenfalls auch künftig den umfassenden Schutz unserer Natur sicher“, macht Klubobmann Herwig Mahr entgegen der heutigen Kritik wiederholt deutlich. „Wir lassen uns den behördlichen Naturschutz ganz bestimmt nicht kaputtreden. Das hat bisher sehr gut funktioniert und wird es auch weiterhin. Die Grünen argumentieren mit Halb- und Unwahrheiten.“

„Bei der Einsetzung des Unterausschusses wurde mit allen Parteien vereinbart, dass als Experte einzig der Umweltanwalt geladen wird. Zu jenem Zeitpunkt war keine Rede von der Notwendigkeit weiterer Ladungen“, kritisiert Mahr die durchsichtige Doppelmoral. „Nun so zu tun, als würde die Novelle an der Meinung von Umweltexperten vorbeibeschlossen werden, ist unrühmlich.“

„Der Umweltanwalt hat die Änderungen im Forststraßenbau sogar ausdrücklich begrüßt“, hebt Mahr weiters hervor, dass die Anwendung der Alpenkonvention in das Gesetz aufgenommen werden soll.

„Dass künftig auf 60 Prozent des Waldes kein ‚Naturschutz-Check‘ erfolgt, ist schlichtweg falsch“, weist Mahr eine weitere Behauptung als unrichtig zurück. Auch außerhalb der Alpenkonvention sind besonders schützenswerte Wälder – wie beispielsweise Schlucht- und Auwälder – weiterhin bewilligungspflichtig.

„Falsch ist auch der Vorwurf, es sei auf keine einzige geforderte Änderung der Grünen aber auch der NGOs eingegangen worden. Wahr ist viel mehr, dass sämtliche Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren geprüft und eine Reihe von Änderungsvorschlägen aufgenommen wurden. So zum Beispiel das Anerkennungsverfahren von NGOs“, betont Mahr, der auch Vorsitzender der Unterausschusssitzungen war.

Klubobmann Mahr: Kritik an Naturschutz-Novelle ausgesprochen irritierend

FPÖ: Novelle dient dem Ausbau der Bürgerbeteiligung und der Deregulierung ohne Einbußen für Natur und Umwelt

„Die Kritik wird nicht berechtigter, je lauter sie ist. Das ist Panikmache erster Klasse“, bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Pressekonferenz vom Oö. Umweltanwalt unter Beiziehung von Kollegen anderer Bundesländer als „ausgesprochen irritierend“.

„Dass die Umweltanwaltschaft ihre Stimme in Naturschutzverfahren verliert, ist billige Polemik“, kritisiert Mahr scharf die Verbreitung von Unwahrheiten und weist auf die Aarhus-Konvention hin: „Mit der Novellierung kommt man völkerrechtlichen Verpflichtungen nach. Ansonsten drohen Oberösterreich satte Strafen aufgrund einer Vertragsverletzung. Die Umweltanwaltschaft behält weiterhin durchaus wichtige Kontrollfunktionen. Lediglich die Bürgerbeteiligung wird ausgebaut.“

Die Aarhus-Konvention sieht für Verfahren mehr Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Gelingen soll das durch die Einbindung von akkreditierten NGOs. Der Umweltdachverband hat diese Maßnahme selbst seit Jahren gefordert.
Die Umweltanwaltschaft hingegen entspricht eben nicht den Kriterien für mehr Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der Aarhus-Konvention. Sie ist eine staatliche Organisation.
„Dass NGOs mit den nun bevorstehenden Aufgaben überfordert wären, die sie selbst jahrelang gefordert haben, lässt etwas an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln“, sagt Mahr. „Sollte das aber tatsächlich so sein, können sie weiterhin die Umweltanwaltschaft in Verfahren beziehen. Dem steht nichts entgegen.“

Die tatsächlichen Auswirkungen wird der Naturschutz-Referent, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, diesen Freitag im Zuge einer umfassenden Pressekonferenz erläutern.

Klubobmann Mahr: Setzen Reformweg unbeirrt fort

Vorschau des FPÖ Landtagsklubs: Verfassungsänderung, diverse Umwelt-Initiativen, Einhaltung des Nullschuldenbudgets, und vieles mehr

„Die weihnachtliche Verschnaufpause war gut und notwendig, um Kraft zu tanken. Nun starten wir aber direkt mit den Vorbereitungen für die nächsten Initiativen“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr am Beginn des neuen Jahres motiviert für die bevorstehenden Herausforderungen in Oberösterreich.
Der erste offizielle Landtagstermin ist der Unterausschuss Pflege am 10. Jänner. Eine Woche darauf, am 17. Jänner, findet bereits die erste Ausschussrunde und am 31. Jänner die erste Landtagssitzung 2019 statt.

Ein Höhepunkt des Jahres ist die geplante Novellierung der Landeverfassung. Dies soll im ersten Halbjahr geschehen. Seit 2015 bereitet man im Unterausschuss für Landesverfassung die entsprechenden Inhalte vor.
„So etwas macht man nicht von heute auf morgen. Deshalb beschäftigen wir uns im Unterausschuss schon länger damit“, sagt Mahr. Er möchte jedenfalls den Erhalt der Heimat und der Natur, Wirtschaft und Arbeitnehmer sowie die Möglichkeit eines Doppel-Budgets berücksichtigt wissen. Eine endgültige Entscheidung werde man aber erst im Laufe der kommenden Unterausschussberatungen treffen können.

„Hier ist kein Platz für faule Ausreden. Das ausgeglichene Landesbudget muss auch dieses Jahr konsequent eingehalten werden“, fordert Mahr. Der Landtag habe im Dezember ein 5,71 Milliarden schweres Budget beschlossen, wobei die Ausgaben gleich der Einnahmen sind. 90 Millionen Euro an Schulden sollen zurückbezahlt werden. „Daran hat sich die gesamte Regierungsmannschaft zu halten“, betont Mahr.

Befassen wird sich der Oö. Landtag auch mit einer Art Pfandsystem für Kunststoffflaschen und Aludosen. Das Thema ist grundsätzlich Bundessache, man möchte aber trotzdem auch von Landesseite Initiativen setzen. Denn immerhin landen 30 Prozent aller Dosen und 20 Prozent aller Plastikflaschen nicht im dafür vorgesehenen Müll.
„Wir müssen besser auf unsere Umwelt achten. Das fängt aber schon zuhause an und nicht erst auf politischer Ebene. Um das zu unterstützen, kann man über ein Mehrwegsystem nachdenken. Dadurch könnte man den Hausmüll deutlich reduzieren“, sagt Mahr. „Wir werden uns im Ausschuss diverse Modelle anderer Länder ansehen und ein vernünftiges Konzept erarbeiten.“

Wie vergangenes Jahr angekündigt, soll heuer die Bienenhaltung im Wohngebiet zumindest für den Eigenbedarf an Honig ermöglicht werden – natürlich weiterhin unter Einhaltung notwendiger Bestimmungen. Damit kommt man einem Wunsch vieler Imker und umweltbewusster Bürger nach. Wie das möglich gemacht werden kann, will sich Mahr mit allen Parteien und Experten in einem eigenen Unterausschuss im ersten Quartal näher ansehen.
„Wir finden jedenfalls eine praktikable Lösung“, versichert Mahr und sagt: „Bienen haben einen unschätzbaren Wert für die Intaktheit unserer Ökosysteme. Die Erleichterung der Bienenhaltung kommt jedem zugute.“

Beschlossen werden soll heuer auch die Novelle des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz. Diese ist aktuell in Begutachtung. Dadurch werden unter anderem Vorgaben der Aarhus-Konvention erfüllt.
„Die Neuerungen steigern die Effizienz, ohne dass es zu Nachteilen für unsere Umwelt kommt. In vielen Bereichen gibt es eine Überregulierung, von der man sich nun verabschiedet“, begrüßt Mahr die geplante Novellierung.

Im Sozialbereich werden die Freiheitlichen unter anderem die Durchführung der Maßnahmen aus dem Projekt „Sozialressort 2021+“ streng kontrollieren. Außerdem wird im ersten Halbjahr das Grundsatzgesetz für die bundeseinheitliche Mindestsicherung feststehen. Über die Details des oberösterreichischen Ausführungsgesetzes wird man gemeinsam mit dem Arbeitspartner rechtzeitig informieren.

Vergangenes Jahr wurde von allen Parteien das neue Integrationsleitbild Oberösterreichs beschlossen. Dabei hat man sich darauf geeinigt, laufend sämtliche Bereiche daran anzupassen. Allen voran wird das Antragsformular für Integrationsförderungen erneuert.
„Personen mit Aufenthaltsrecht müssen integriert werden. Natürlich braucht es dafür geförderte Maßnahmen. In erster Linie müssen sich die Damen und Herren aber selbst darum bemühen, Teil unserer Gesellschaft zu werden“, unterstreicht Mahr. „Jene, die keine Aufenthaltsberechtigung erhalten oder sich nicht integrieren wollen, haben in unserem Land nichts zu suchen.“

LAbg. Baldinger: Naturschutz erhält unsere Heimat

FPÖ leistet wertvolle Arbeit für den Naturschutz in Oberösterreich

„Das kommende Jahr steht im Zeichen der Kleinsäuger, Insekten und Vögel“, sagt LAbg. Alois Baldinger in seiner heutigen Rede zum Thema Naturschutz im Budgetlandtag. Gesamt seien für das Jahr 2019 rund 9,22 Millionen Euro Ausgaben eingepreist, die vor allem für die Umsetzung von Natura 2000 gebraucht werden.

„Im Vordergrund bei den Kleinsäuger-Projekten stehen die Birkenmaus und die Haselmaus. Bei den Insekten ist eine vierjährige Untersuchung geplant, die vor allem auf die Untersuchung der Kernlebensräume von den am stärksten bedrohten Arten abzielt. Bei den Brutvogelarten ist man noch in der internen Planungsphase. Die konkreten Projekte werden nach Fertigstellung präsentiert“, berichtet LAbg. Baldinger.

Oö. Naturschutznovelle bringt viele Verbesserungen

Gesprochen wurde auch über die Oö. Naturschutznovelle, die Ende November in Begutachtung ging und demnächst beschlossen werden soll.
„Ziel der geplanten Novelle sind Deregulierung und Effizienzsteigerung ohne Nachteil für Umwelt und Landschaft“, hebt LAbg. Baldinger den Kern des Vorhabens hervor und entkräftet die Kritik der Opposition: „Überall dort, wo Schutzgüter und sensible Lebensräume vorhanden sind oder wo es sich um sensible Schutz und Bannwälder handelt, ist bei Forststraßen in Wirtschaftswäldern eine naturschutzrechtliche Prüfung unverändert durchzuführen.“

„Von einer ‚Aufweichung des Seeuferschutzes‘ zu sprechen, ist ebenso unrichtig. Nur wenige kleine Tatbestände sollen von der Feststellungspflicht befreit werden“, betont Baldinger und stellt die Aussagen richtig: „Im Ufer und Gewässerschutz zieht sich der Naturschutz keineswegs zurück – ganz in Gegenteil: Renovierungen oder Neubauten von Bootshäusern und Stegen sind nur unter strengen Auflagen bewilligungsfähig und insbesondere bei der Renovierung wird die gleichzeitige Renaturierung besonders forciert.“

Die Umweltanwaltschaft behält in den ihr obliegenden Angelegenheiten selbstverständlich die Kontrollfunktion, welche ihr zugedacht ist. Lediglich europarechtliche Bestimmungen die Kontrolle durch Bürgerbeteiligung und akkreditierte NGOs vorsehen, entfällt diese Kontrolle der Umweltanwaltschaft.
„Das Kontrollsystem ist also voll gewährleistet. Die Umweltanwaltschaft hat durch die Neuregelung sogar mehr Zeit, sich intensiv mit ihren Aufgabenbereichen auseinanderzusetzen“, sagt LAbg. Baldinger.