LAbg. Ratt: Erleichterungen bei Verwaltungsabgaben beschlossen

FPÖ: Landes- und Gemeindeabgaben dürfen in der Krise nicht zusätzlich belasten

„Diese Anpassung bringt eine kleine, aber im Einzelfall dennoch wichtige Entlastung. Krisenbedingte Amtshilfe soll kostenlos für alle Bürger bereitgestellt werden. Das ist eine notwendige Unterstützung der Betroffenen“, sagt der freiheitliche Verwaltungssprecher, LAbg. Dr. Walter Ratt, in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages zur Änderung des Oö. Verwaltungsabgabengesetzes und verweist darauf, dass die von LH-Stv. Haimbuchner geschaffene Corona-Wohnkostenhilfe bereits seit Anfang an „aus gutem Grund abgabenfrei ist“.

Mit dem heutigen Beschluss wird eine umfassende Befreiung von Verwaltungsabgaben für Amtshandlungen geschaffen, die im Zusammenhang mit erforderlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise erfolgen. „Werden etwa Zahlungserleichterungen, wie Stundungen, für Landes- und Gemeindeabgaben gewährt, fallen keine zusätzlichen Kosten mehr an. Weiters entfallen Bearbeitungsgebühren bei notwendig gewordenen Verlängerungen von Baubeginn- und Baufertigstellungsfristen“, erläutert Ratt.

„Darüber hinaus sind Privathaushaltsbestätigungen sowie Verwaltungshandlungen wegen Grenzschließungen nicht mehr gebührenpflichtig. Falls mündliche Eingaben bei Standesamtsverbänden momentan nicht möglich sind, entfallen nun auch die Gebühren für die Bearbeitung schriftlicher Eingaben“, nennt Ratt weitere Änderungen.

Klubobmann Mahr: Verwirrung bei Altstoffsammelzentren beseitigen

FPÖ fordert Klarheit: ASZ im Bezirk Linz-Land immer noch geschlossen – Bürger zurecht verärgert

„Bei den Altstoffsammelzentren muss mit einer einheitlichen Lösung für Klarheit gesorgt werden“, fordert FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr heute angesichts der wiederkehrenden Kritik betroffener Bürger und nennt eines der Problemfelder: „Die gallische-Dorf-Mentalität des Bezirksabfallverbandes von Linz-Land ist unverständlich, vor allem für die betroffene Bevölkerung.“

„Ich erwarte mir von Landesrat Kaineder, dass er dies nicht einfach zur Kenntnis nimmt, sondern rasch eine akzeptable Lösung herbeiführt. Das ist insbesondere angesichts der bevorstehenden Öffnung der Bau- und Gartenmärkte von großer Bedeutung“, betont Mahr.

Der Krisenstab des Landes habe die Wiedereröffnung der ASZ auf Basis des bestehenden Corona-Erlasses der Bundesregierung geprüft, in der Landesregierung besprochen und für richtig befunden. Nur Linz-Land habe eine andere Rechtsmeinung und hält seine Altstoffsammelzentren geschlossen. „Ausgerechnet der Bezirk mit der zweithöchsten Einwohnerzahl des Landes verweigert seinen Bürgern die Versorgung durch Altstoffsammelzentren. Das ist in dieser Art und Weise nicht nachvollziehbar.“

„Die illegalen Müllberge an Straßen und Waldlichtungen werden immer mehr“, hebt Mahr die Notwendigkeit einer schnellen Lösung hervor. „Auch in Corona-Zeiten muss das Leben weiter gehen. Die Leute ziehen um, räumen aus, bauen und fabrizieren dabei Müll.“

„Dieses Kirchturmdenken verstehen die Menschen nicht. Die Verantwortlichen sind gefordert, unverzüglich einen Kompromiss zu erarbeiten, der unseren Bürgern die aktuelle Situation erleichtert und nicht weiter erschwert“, fordert Klubobmann Herwig Mahr abschließend auch in seiner Funktion als FPÖ-Bezirksparteiobmann von Linz-Land.

LAbg. Ratt: OÖ fordert Verfassungsänderung für einfachere Verwaltungszusammenarbeit

ÖVP/FPÖ-Resolution untermauert Notwendigkeit – Geplante Verwaltungsreform der neuen Bundesregierung soll Kooperationen ermöglichen

„Effizienzsteigerung in der Verwaltung hat sich die FPÖ schon immer auf die Fahnen geschrieben. Ein besserer Austausch zwischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten ist dabei ein naheliegender und sinnvoller Schritt. Dafür müssen jedoch unzeitgemäße Hürden in unserer Bundesverfassung aus dem Weg geräumt werden“, sagt der freiheitliche Föderalismussprecher LAbg. Dr. Walter Ratt in der heutigen Landtagssitzung.

Die Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden ist den Ländern aktuell nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus sieht die Bundesverfassung aktuell zahlreiche wechselseitige Zustimmungserfordernisse und übergreifende Kompetenzen der Bundes- und Landesverwaltungen vor. „Der Spielraum der umfassenden  Zusammenarbeit  von  Bezirksverwaltungsbehörden  und   Statutarstädten ist zu sehr begrenzt“, stellt Ratt fest.

„Gerade in der Verwaltung braucht es mehr föderalistische Handlungsfähigkeit der Bundesländer. Denn ein guter Standort braucht Verwaltungszusammenarbeit“, fordert Ratt und weist darauf hin: „Die beste Bürgernähe wird in Bezirkshauptmannschaften und Magistraten gewährleistet. Die Änderung für bessere Kooperationen zwischen diesen Behörden kostet uns nichts, bringt aber viel.“

„Die FPÖ ist stolz, dass der Geist der Veränderung nun auch im Bund Einzug gefunden hat und die Verwaltungsreform auch wirklich angegangen wird. Deshalb bin ich optimistisch, dass eine Verfassungsänderung im Nationalrat möglich sein wird“, bekräftigt Ratt abschließend die oberösterreichische Resolution an den Bund.