Klubobmann Mahr: OÖ ist Effizienzvorreiter im Wohnbau

FPÖ: Verschärfung für Drittstaatsangehörige war wegweisend – Deutschverpflichtung wird auf weitere Bereiche ausgeweitet

„Für leistbares Wohnen ist eine ständige und vorausschauende Anpassung der wohnbaupolitischen Maßnahmen notwendig. So haben wir etwa die Baukostenobergrenze für geförderte Mietwohnungen spürbar angehoben, um der Mehrbelastung aufgrund der massiv gestiegenen Rohstoff- und Baupreise rasch entgegenzuwirken“, hebt Klubobmann Herwig Mahr, Wohnbausprecher der FPÖ Oberösterreich, in seiner heutigen Budgetrede die verantwortungsvolle Arbeit im freiheitlichen Kernressort hervor.

Mahr weist in diesem Zusammenhang auch auf die erfreulichen Ergebnisse laufender Bundesländervergleiche durch unabhängige Organisationen hin: „Oberösterreich ist österreichweit Effizienzvorreiter im Wohnbau. Zu verdanken haben wir das insbesondere dem langjährigen Wohnbaureferenten, LH-Stv. Haimbuchner. Er hat in den vergangenen zwölf Jahren zahlreiche kostensenkende Maßnahmen eingeführt, zeitgleich die Leistungen erhöht und damit vielfach neue Maßstäbe für ganz Österreich gesetzt.“

Wegweisend sei vor allem die Verschärfung für Drittstaatsangehörige gewesen, so Mahr: „Damit konnten wir in den vergangenen drei Jahren insgesamt zehn Millionen Euro mehr für heimische Familien bereitstellen. Das ist faire und soziale Heimatpolitik, die es nur mit der FPÖ gibt. Die Deutschverpflichtung werden wir in den nächsten Jahren auch auf weitere Bereiche ausweiten. Das ist längst überfällig.“

Klubobmann Mahr: Oö. WFG-Novelle einstimmig beschlossen

FPÖ: „Sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau“

„Die beschlossene Gesetzesnovelle bringt zahlreiche Verbesserungen für alle Oberösterreicher. Die Neuerungen ergeben sich in vielen Bereichen aus Erfahrungen der Praxis. Es freut mich besonders, dass wir die Zustimmung alle Landtagsfraktionen gewinnen konnten. Es handelt sich dabei um ein vernünftiges Paket, das allen Interessen gerecht wird“, gibt Klubobmann Herwig Mahr den einstimmigen Beschluss der Oö. Wohnbauförderungsgesetz-Novelle 2021 in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages bekannt.

„Sonderzahlungen, wie der die Steuerlast reduzierende Familienbonus sowie Ausgleichszulagen- bzw Pensionsbonus, werden künftig so berechnet, dass die Wohnbeihilfe dennoch in maximal möglicher Förderhöhe bezogen werden kann“, nennt Mahr als maßgebliche Neuerung die Überarbeitung des Einkommensbegriffs.

„Erleichterungen gibt es für Menschen mit Beeinträchtigungen. Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind und auch Selbstständige werden von der Novelle profitieren. Künftig kann auf plötzliche Einkommensunterschiede besser reagiert werden, was sich insbesondere aufgrund des Corona-Lockdowns als notwendig herausgestellt hat“, führt Mahr weiter aus.

„Diese Novelle ist der nächste Schritt auf dem freiheitlichen Weg hin zu mehr Gerechtigkeit für heimische Leistungsträger. Nur durch die laufende Evaluierung und strenge Zugangsbeschränkungen für Integrationsverweigerer ist es uns gelungen, den Erfolgskurs in der Wohnbauförderung fortzusetzen“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Oö. WFG-Novelle kurz vor Beschluss

FPÖ: „Meilenstein im sozialen Wohnbau“ – Novelle zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz passierte einstimmig Ausschuss – LT-Beschluss am 8. Juli

„Die vorliegende Novelle ist ein sozialpolitischer Meilenstein im geförderten Wohnbau. Damit werden wir wertvolle Verbesserungen treffen, wodurch die soziale Sicherheit in Oberösterreich generationenübergreifend gestärkt wird. Es freut mich daher, dass wir im heutigen Ausschuss die Beratungen rechtzeitig und einstimmig abschließen konnten“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heutigen Wohnbau-Ausschusses des Oö. Landtages bekannt, dass die Beschlussfassung im Landtag am 08. Juli geplant ist.

„Noch im Herbst diesen Jahres sollen die Neuerungen zur Anwendung kommen können“, gibt Mahr als Vorsitzender des Wohnbauausschusses bekannt. Die Beschlussfassung im Landtag ist im Zuge der nächsten Sitzung am 8. Juli geplant. Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Abstimmungsmodalitäten mit dem Bund ist mit einem Inkrafttreten ab circa Mitte September zu rechnen.

„Konkret kommt es etwa zu Erleichterungen für Menschen mit Beeinträchtigung. Künftig wird es möglich sein, dass nach dem Oö. ChG und SHG bestimmte Träger und Einrichtungen der der Wohnungslosenhilfe direkt vom jeweiligen Bauträger Wohnungen anmieten, um diese an förderbare Personen weiterzuvermieten“, nennt Klubobmann Mahr, Wohnbausprecher der FPÖ Oberösterreich, eine Neuerung, mit der man beeinträchtigte Personen dabei unterstützt, sich leichter in die Gesellschaft einzugliedern.

Als weitere Verbesserung nennt Mahr die Überarbeitung des Einkommensbegriffs: „Mithilfe der vernünftigen Neuberechnung wird man die Wirkung familien- und leistungsorientierter Maßnahmen spürbar verstärken. So wird man die Wohnbeihilfe trotz des höheren Netto-Einkommens durch den Familienbonus und den Ausgleichszulangen- bzw. Pensionsbonus für langzeitversicherte Personen in maximal möglicher Förderhöhe beziehen können. Dies trifft auch auf Leistungen des Bundespflegegeldgesetzes zu, wie etwa auf das Pflegekarenzgeld.“

„Auch Selbstständige werden von der Novelle profitieren“, sagt Mahr, dass diese Personengruppe bis dato nur dann Wohnbeihilfe beziehen konnte, wenn sich aus dem Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres ein Anspruch ergeben hat. „Auf plötzliche Einkommensunterschiede, wie aufgrund des Corona-Lockdowns, konnte bisher nicht reagiert werden. Künftig kann auf Grundlage der Privatentnahmen ein Anspruch auf Wohnbeihilfe geprüft werden, so dass auch hier eine rasche Unterstützung möglich sein wird.“

Klubobmann Mahr zu AK-Bilanz: OÖ Wohnbeihilfe ist ein Erfolgsmodell!

FPÖ ist Garant für mehr Leistungsgerechtigkeit und spürbare Unterstützung heimischer Leistungsträger

„Mit unseren Reformen der vergangenen Jahre haben wir für mehr Gerechtigkeit für heimische Leistungsträger gesorgt. Erst kürzlich gelang es etwa, die Wohnbeihilfe für Mehrpersonenhaushalte spürbar zu erhöhen. Das war nur deshalb möglich, weil wir strenge, aber notwendige Zugangsbeschränkungen für Drittstaatsangehörige verankert haben, wie das Erfordernis ausreichender Deutschkenntnisse“, zeigt Klubobmann Herwig Mahr als Wohnbausprecher der FPÖ Oberösterreich anlässlich einer heutigen Pressekonferenz der Arbeiterkammer Oberösterreich über eine Studie zur Wohnbeihilfe in OÖ auf.

„Mit den Auflagen für Drittstaatsangehörige haben wir den Zugang deutlich reduziert. Nur mehr jene, die auch integriert sind und bereits etwas in unser System einbezahlt haben, kommen in den Genuss der Wohnbeihilfe. Und das völlig zu Recht“, betont Klubobmann Mahr und stellt klar, dass der Rückgang der Wohnbeihilfe von 85 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 52 Millionen im Jahr 2020 größtenteils an den Zugangsbeschränkungen für Drittstaatsangehörige liege, die LHStv. Haimbuchner rigoros und im Sinne der heimischen Leistungsträger umgesetzt hat.

„Wohnen ist keinesfalls günstig. Mit unseren laufenden Maßnahmen sorgen wir aber dafür, dass es in Oberösterreich leistbar bleibt. Die Zahlen sämtlicher Studien belegen, dass der Wohnkostenanteil in Österreich klar unter dem EU-Durchschnitt liegt und zum Glück weit davon entfernt ist, einen Großteil des Einkommens auszumachen“, hebt Mahr hervor, dass Oberösterreich im Wohnbaubereich bei sämtlichen Bundesländervergleichen auf den besten Plätzen liegt. „Jenen Leistungsträgern in unserem Land, die unverschuldet mit einem niedrigen Einkommen ihr Auskommen finden müssen, greift das solide System der Wohnbeihilfe unter die Arme.“

„Das oberösterreichische Wohnbeihilfensystem ist ein Erfolgsmodell, und das nur durch die jahrelange Arbeit von LHStv. Haimbuchner. Diesen Heimat-Kurs werden wir auch die kommenden Jahre konsequent weiterverfolgen“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Modernisierung des oö. Baurechts geht in nächste Runde

Novelle des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauordnung: Positive Vorberatungen im Ausschuss – Einsetzung eines eigenen Unterausschuss 

„Mit den geplanten Novellen schaffen wir etliche Erleichterungen für unser Bürger, aber auch für die Behörden. Es handelt sich dabei um die weitreichendsten Änderungen des Baurechts seit 20 Jahren. Es ist daher erfreulich, dass wir nach den positiven Vorberatungen im Ausschuss nun in die nächste Runde für die Modernisierung des Baurechts in Oberösterreich gehen können“, berichtet Klubobmann Herwig Mahr über die Behandlung der Novellen des Oö. Bautechnikgesetzes und der Oö. Bauordnung im Wohnbauausschuss des Oö. Landtages, der gestern am späten Nachmittag tagte.

„Wir haben nun einen Unterausschuss eingesetzt, in dem die Beratungen fortgesetzt und bis zum Sommer abgeschlossen sein sollen. Bereits diesen Herbst soll die oberösterreichische Bevölkerung von den zahlreichen Verbesserungen im Baurecht profitieren können“, nennt Mahr die Eckpunkte des Zeitplans und betont, dass man sich bereits auf der Zielgeraden befinde. Der erste Unterausschuss wird am 29. April stattfinden.

„Mehr Praxistauglichkeit und spürbare Deregulierung bei gleichzeitiger Wahrung der Rechtssicherheit“, nennt Mahr die Leitlinien der vorliegenden Gesetzesänderungen. Sie sind der nächste große Schritt der „Baurechtsoffensive 2021“ unter Federführung von Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stv. Haimbuchner.

Zu den Kernpunkten der umfangreichen Änderungen zählen unter anderem:

  • Schaffung der rechtlichen Möglichkeit von Bauabweichungen und Sanierung von Gebäuden im Bauland und bei landwirtschaftlichen Hofstellen
  • Ausweitung bewilligungs- und anzeigefreier Bauverfahren (z.B. Schwimmbecken, Gartenhütten und Schutzdächer bis zu gewissen Größen)
  • erster Schritt zum „Digitalen Bauakt“
  • Erleichterungen bei der nachträglichen Wärmedämmung von Gebäuden
  • Berücksichtigung der Widmung bei der Beurteilung des Orts- und Landschaftsbildes

„Die vergangenen Jahre haben zahlreiche Verbesserungspotentiale im Baurecht aufgezeigt. Diese haben wir gesammelt und mit den vorliegenden Novellen abgearbeitet“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Langjährige Integrationsversäumnisse in OÖ aufholen

FPÖ-Antrag in kommender Landtagssitzung für „maßgeschneidertes Integrationskonzept“ 

„Die Zahlen machen deutlich, dass die Integrationsversäumnisse der vergangenen Jahrzehnte nach wie vor nicht beseitigt sind. Der Großteil bei der Wohnbeihilfe abgelehnten Personen lebt bereits seit Jahren in Österreich und ist nicht einmal ansatzweise integriert“, zeigt Klubobmann Herwig Mahr anhand von Zahlen des Wohnbauförderungsressorts langjährige Integrationsversäumnisse in Oberösterreich auf, und fordert: „Landesrat Kaineder muss sich rasch um die brachliegenden Baustellen im Integrationsbereich annehmen, die er von seinem Vorgänger Anschober übernommen hat.“

In den vergangenen zwei Jahren wurden rund 2.240 Ansuchen auf Wohnbeihilfe aufgrund fehlender sprachlicher oder beruflicher Integration abgelehnt. In der kommenden Landtagssitzung, am 14. Mai, wird dazu ein FPÖ-Antrag behandelt, wonach ein langfristiges Integrationskonzept für jene Personen erarbeitet werden soll, welche die Mindestanforderungen der sprachlichen oder beruflichen Integration trotz langjährigen Aufenthalts in Österreich nicht erfüllen.

„Mit der Novelle der Wohnbeihilfe haben wir ein Durchschummeln bei der Integration in unserem Land weiter erschwert“, erinnert Mahr an eine von der FPÖ Anfang 2018 initiierte Gesetzesänderung, bei dem die ausreichende Integration an den Erhalt der Wohnbeihilfe geknüpft wurde. „Dadurch wird nun ersichtlich, wie krass die Versäumnisse tatsächlich sind.“

„Es muss ein maßgeschneidertes Integrationskonzept erarbeitet werden, womit die gravierenden Versäumnisse im Bereich der sprachlichen und beruflichen Integration endgültig behoben werden. Denn wer eine öffentliche Leistung erhalten will, hat sich zu integrieren“, stellt Klubobmann Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: Guten Morgen, Herr Kalliauer!

FPÖ entgegnet Appell von AK-Kalliauer: „Haben längst gehandelt“

„Wir haben in Oberösterreich längst gehandelt. Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner hat in seinem Wirkungsbereich umfassende Maßnahmen gesetzt, um unsere Bürger wegen eines möglichen Einkommensausfalls zu unterstützen“, entgegnet Klubobmann Herwig Mahr dem heutigen Aufruf des oberösterreichischen Arbeiterkammer-Präsidenten Kalliauer. Mahr nennt als Beispiel unter anderem die Aussetzung drohender Delogierungen im sozialen Wohnbau und die neu geschaffene Wohnkostenhilfe als Abfederung finanzieller Einbußen.

„Für uns ist klar: Wegen der Corona-Krise darf niemand auf der Straße landen. Daher wurden auch seitens des Wohnbauressorts innerhalb kürzester Zeit wirksame Maßnahmen ausgearbeitet, auf die das Land Einfluss hat“, betont Mahr und gibt Kalliauer in einem Punkt recht: „Darüber hinaus muss natürlich auch die Bundesregierung ihren Teil dazu beitragen. Das betrifft insbesondere die Situation privater Mietverhältnisse.“

Generell zeigt sich Klubobmann Mahr enttäuscht über die bisherige Krisen-Performance der Arbeiterkammer: „Hundertausende Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz oder werden in Kurzarbeit geschickt. Man hat nicht das Gefühl, als würden Betroffene ausreichend aktive Unterstützung durch die Arbeiterkammer erhalten.“

„Es freut mich, dass AK-Präsident Kalliauer nun offenbar aus dem Winterschlaf erwacht ist. Er sollte sich aber um eigene Problemfelder kümmern, die noch nicht gelöst sind“, sagt Mahr und nennt als Beispiel die AMS-Kurzarbeitshilfe: „Zahlreiche Arbeitnehmer sind trotz der Corona-Kurzarbeit von Kündigungen und Arbeitslosigkeit bedroht, da das AMS erst bis zu drei Monate nach Fälligkeit des Lohns oder Gehalts die Unterstützungshilfe ausbezahlt. Hier sehe ich dringenden Reparaturbedarf.“

Klubobmann Mahr: Deutsch bleibt Voraussetzung für Wohnbeihilfe

FPÖ: OÖ Wohnbauressort ist bundesweit Vorbild – Kritik der SPÖ geht ins Leere

Das Rechtsgutachten vom anerkannten und unabhängigen Wiener Rechtsprofessor wiegt wissenschaftlich jedenfalls schwerer als irgendein Meinungspapier von einem einfachen Juristen ohne wissenschaftlicher Expertise und kommunistischem Naheverhältnis“, stellt der freiheitliche Klubobmann Herwig Mahr angesichts des kürzlich präsentierten „Mazal-Gutachtens“ zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz in der heutigen Debatte um den Wohnbau im Budgetlandtag klar.

„Gegen die oberösterreichische Wohnbeihilfe gibt es weder eine höchstgerichtliche Entscheidung, noch liegt irgendeine EU-Rechtswidrigkeit vor“, entkräftet Mahr die Vorwürfe von linker Seite und stellt richtig: „Die oberösterreichische Wohnbeihilfe ist keine Kernleistung der Sozialhilfe. Das ist in unserem Land die Mindestsicherung.“

Seit der Novelle des oö. Wohnbauförderungsgesetzes im Jahr 2018 sind Deutschkenntnisse auf A2-Niveau eine Voraussetzung für den Erhalt der Wohnbeihilfe. „Dieses Deutscherfordernis hat einen Steuerungseffekt. Der Spracherwerb ist ein wichtiges Instrument für die Bekämpfung von Parallelgesellschaften sowie für den Erhalt des sozialen Friedens in unserem Land“, will Mahr an dem gesetzten Anreizsystem von Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner festhalten.

Der Anteil der Nicht-EWR-Bürger an der Gesamtbevölkerung liegt bei 6,35 Prozent. 10,24 Prozent machte deren Anteil bei den Beziehern der Wohnbeihilfe im Jahr 2017 aus. Ein Jahr später – nach der Gesetzesänderung – betrug deren Anteil nur noch 6,26 Prozent. „Das entsprach erstmals ihrem tatsächlichen Bevölkerungsanteil an der Gesamtbevölkerung in Oberösterreich“, stellt Mahr fest.

„In der Verwaltungspraxis sind nun zahlreiche Fälle aufgetaucht, die ein völliges Integrationsversagen aufzeigen. Das betrifft auch Menschen, die schon Jahrzehnte hier leben und arbeiten. Die Integration hat also in vielen Bereichen völlig versagt“, nimmt Mahr Integrations-Landesrat Anschober in die Pflicht. 

„Oberösterreich ist sowohl in der Neubauförderung, als auch in der Sanierungsförderung am effizientesten. Es braucht nicht immer mehr Mittel, um bessere Erfolge zu erzielen. Sondern der effiziente Einsatz der Steuergelder ist das, was eine erfolgreiche und verantwortungsvolle Politik ausmacht“, lobt Klubobmann Mahr abschließend die Arbeit im Wohnbauressort.

Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Wohnbauförderung in OÖ gut aufgestellt

Kontrollausschuss behandelt Bericht des Landesrechnungshofes zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich

„Der Bericht zeigt, dass die Wohnbauförderung in Oberösterreich gut aufgestellt ist. Die Optimierungsvorschläge werden wir uns natürlich genau ansehen und in unsere politische Entscheidungsfindung einfließen lassen. Teile der Empfehlungen sind bereits auf Schiene oder sogar schon umgesetzt“, sagt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Behandlung des Berichts des Landesrechnungshofes (LRH) zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich im Kontrollausschuss.

„Die freiheitliche Wohnbaupolitik Oberösterreichs gewährleistet leistbares Wohnen. Genau das bestätigt auch der Rechnungshof in seinem Bericht ganz klar“, ist Mahr erfreut und hebt wesentliche Feststellungen des LRH hervor: „Die Wohnkosten sind im Bundesländervergleich insgesamt moderat. Gleichzeitig ist der finanzielle Aufwand zwischen gemeinnützigem und privatem Mietsektor auffallend  gering. Das liegt unter anderem an Oberösterreichs Top-Bauleistung. Seit 2012 ist unser Bundesland im Vergleich jenes mit der höchsten Neubautätigkeit. Wir liegen damit sogar vor Wien und Niederösterreich. Allein im Jahr 2017 wurden 11.808 Wohnungen fertig gestellt.“

„Dass auch im Bereich des Wohnbaus mehr verwaltungsübergreifende Synergien geschaffen werden müssen, ist goldrichtig. Dass die Abteilung hier bereits auf einem sehr guten Weg ist, wurde uns heute im Ausschuss bestätigt“, begrüßt Mahr die Empfehlung des Rechnungshofes, die Kooperation mit anderen Abteilungen weiter zu intensivieren. „Was für Gemeinden gilt, muss natürlich auch für die Landesverwaltung von Bedeutung sein.“

„Dass der Rechnungshof auch kritische Worte in seinen Berichten wählt, ist zu begrüßen. Das ist auch der Sinn der Sache. Schließlich sollen durch die unabhängigen Prüfungen etwaige Verbesserungspotentiale aufgezeigt werden, derer sich die Politik bedienen kann“, stellt Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: „Alternative Wohnformen“ morgen Thema im UA Pflege

Fördermodell für Ausbau der Betreuung in den eigenen vier Wänden zur Beratung

Morgen findet die nächste Sitzung des Unterausschusses Pflege statt. Behandelt werden soll die im Projekt „Sozialressort 2021“ empfohlene Maßnahme zur Schaffung von sogenannten „Alternativen Wohnformen“ im Bereich der Altenbetreuung. Dazu wird morgen auch Wohnbaureferent Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner anwesend sein und mit seiner fachlichen Expertise die Diskussion begleiten.

„Wir wollen mehr Angebot für eine bedarfsgerechte Betreuung in den eigenen vier Wänden schaffen. Das muss attraktiv und leistbar sein. Da in diesem Bereich auch die Vereinsamung ein Problem darstellt, muss eine Lösung gefunden werden, wodurch man dem entgegenwirkt“, fordert heute FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr im Vorfeld des Unterausschusses. Geplant sei eine Kooperation von Sozial- und Wohnbauabteilung.

„Wir erwarten uns von der Sozial-Landesrätin, dass sie konkrete Zahlen und Fakten zum Bedarf und den erforderlichen Ausstattungskriterien vorlegt. Denn davon ist abhängig, wie hoch sich die entsprechenden Errichtungs- und Erhaltungskosten gestalten. Klar ist für uns, dass es durch diese alternativen Wohnformen zu keinem überdurchschnittlich hohen Mehraufwand kommen darf. Das Modell muss finanzierbar sein. Die Kosten für die Betroffenen und die öffentliche Hand müssen in ein ökonomisches Gleichgewicht gebracht werden“, stellt Mahr unmissverständlich fest, dass eine Vollkostendeckung durch das Land nicht möglich sein werde.

„Alternative Wohnformen“ sind Einrichtungen für betreuungs- bzw. pflegebedürftige Personen in der Regel ab 80 Jahren, die aus sozialen, psychischen oder physischen Gründen nicht mehr alleine wohnen können und keiner ständigen stationären Betreuung oder Pflege benötigen.