FPÖ-KO Mahr und OÖVP-KO Kirchmayr: Unterausschuss beschließt Neuregelung für Bienenhaltung im Wohngebiet

Haltung von drei Bienenstöcken voraussichtlich ab Juni 2019 auch im Wohngebiet möglich

„Bis zu drei Bienenstöcke können bald auch im Wohngebiet gehalten werden. Das ist natürlich auch weiterhin nur unter Wahrung der Interessen von Nachbarn wie Familien mit Kindern möglich. Dem endgültigen Beschluss im Landtag steht grundsätzlich nichts mehr im Weg“, freuen sich FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr und OÖVP-Klubobfrau Helena Kirchmayr im Anschluss des heutigen Unterausschusses Bienen- und Kleintierhaltung.

Dort wurde heute die Beratung zur Bienenhaltung im Wohngebiet fortgesetzt. Grundlage dieser Sitzung waren nähere juristische Ausgestaltungen. Alle Parteien einigten sich schließlich darauf, die Bienenhaltung im Wohngebiet durch Änderungen in der Oö. Bauordnung zu ermöglichen.

Geplant ist, dass die Neuregelung in der nächstmöglichen Landtagssitzung am 23. Mai 2019 beschlossen wird und ab 1. Juni 2019 gültig ist. Verankert werden soll auch eine „Sunset-Legislation“, wonach die gesetzliche Regelung zunächst auf fünf Jahre begrenzt wird. Damit verpflichten sich die Landtagsparteien dazu, die Neuregelung nach einem vernünftigen Anwendungszeitraum auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen.

„Unsere Initiative hat einen unschätzbaren Wert für unsere Umwelt. Es ist erfreulich, dass wir alle Landtagsparteien für unser Vorhaben gewinnen konnten“, so die beiden Klubobleute.