Klubobmann Mahr: Sicher keine Ausnahme für Asyl-Lehrlinge

FPÖ strikt gegen Aufweichung der geltenden gesetzlichen Regelungen

„Wenn vielfach die Lehre nachweislich erst dann begonnen wurde, nachdem Asyl in erster Instanz verweigert worden ist, zeugt das von der Absicht der Umgehung unserer Rechtslage“, kontert der freiheitliche Klubobmann den immer wieder aufflammenden Diskussionen über jene 330 Asylwerber in Oberösterreich, die trotz negativen Asylbescheids aufgrund einer Lehre nicht abgeschoben werden sollten. „Hier wird um 330 abgelehnte Asylwerber debattiert – was ist mit den rund 30.000 Asylberechtigten, die keiner Arbeit nachgehen? Das ist ja eine Farce!“

„Viele Österreicher haben uns gewählt, weil wir für eine klare und unverrückbare Linie bei Zuwanderung stehen. Und diesen geradlinigen Weg gehen wir verlässlich weiter. Bei uns gibt es keinen Meinungswechsel, weil man sich taktisch kurzfristig einen Vorteil erhofft“, beharrt Klubobmann Mahr weiterhin auf einer strikten Linie im Migrationswesen.

„Es ist interessant – bei schweren Gewalttaten durch Zuwanderer hört man von unserem Integrationslandesrat keine Initiativen. Anschober soll endlich die Scheuklappen abnehmen und sich um die Sorgen der Bürger kümmern, anstatt an Nebenschauplätzen Pyrrhussiege erringen zu wollen“, so Mahr zu Landesrat Anschobers vermeintlichem Lieblingswohlfühlthema ‚Lehre für Asylwerber‘.

„Mit der FPÖ gibt es bei Asylbetrug eine Null-Toleranz. Wer kein Recht hat, in Österreich zu sein, kann sich dieses auch nicht über die Hintertür erzwingen“, schließt Klubobmann Mahr ab.

Klubobmann Mahr: Asylhintertür durch Lehre nicht mit der FPÖ

Verwunderung über ÖVP-Kehrtwende – restriktive Asyl- und Migrationspolitik nur mit FPÖ

„Es geht hier weder um Schutz für Verfolgte noch um Fachkräftemangel“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die jüngste Kehrtwende der ÖVP beim Thema Abschiebestopp für rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber in Lehre.

„Unsere Position dazu ist klar und unverändert. Beim Thema Asylwerber-Lehre muss das große Ganze gesehen werden. Eine Aufweichung des Asylrechts würde längerfristig ein Migrationschaos auslösen“, beharrt Mahr darauf, dass für rechtskräftig negativ beschiedene Asylwerber nicht wegen eines Lehrverhältnisses plötzlich doch ein Asylrecht entstehen kann.

Asyl bedeutet Schutz vor Verfolgung im Heimatland auf Zeit“, stellt Mahr für die FPÖ einmal mehr klar. „Einwanderung von qualifizierten Fachkräften ist zum Schutz unseres Arbeitsmarktes zurecht reglementiert.“

„Als nächsten Schritt würde dann diskutiert werden, warum der Abschiebestopp nur für Lehrlinge und nicht auch für fertig Ausgebildete oder Hilfsarbeiter gelten soll“, denkt Mahr ein paar Schritte voraus. „Der Dominoeffekt und die Signalwirkung eines Abschiebestopps wäre jedenfalls verheerend.“

„Genau jene Gruppe der nicht qualifizierbaren Wirtschaftsflüchtlinge würde Österreich mit einer weiteren Aufweichung des Asylrechts erneut anlocken“, so Mahr, der abschließend feststellt: „Wir werden uns dem Druck der Asyllobby nicht beugen. Eine restriktive Asyl- und Migrationspolitik gibt es nur mit der FPÖ.“

LAbg. Gruber: Beschleunigung von Asylverfahren in zweiter Instanz beantragt

FPÖ sieht erheblichen Beschleunigungsbedarf – Bundesresolution einstimmig beschlossen

„Die Asylverfahren erster Instanz wurden unter Innenminister Kickl durch Personalaufstockungen und Strukturoptimierungen deutlich verkürzt. Vor dieser schweren Aufgabe steht aber auch noch der Justizminister für die zweite Instanz“, sagt der Integrationssprecher der FPÖ Oberösterreich, LAbg. Michael Gruber, in der heutigen Landtagssitzung zum vorgebrachten Antrag.

Im Bundesverwaltungsgericht liegen mit Jahresbeginn mehr als 40.000 Beschwerden in der Warteschleife. Dadurch kommt es generell zu untragbar langen Verfahren von drei Jahren und mehr. „Maßnahmen für eine deutliche Beschleunigung der Asylverfahren in zweiter Instanz sind dringend notwendig“, so Gruber.

„Neben der Aufstockung von Richterstellen und Sachverständigenposten, die nicht einfach von anderen Behörden abgezogen werden sollen, braucht es auch eine qualitativ hochwertige und unabhängige Rechtsberatung durch eine eigene Bundesagentur. Vorbild dafür ist wiederum das Innenministerium. Dadurch wird das bisherige In-die-Länge-ziehen von aussichtslosen Verfahren verhindert, Rechtssicherheit gegeben und keine falschen Hoffnungen kommuniziert“, erklärt Gruber.

„Aufgrund der jüngsten Zugeständnisse des Justizministers in diese Richtung darf man aber ohnehin zuversichtlich sein, dass er es dem Innenminister gleich tun wird“, beruhigt LAbg. Gruber abschließend.

Minister Moser muss endlich seine Hausaufgaben machen!

Als Mitte Dezember vergangenen Jahres der oberösterreichische Landessicherheitsrat zusammentrat, forderten alle Beteiligten schnellere Entscheidungen in Asylverfahren. Innenminister Herbert Kickl hat hier schon zuvor die richtigen Weichen gestellt, weshalb die Verfahren in erster Instanz zügig bearbeiteten werden. Rund 75 Prozent der erstinstanzlich abgelehnten Asylwerber gehen aber in die zweite Instanz, um ihre Abschiebung zu verhindern. Der sprichwörtliche Flaschenhals ist daher das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das in diesen Fällen entscheidet. Hier fehlt es aber immer noch massiv an Personal – und das, obwohl das Problem längst bekannt ist! Ich frage mich daher schon länger, warum Bundesjustizminister Josef Moser immer noch untätig ist. Aktuellen Zahlen zufolge sind am BVwG derzeit 40.600 Asylverfahren anhängig. Allein in Oberösterreich sind rund 4.890 Fälle in der Grundversorgung davon betroffen. Mosers Tatenlosigkeit kostet den Steuerzahler also Monat für Monat eine Unsumme an Geld. Das ist aber nicht nur für die österreichischen Leistungsträger unfair, sondern auch für die Betroffenen selbst. Statt Verfahren in die Länge zu ziehen und ihnen dadurch Hoffnung auf ein Bleiberecht zu machen, sollten sie eine schnelle Entscheidung bekommen. Das wäre übrigens auch ein besseres Signal nach außen. Viele würden sich dann vielleicht gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn sie schon in ihrer Heimat erfahren, dass hierzulande das Recht konsequent und zügig umgesetzt wird. Ich fordere Herrn Minister Moser daher eindringlich auf, den zweitinstanzlichen Verfahrensrucksack nachhaltig abzuarbeiten indem er das dafür nötige Personal zur Verfügung stellt. Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie sie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist.

Klubobmann Mahr fordert: Asylverfahren deutlich beschleunigen!

40.600 Verfahren in zweiter Instanz zur Bearbeitung – Personalaufstockung dringend erforderlich

„Die Verfahren in zweiter Instanz müssen deutlich beschleunigt werden. Dafür braucht es dringend mehr Personal für das zuständige Bundesverwaltungsgericht“, fordert Klubobmann Herwig Mahr Justizminister Moser auf, „endlich tätig zu werden“ und das Personal des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufzustocken.

Aktuellen Zahlen zufolge liegen in zweiter Instanz 40.600 Fälle beim BVwG zur Bearbeitung vor. In der oberösterreichischen Grundversorgung sind davon knapp 4.890 Asylwerber betroffen.
„Die vorliegenden Fälle müssen rasch abgearbeitet werden“, fordert Mahr. „Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist. Denn in aussichtslosen Fällen dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden.“

„Die Verfahren erster Instanz wurden durch die personelle Aufstockung des oberösterreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich verkürzt“, betont Mahr, dass Innenminister Kickl bereits gehandelt habe. Nun sei Justizminister Moser am Zug, um den Abbau des Verfahrensrucksackes auch in zweiter Instanz voranzutreiben.

Klubobmann Mahr zu „Integrationspolitik 2019“: Lob und Kritik zugleich

FPÖ fordert: Beschleunigung der Asylverfahren zweiter Instanz, Maßnahmen für Problemgruppen, Verschärfung der Integrationsförderungen und Integrationsbereitschaft von Zugewanderten

 „Ein Erfolgsweg ist es noch lange nicht. Einigen Punkten kann man aber schon etwas abgewinnen“, sagt Klubobmann Mahr zu den heute präsentierten Plänen des Integrationsressorts für 2019, fügt aber kritisch an: „Alle Maßnahmen müssen sich am neuen Integrationsleitbild orientieren.“
Mahr sieht, ebenso wie der Integrations-Landesrat, ein Kernproblem in der Dauer der Asylverfahren zweiter Instanz. Diese dauern weiterhin mehr als eineinhalb Jahre. Grund ist unter anderem, dass das Personal im Bundesverwaltungsgericht bisher nicht aufgestockt wurde, wofür das Justizministerium zuständig wäre.

„Justizminister Moser muss den Ernst der Lage erkennen. Aufgrund des Verfahrensrucksacks braucht es dringend mehr Personal“, fordert Mahr den Justizminister auf, sich ein Beispiel an Innenminister Kickl zu nehmen. Dieser habe nämlich das Personal im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) bereits aufgestockt und so die Verfahren erster Instanz deutlich beschleunigt.
„Es war schon lange notwendig, dass bei diesen Problemgruppen Schwerpunkte gesetzt werden. Hier wurde seit Jahren weggesehen“, spricht Mahr die Vorhaben in der Problemgruppe der Tschetschenen und Afghanen an. „Es gibt aber noch andere schwer erreichbare Parallelgesellschaften, die der erhöhten Aufmerksamkeit der Integrationsarbeit bedürfen“, nennt Mahr als Beispiel große Teile türkischstämmiger Mitbürger.

Aus Sicht der FPÖ steht 2019 auch die Verschärfung bei der Vergabe von Integrationsförderungen an.
„Damit soll die Wirkungsorientierung verbessert werden. Denn aktuell werden Vereine gefördert, ohne wirklich den Integrationsnutzen zu eruieren“, kritisiert Mahr.

„Gelingende Integration entsteht nicht nur durch staatlich geförderte Maßnahmen, sondern benötigt vor allem Eigeninitiative der Zugewanderten“, unterstreicht Mahr abschließend, dass es vor allem ausreichende Integrationsbereitschaft und Akzeptanz unserer Werte braucht.

Klubobmann Mahr: Afghanen in Asylverfahren ganz genau geprüft

FPÖ: Vorwürfe wegen unmenschlicher Vorgehensweisen in Asylverfahren von LR Anschober sind haltlos

„Afghanistan ist nach Syrien das Herkunftsland mit den zweitmeisten Asylanträgen in Österreich. Aber jede Geschichte in den Anträgen dürfen wir nicht ungeprüft glauben“, sagt FPÖ-Klubobmann Ing. Herwig Mahr bezugnehmend auf Landesrat Anschobers Pressekonferenz zum Thema Afghanistan. „Fehlende Leichtgläubigkeit wird von Manchen oft mit Unmenschlichkeit verwechselt.“

„Mit 33 Prozent schutzgewährenden Entscheidungen bei Asylwerbern aus Afghanistan liegt Österreich im europäischen Schnitt“, stellt Mahr fest. Bleibeentscheidungen basieren auf Länderinformationen und Staatendokumentationen. Die Staatsdokumentation über Afghanistan hat laut Innenministerium über 200 Seiten und hält jedem wissenschaftlichen Kriterium stand. „Warum das in Afghanistan wesentlich involviertere Deutschland im Moment keine Abschiebung durchführt, wird im Bundesministerium sicher auch für Österreich geprüft“, so Mahr.

„Äpfel und Birnen versucht Anschober jedenfalls mit den Reisewarnungen zu vergleichen. Reisewarnungen des Außenministeriums für Österreicher, bezüglich der Gefahren, in Afghanistan ausgeraubt, entführt oder vergewaltigt zu werden, sind kein Grund, das gesamte Land insbesondere für Afghanen als unsicher darzustellen“, stellt Mahr klar.

„Auch Wohnungsnot bzw. die sozialen Verhältnisse für die Zurückgekehrten sind kein Asylgrund, sondern schlicht Motivation für Wirtschaftsflucht“, so Klubobmann Mahr abschließend mit einem klaren Nein zum geforderten Abschiebestopp.