KO Mahr: Paradebeispiel für Immunitätsrecht
FPÖ übt Kritik: „Damit politisches Kleingeld zu wechseln, ist Missachtung dieses fundamentalen Demokratie-Rechts und der freien Meinungsäußerung“
„Der Ausschuss hat zu klären, ob ein politischer Zusammenhang zur betroffenen Tätigkeit besteht oder nicht. Dieser liegt ganz klar vor. Es ist nicht die Aufgabe des Ausschusses, die moralische oder strafrechtliche Bewertung der politischen Meinungsäußerung vorzunehmen. Die Verfassung gibt uns hier also den klaren Auftrag, den Schutz von Abgeordneten in ihren politischen Tätigkeiten sicherzustellen. Wenn wir hier dem politischen Druck oder der Empörung nachgeben, untergraben wir den Grundsatz, auf dem unser demokratisches System aufbaut“, sagt Klubobmann Mahr nach dem heutigen Landtagsausschuss, bei dem über die Immunität von LAbg. Michael Gruber beraten wurde. Im Ergebnis wurde der politische Zusammenhang mehrheitlich bejaht, der behördlichen Verfolgung wurde nicht zugestimmt.
Kritik übt Mahr am Vorgehen von Fraktionen, die heute für die Auslieferung stimmten. Auch die Begründung „Nationalrats-Wahlkampf“ lässt der freiheitliche Klubobmann nicht gelten: „Wahlkämpfe sind die intensivste Phase politischer Arbeit. Aussagen, die in dieser Zeit gemacht werden, sind untrennbar mit der politischen Rolle eines Mandatars verbunden – egal auf welcher Ebene eine Wahl bevorsteht. Das weiß der politische Mitbewerber ganz genau. Dabei nun politisches Kleingeld zu wechseln, stellt eine Missachtung dieses fundamentalen parlamentarischen Rechts und der freien Meinungsäußerung dar.“
„Die zuständigen Stellen werden den Vorwurf klären, sobald die parlamentarische Tätigkeit nicht mehr ausgeübt wird, so wie es unser Rechtsstaat vorsieht“, betont Klubobmann Mahr, dass die Verfolgung nur gehemmt wird.
OÖ folgt gängiger Praxis auf Bundesebene
„Auf Bundesebene gibt es zahlreiche ähnlich gelagerte Fälle. So wurde etwa bei NAbg. Stögmüller, der im Übrigen LAbg. Gruber angezeigt hat, nach einer OMV-Sitzblockade und Baukran-Kletteraktion der Grünen im Jahr 2019 einstimmig ein politischer Zusammenhang bejaht sowie der behördlichen Verfolgung nicht zugestimmt“, verweist Mahr auf eine vergangene Debatte im Nationalrat. „Von den ablehnenden Landtagfraktionen wird also offenbar mit zweierlei Maß gemessen, wenn es plötzlich um unangenehme Meinungen geht, die nicht dem eigenen Parteiprogramm entsprechen.“