LR Podgorschek/KO Mahr zu Kriminalstatistik OÖ 2018: Erfreuliches Ergebnis mit bitterem Beigeschmack

FPÖ: Polizei leistet hervorragende Arbeit – Ausländerkriminalität wächst, weiterhin erschreckend hoch

Als „erfreuliches Ergebnis mit bitterem Beigeschmack“ bezeichnen Oberösterreichs Sicherheits-Landesrat Elmar Podgorschek und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr die Kriminalstatistik Oberösterreichs des Jahres 2018, die heute von der oberösterreichischen Landespolizeidirektion präsentiert wurde.

„Klar ist: Jedes Delikt ist eines zu viel. Ziel muss es sein, Kriminalität bereits im Keim zu ersticken“, machen Mahr und Podgorschek deutlich. „Es ist aber erfreulich, wenn die Polizei eine solch gute Arbeit für die Sicherheit in unserem Land leistet. Auch zu begrüßen ist, dass das Innenministerium mit seiner aktuellen Schwerpunktbildung den Nerv der Zeit trifft. Hier geht es in die völlig korrekte Richtung.“

„Jeder dritte Tatverdächtige in Oberösterreich ist Ausländer. Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist das eine erschreckend hohe Zahl. Dem muss mit allen Mitteln entgegengewirkt werden. Wer in unserem Land leben will, hat sich an unsere Gesetze und Regeln zu halten“, analysieren Podgorschek und Mahr das Zahlenwerk. Im Jahr 2014 waren es in Oberösterreich 10.021 fremde Tatverdächtige, 2018 waren es schon 14.037 (+40 Prozent). Zeitgleich sind inländische Tatverdächtige von 27.274 auf 29.592 gestiegen (+8,5 Prozent).

„Auffällig ist vor allem die Tätergruppe der Afghanen. Mit 1.205 Tatverdächtigen sind sie mittlerweile auf dem dritten Platz, obwohl sie verhältnismäßig eine sehr kleine Gruppe sind“, zeigen die beiden Politiker auf und fordern: „Abschiebungen müssen konsequent durchgeführt werden. Wer in unserem Land straffällig wird, hat sein Schutzrecht verwirkt.“

„Neben der klassischen Strafverfolgung muss auch vermehrt Augenmerk auf die wachsende Internetkriminalität gelegt werden. Allein in Oberösterreich stiegen die angezeigten Fälle im vergangenen Jahr um fast 28 Prozent. Etwas weniger als die Hälfte der Fälle können aber aufgeklärt werden. Hier besteht Aufholbedarf“, sind sich Podgorschek und Mahr einig.

„Unsere Exekutive leistet hervorragende Arbeit. Die Schwerpunkte wurden richtig gesetzt. In Oberösterreich konnten wir die zweithöchste Aufklärungsquote Österreichs erreichen. Das ist ein gutes Zeichen im Kampf gegen Kriminalität jeglicher Art“, heben die beiden freiheitlichen Landespolitiker abschließend hervor.


Hier zum gesamten Bericht des Bundeskriminalamtes

LR Podgorschek und KO Mahr: Landtag verabschiedet modernstes Gemeinderecht Österreichs

FPÖ zu gestern Abend im Oö. Landtag beschlossenem Gemeinderechts-Paket

„Das modernste Gemeinderecht Österreichs hat nun auch den Oö. Landtag passiert. Mit dieser umfangreichen Reform haben wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft Oberösterreichs vorgenommen“, begrüßen der Landesrat für Gemeindeaufsicht Elmar Podgorschek und Klubobmann Herwig Mahr die Neuerungen im Bereich Gemeinderecht und –prüfung.

Anstoß für die Reform waren die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Mit uns Freiheitlichen wird es zu keinen derartigen chaotischen Zuständen mehr kommen“, versichern die beiden freiheitlichen Landespolitiker wiederholt und unterstreichen: „Die neuen Instrumente der Gemeindeprüfung ermöglichen es, bereits frühzeitig Unrechtmäßigkeiten aufdecken zu können.“

Änderungen bei Bürgermeisterbezügen und Gemeinderatsgrößen

„Oberösterreich ist das einzige Bundesland, das noch zwischen Haupt- und Nebenberuflichkeit von Bürgermeistern unterscheidet. Ab 2021 rücken wir aber nach. Dann wird es nur mehr hauptberufliche Gemeindeoberhäupter in unseren Gemeinden geben. Dadurch wird das Bürgermeisteramt seiner tatsächlichen Verantwortung gerecht“, spricht Mahr eine der Änderungen an. „Außerdem wird die Anzahl an Gemeinderäten moderat reduziert, was zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führt. Die freiwerdenden Steuergelder können dann beispielsweise für bauliche Maßnahmen im Gemeindebereich herangezogen werden.“

Präzisierung der Aufsichtsmittel

„Auch Änderungen im Aufsichtsrecht wurden vorgenommen. Die Ersatzvornahme sowie die Aufsichtsbeschwerde werden präzisiert und die Belehrung als Aufsichtsmittel aufgenommen. Bei der Aufsichtsbeschwerde werden nur noch Beschwerden über die Amtsführung von Gemeindeorganen behandelt, die schriftlich bei der Aufsichtsbehörde einzubringen sind. Das betroffene Organ bzw. dessen Mitglied ist im Wege des Bürgermeisters in Kenntnis zu setzen und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Aufsichtsbehörde beurteilt, ob durch das Handeln Gesetze oder Verordnungen verletzt wurden. Die Beantwortung der Aufsichtsbeschwerde soll innerhalb von sechs Monaten erfolgen und ist dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu bringen“, führt Podgorschek Änderungen im Bereich der Gemeindeprüfung an und weist ausdrücklich auf eine maßgebliche Änderung hin: „Künftig herrscht bei Prüfberichten mehr Transparenz. Denn die Fraktionsobleute sind nun zu dessen Schlusspräsentation durch den entsprechenden Prüfer einzuladen. Das war vorher anders.“

„Gelbe Karte“ für Gemeinden

„Wenn eine Gemeinde bei der Besorgung des eigenen Wirkungsbereichs Gesetze oder Verordnungen verletzt, den Wirkungsbereich überschreitet oder die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde nun mit Bescheid feststellen, wie rechtmäßig vorzugehen ist. Das ist eine Art „gelbe Karte“, somit können eingriffsintensivere Aufsichtsmittel im Optimalfall vermieden werden“, nennt Podgorschek eine wesentliche Neuerung.

Weitere wesentliche Punkte des Gemeinderechts-Pakets:

  • Schaffung eines Vertretungsrechts im Gemeindevorstand
  • Ermöglichung „freiwilliger“ Gemeindeaufteilungen und –neubildungen
  • Änderung bei den Anforderungen an Amtsleiter
  • Möglichkeit zur Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet sowie einer sogenannten Elektronischen Amtstafel

„Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle des Gemeinderechts. Sie ist das Ergebnis zahlreicher Unterausschussberatungen, die nicht immer ganz unkompliziert waren. Schlussendlich haben wir aber doch ein Paket geschnürt, das grundsätzlich von allen Parteien mitgetragen wird“, sind sich Landesrat Podgorschek und Klubobmann Mahr einig.

„Ich bin überzeugt, dass die Änderungen im Aufsichtsrecht – vor allem die Einführung der Belehrung – dazu führen wird, dass Bürgermeister noch sorgfältiger mit ihrer Verantwortung als oberstes Gemeindeorgan umgehen“, sagt Podgorschek abschließend.