LR Podgorschek und KO Mahr: Landtag verabschiedet modernstes Gemeinderecht Österreichs

FPÖ zu gestern Abend im Oö. Landtag beschlossenem Gemeinderechts-Paket

„Das modernste Gemeinderecht Österreichs hat nun auch den Oö. Landtag passiert. Mit dieser umfangreichen Reform haben wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft Oberösterreichs vorgenommen“, begrüßen der Landesrat für Gemeindeaufsicht Elmar Podgorschek und Klubobmann Herwig Mahr die Neuerungen im Bereich Gemeinderecht und –prüfung.

Anstoß für die Reform waren die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Mit uns Freiheitlichen wird es zu keinen derartigen chaotischen Zuständen mehr kommen“, versichern die beiden freiheitlichen Landespolitiker wiederholt und unterstreichen: „Die neuen Instrumente der Gemeindeprüfung ermöglichen es, bereits frühzeitig Unrechtmäßigkeiten aufdecken zu können.“

Änderungen bei Bürgermeisterbezügen und Gemeinderatsgrößen

„Oberösterreich ist das einzige Bundesland, das noch zwischen Haupt- und Nebenberuflichkeit von Bürgermeistern unterscheidet. Ab 2021 rücken wir aber nach. Dann wird es nur mehr hauptberufliche Gemeindeoberhäupter in unseren Gemeinden geben. Dadurch wird das Bürgermeisteramt seiner tatsächlichen Verantwortung gerecht“, spricht Mahr eine der Änderungen an. „Außerdem wird die Anzahl an Gemeinderäten moderat reduziert, was zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führt. Die freiwerdenden Steuergelder können dann beispielsweise für bauliche Maßnahmen im Gemeindebereich herangezogen werden.“

Präzisierung der Aufsichtsmittel

„Auch Änderungen im Aufsichtsrecht wurden vorgenommen. Die Ersatzvornahme sowie die Aufsichtsbeschwerde werden präzisiert und die Belehrung als Aufsichtsmittel aufgenommen. Bei der Aufsichtsbeschwerde werden nur noch Beschwerden über die Amtsführung von Gemeindeorganen behandelt, die schriftlich bei der Aufsichtsbehörde einzubringen sind. Das betroffene Organ bzw. dessen Mitglied ist im Wege des Bürgermeisters in Kenntnis zu setzen und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Aufsichtsbehörde beurteilt, ob durch das Handeln Gesetze oder Verordnungen verletzt wurden. Die Beantwortung der Aufsichtsbeschwerde soll innerhalb von sechs Monaten erfolgen und ist dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu bringen“, führt Podgorschek Änderungen im Bereich der Gemeindeprüfung an und weist ausdrücklich auf eine maßgebliche Änderung hin: „Künftig herrscht bei Prüfberichten mehr Transparenz. Denn die Fraktionsobleute sind nun zu dessen Schlusspräsentation durch den entsprechenden Prüfer einzuladen. Das war vorher anders.“

„Gelbe Karte“ für Gemeinden

„Wenn eine Gemeinde bei der Besorgung des eigenen Wirkungsbereichs Gesetze oder Verordnungen verletzt, den Wirkungsbereich überschreitet oder die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde nun mit Bescheid feststellen, wie rechtmäßig vorzugehen ist. Das ist eine Art „gelbe Karte“, somit können eingriffsintensivere Aufsichtsmittel im Optimalfall vermieden werden“, nennt Podgorschek eine wesentliche Neuerung.

Weitere wesentliche Punkte des Gemeinderechts-Pakets:

  • Schaffung eines Vertretungsrechts im Gemeindevorstand
  • Ermöglichung „freiwilliger“ Gemeindeaufteilungen und –neubildungen
  • Änderung bei den Anforderungen an Amtsleiter
  • Möglichkeit zur Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet sowie einer sogenannten Elektronischen Amtstafel

„Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle des Gemeinderechts. Sie ist das Ergebnis zahlreicher Unterausschussberatungen, die nicht immer ganz unkompliziert waren. Schlussendlich haben wir aber doch ein Paket geschnürt, das grundsätzlich von allen Parteien mitgetragen wird“, sind sich Landesrat Podgorschek und Klubobmann Mahr einig.

„Ich bin überzeugt, dass die Änderungen im Aufsichtsrecht – vor allem die Einführung der Belehrung – dazu führen wird, dass Bürgermeister noch sorgfältiger mit ihrer Verantwortung als oberstes Gemeindeorgan umgehen“, sagt Podgorschek abschließend.