KO Mahr: Unbefriedigende Beantwortung von ÖVP-Ministerin Edtstadler

Eilverfahren vor dem VfGH: FPÖ-Forderung stößt auf Widerstand bei Bundesregierung

„Die Beantwortung ist nicht zufriedenstellend. Es ist enttäuschend, wie wenig Bedeutung Verfassungsministerin Edtstadler unserem breit unterstützten Anliegen beimisst. Weder ist die Argumentation schlüssig, noch wird ausführlich auf unsere vernünftige Forderung für mehr Rechtstaatlichkeit eingegangen“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr über die kürzlich eingelangte Reaktion der Bundesregierung auf die dringlich beschlossene Landtagsresolution zur Einführung von Eilverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) verärgert.

Anlass der Beantwortung war ein von den Freiheitlichen initiierter Dringlichkeitsantrag (Blg 109/2022), der in der Landtagssitzung vom 27. Jänner 2022 mit den Stimmen von FPÖ, ÖVP, Grüne, NEOS und MFG mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde.

„Das Höchstgericht muss schneller holprige Verordnungen und Gesetze überprüfen können. Das haben die vergangenen zwei Jahre ganz klar gezeigt. Darum werden wir nicht locker lassen, dass ein Eilverfahren vor dem VfGH ermöglicht wird. Darauf muss auch ein Rechtsanspruch bestehen“, betont Klubobmann Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: 15 Jahre Haft in unserem Land wären für Täter ein Geschenk

Linzer Kurzehen-Afghane: FPÖ fordert konsequente Abschiebepolitik

„Ein Asylwerber, der unsere Gesetze und Regeln derart mit Füßen tritt, hat in unserem Land nichts verloren“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den am 19. Mai anstehenden Prozess eines 35-jährigigen Afghanen, der innerhalb der vergangenen Jahre größere Mengen Drogen in Linz auf den Markt gebracht sowie damit zumindest fünf Mädchen und Frauen gefügig gemacht haben soll. Der Fremde soll sie dafür drogenabhängig gemacht haben und bei einem Imam in einer Linzer Moschee für 1.000 Euro Kurzehen eingegangen sein, damit er dabei nicht mit seiner Religion in Konflikt gerät. Laut Medienberichten drohen dem Afghanen im Falle einer Verurteilung bis zu 15 Jahre Haft.

„15 Jahre Haft in unserem Land wären ein Geschenk. Die einzig richtige Konsequenz wäre hier die Abschiebung in das Herkunftsland. Denn die Integration ist in diesem Fall klar gescheitert. Da ist auch nichts mehr zu retten. Wer unsere Werte so mit Füßen tritt, darf kein Schutzrecht in unserem Land haben. Damit geht ein massives Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft einher“, betont Mahr und fügt hinzu: „Wie kommen unsere Steuerzahler dazu, den weiteren Aufenthalt in unserem Land zu finanzieren?“

„Diese Ereignisse sind einfach nur widerwertig. So etwas darf es in unserem Land nicht geben. Ich erwarte mir von Integrationslandesrat Kaineder, dass er sich diesen Fall genau ansieht, wie es überhaupt so weit kommen konnte“, fordert Mahr. „Auch der Imam, der damit Geld verdient haben soll, stellt für unsere heimische Gesellschaft ein Problem dar. Selbst im Islam gilt die Kurzehe als umstritten. Die betroffene Moschee muss jedenfalls genau überprüft werden. Weitere derartige Fälle darf es nicht geben.“

„Dass immer wieder Zuwanderer aus anderen Kulturkreisen ihre Sitten über unseren Rechtsstaat stellen, darf nicht einfach hingenommen werden. Dagegen muss dringend etwas unternommen werden“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Was passiert da eigentlich in der Justizanstalt Asten?

In der Justizanstalt Asten schlagen Beamte Alarm. Die Zustände im Gefängnis seien mittlerweile unerträglich für die Mitarbeiter – und ein Sicherheitsrisiko für Anrainer.

Eines vorweg: Eine Haftstrafe findet immer in einem Spannungsfeld von Resozialisierung und Sicherheit statt. Resozialisierung ist sicher ein wesentliches Ziel, Strafe und Gewaltprävention dürfen aber nicht zum Nebenaspekt verkommen. Genau das scheint aber in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Asten zu passieren. Das ist aus meiner Sicht nicht hinnehmbar.

12 Ausbrüche seit Jahresbeginn

Seit Jahresbeginn sind zwölf Personen nicht mehr von ihrem Freigang zurückgekehrt. Das muss man sich einmal vorstellen. In einem Fall handelt es sich um einen irakischen Staatsbürger, der im September 2014 wegen versuchten Mordes verurteilt wurde. Das berichtet ein Mitarbeiter der JVA. Das ist alarmierend. Auch deshalb, weil es noch andere Vorfälle gibt, die Anlass zu echter Sorge geben. Der betreffende Iraker wurde zwischenzeitlich übrigens aufgegriffen: Beim Versuch, in der Schweiz einen Asylantrag zu stellen.

Übergriffe auf Mitarbeiter häufen sich

Durch unzureichende Personalressourcen kommt es auch immer wieder zu Übergriffen auf Beamte. Von bedauerlichen Einzelfällen kann hier schon lange nicht mehr die Rede sein. Für einen Mitarbeiter endete die Attacke eines Insassen mit einem dreimonatigen Krankenstand.

Begleitung statt Bewachung beim Freigang

Eine andere Praxis, die ich überhaupt nicht nachvollziehen kann, wird von Insidern berichtet: Für Häftlinge besteht die Möglichkeit in einem nahegelegenen Einkaufszentrum einzukaufen. Das ist für mich schon befremdlich genug, dass die Insassen dabei aber von einem Sozialarbeiter und nicht von einem (oder mehreren) Justizwachebeamten begleitet werden, macht mich sprachlos.

Brief an den Justizminister

Aber nur kurz: Ich habe wegen dieser Umstände eine Anfrage an Vizekanzler und Justizminister Jabloner gerichtet, und ihn gebeten, mir Auskunft zu geben, wie er diese Vorfälle bewertet, und was er dagegen zu tun gedenkt.

Justizanstalten sollen für ein Mehr an Sicherheit sorgen, nicht für weniger.

Klubobmann Mahr fordert: Missstände in Justizanstalt Asten umgehend bereinigen

FPÖ: Gravierende personelle und infrastrukturelle Sicherheitsmängel – Justizminister muss handeln

„Die Situation in der Justizanstalt Asten ist gravierend. Mittlerweile hat der Zentralausschuss der Justizwache bei seiner gestrigen Sitzung einstimmig die Forderung nach der Abberufung des interimistischen Anstaltsleiters beschlossen“, zeigt Klubobmann Herwig Mahr dringenden Handlungsbedarf auf.

„Die Prioritäten des interimistischen Anstaltsleiters wurden falsch gelegt. Der Sicherheit wurde ein zu geringer Stellenwert eingeräumt. Die hohe Zahl an Übergriffen zeigt, dass die ohnehin niedrigen Personalressourcen nicht optimal und schon gar nicht im Sinne des Eigenschutzes der Mitarbeiter eingesetzt werden“, weist Mahr auf die wiederkehrenden Zwischenfälle hin. Deshalb habe sich nun auch der Zentralausschuss einstimmig für die Abberufung des interimistischen Leiters ausgesprochen. Von dessen Vorsitzenden wird Asten als „tickende Zeitbombe“ bezeichnet.

Die FPÖ war vor Ort, um sich von den Vorwürfen selbst ein Bild zu machen. Die eklatanten Sicherheitsmängel haben sich schließlich bewahrheitet. „Sowohl personell als auch infrastrukturell gibt es dringenden Handlungsbedarf. Umgehend haben wir damit Justizminister Jabloner konfrontiert. Bisher liegt aber leider kein zufriedenstellendes Ergebnis vor“, macht Mahr deutlich.

„Auch in der Wohnbevölkerung im Nahbereich der Justizanstalt nimmt die Unzufriedenheit über die eigenwillige Anstaltspolitik zu. Die Verunsicherung der Bevölkerung steigt. Auch das muss sich ändern“, betont Mahr.

„Der Ball liegt nun beim Justizminister. Die Fakten liegen auf dem Tisch. Er muss rasch für eine tragfähige Personaldichte und eine ausreichende Infrastruktur sorgen, um in Folge einen ordentlichen Dienstbetrieb sicherzustellen“, fordert Mahr.

Die FPÖ hat ihren Einsatz aufgrund der steigenden Anzahl der Vorfälle in den vergangenen Monaten intensiviert. Mehre Lokalaugenscheine wurden durchgeführt. Die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von NAbg. Schrangl und eines persönlichen Briefes von Klubobmann Mahr durch den Justizminister ist ausstehend.

LAbg. Ratt: Dringend mehr Justiz-Personal nötig

Vier-Parteien-Antrag für eine dauerhaft ausreichende Personalbesetzung im Justizwesen heute beschlossen

„Die Personaldecke in der Justiz ist angespannt. Das muss sich ändern. Es muss gewährleistet werden, dass unser Justizwesen ausreichend personell besetzt ist“, begründet LAbg. Walter Ratt den heutigen Vier-Parteien-Antrag im Landtag.

„Das Justizpersonal ist zusammen mit dem richterlichen Personal international vorbildhaft. Dies macht auch unseren ausgezeichnet aufgestellten, demokratisch-liberalen Rechtsstaat aus“, betont LAbg. Ratt. „Darum müssen wir Maßnahmen ergreifen, wenn Arbeitsüberlastungen offensichtlich sind.“

„Prozesse dürfen nicht in die Länge gezogen werden. Mit einer ausreichenden Personalbesetzung können wir dem entgegenwirken. Ansonsten ist die Qualität unserer Rechtsprechung und letztendlich unser Rechtsstaat in Gefahr.“

Minister Moser muss endlich seine Hausaufgaben machen!

Als Mitte Dezember vergangenen Jahres der oberösterreichische Landessicherheitsrat zusammentrat, forderten alle Beteiligten schnellere Entscheidungen in Asylverfahren. Innenminister Herbert Kickl hat hier schon zuvor die richtigen Weichen gestellt, weshalb die Verfahren in erster Instanz zügig bearbeiteten werden. Rund 75 Prozent der erstinstanzlich abgelehnten Asylwerber gehen aber in die zweite Instanz, um ihre Abschiebung zu verhindern. Der sprichwörtliche Flaschenhals ist daher das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das in diesen Fällen entscheidet. Hier fehlt es aber immer noch massiv an Personal – und das, obwohl das Problem längst bekannt ist! Ich frage mich daher schon länger, warum Bundesjustizminister Josef Moser immer noch untätig ist. Aktuellen Zahlen zufolge sind am BVwG derzeit 40.600 Asylverfahren anhängig. Allein in Oberösterreich sind rund 4.890 Fälle in der Grundversorgung davon betroffen. Mosers Tatenlosigkeit kostet den Steuerzahler also Monat für Monat eine Unsumme an Geld. Das ist aber nicht nur für die österreichischen Leistungsträger unfair, sondern auch für die Betroffenen selbst. Statt Verfahren in die Länge zu ziehen und ihnen dadurch Hoffnung auf ein Bleiberecht zu machen, sollten sie eine schnelle Entscheidung bekommen. Das wäre übrigens auch ein besseres Signal nach außen. Viele würden sich dann vielleicht gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn sie schon in ihrer Heimat erfahren, dass hierzulande das Recht konsequent und zügig umgesetzt wird. Ich fordere Herrn Minister Moser daher eindringlich auf, den zweitinstanzlichen Verfahrensrucksack nachhaltig abzuarbeiten indem er das dafür nötige Personal zur Verfügung stellt. Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie sie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist.

Aggression in AMS-Kursen: Bundesverwaltungsgericht spricht Fehlurteil

Ich gebe es offen zu: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)  von letzter Woche, aggressives Verhalten in AMS-Fortbildungsmaßnahmen zu dulden, hat mich einigermaßen aufgeregt. Hintergrund war die Klage eines Mannes, der im Rahmen eines AMS-Kurses Trainer bedroht hat. Ihm wurde darauf das Arbeitslosengeld gekürzt. Nun spricht das BVwG in seinem Entscheid tatsächlich davon, dass aggressives Verhalten den Trainerinnen und Trainern gegenüber zumutbar sei und ein solches Verhalten nicht zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes führt. Mit so einem Urteil, bei allem Respekt vor dem Verwaltungsgericht, habe ich wirklich nicht gerecht.

 

Pöbeleien einfach hinnehmen?!

Die Berufsgruppe der AMS-Mitarbeiter ist Kummer gewöhnt, persönliche Gespräche mit Vertretern dieses Berufsstandes bestätigen das immer wieder. Abgesehen davon, dass diese Menschen ihren „Klienten“ in schwierigen Lebensphasen helfen und ihnen einen Weg in den Arbeitsmarkt bereiten wollen, stellen aus meiner Sicht AMS-Trainer auch eine Autorität dar – und genau dieser Autorität (die nicht nur den AMS, sondern unser Gemeinwesen an sich betrifft) wird mit dem Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts ein schwerer Schlag versetzt.
Leben wir also in einem Land, in dem Staatsbedienstete und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen konsequenzlos bedroht werden dürfen? Gilt das nun auch für Schüler ihren Lehrern gegenüber? Dürfen Verkehrssünder künftig erstmal den Polizisten beschimpfen? Und: Was passiert künftig, wenn jemand den geschätzten Richterinnen und Richtern des BVwG gegenüber ausfüllig wird und sie bedroht? Alleine diese – zugegeben überspitzten Fragen – dürften schon zeigen, dass bei dem Urteil etwas schief gelaufen sein dürfte.

 

Schutz der anderen?

Und noch ein Gedanke zum Schluss: In diesem Kurs waren auch andere Menschen, die sich durch das Fehlverhalten des Klageführers bedroht gefühlt haben. Ich frage mich, wie motivationsfördernd es sich auf Menschen ohne Beschäftigung auswirkt, wenn sie in Fortbildungskursen damit rechnen müssen, von anwesenden Rowdies bedroht zu werden?
Ich finde, das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung nicht alles ausreichend bedacht. Zum Glück gibt es noch eine Instanz. Ich werde mir diese Entwicklung jedenfalls ganz genau ansehen.

Klubobmann Mahr: Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen

Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen   

„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest.

„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.

„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘.  Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.

„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“