KO Mahr zu „Lichtverschmutzungs-Novelle“: Kompromiss mit praxisnahen und realistischen Ansätzen
Oö. Landtag beschließt Umweltschutzgesetz-Novelle zur Vermeidung von Lichtverschmutzung – FPÖ: „Waren im Prozess die kritische Vernunft“
Der Oö. Landtag wird heute Nachmittag eine Novelle des Oö. Umweltschutzgesetzes beschließen, mit dem erstmals rechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung verankert werden. FPÖ-Klubobmann Mahr betont, dass die FPÖ den Entstehungsprozess „konstruktiv kritisch“ begleitet hat: „Dadurch haben wir es geschafft, dass aus der Idee ein akzeptabler Kompromiss entstanden ist, bei dem praktische Vernunft und realistische Ansätze an erster Stelle stehen.“
„Wir haben einen Mittelweg vorangetrieben, der sowohl den Schutz unserer Natur und Tierwelt als auch die Bedürfnisse des privaten sowie gewerblichen Bereiches ausreichend berücksichtigt“, betont Klubobmann Mahr, dass es deshalb etwa zur „engen Begriffsdefinition der betroffenen ‚Außenbeleuchtungsanlagen‘ gekommen ist. Nun sind nur jene Anlagen umfasst, „die dem Zweck der Beleuchtung des öffentlichen Raums“ dienen. „Andernfalls hätte man Familien, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, vor unüberwindbare Hürden gestellt.“
Durch eine Ausnahme wurde außerdem sichergestellt, dass überwiegende öffentliche Interessen, wie die der Ordnung und Sicherheit, die Anwendung ausschließen, so Mahr, der dabei etwa an „dunkle Angstzonen“ denkt: „Auch das war uns ein zentrales Anliegen. Die Sicherheit unserer Bürger hat bei uns Freiheitlichen immer Vorrang.“
Als „sinnvoll“ bezeichnet Mahr die dadurch geschaffene Rechtsgrundlage für Gemeinden, eigene Beleuchtungskonzepte im Rahmen des festgelegten Anwendungsbereiches zu erstellen: „Dadurch kann noch besser auf individuelle regionale Gegebenheiten eingegangen werden.“
Da man mit der Regelung rechtliches Neuland betrete, werde man die Auswirkungen umso kritischer verfolgen, versichert Klubobmann Mahr abschließend: „Sollten Ungereimtheiten oder ungewollte Effekte auftreten, werden wir umgehend nachjustieren. Auch deshalb haben wir uns mit Nachdruck für eine verkürzte Evaluierungs-Pflicht von zwei Jahren eingesetzt. Damit stellen wir sicher, dass die umgesetzten Lösungen tatsächlich im besten Interesse aller sind.“
KO Mahr nach LT-AS/„Lichtverschmutzung“: „Umweltschutz mit Hausverstand“
Umweltausschuss schickt Novelle des Oö. Umweltschutzgesetzes zur „Vermeidung von Lichtverschmutzung“ einstimmig in den Oö. Landtag – FPÖ „erfolgreich gegen neue unüberwindbare Hürden, sondern für vernünftige Regelung mit Augenmaß“ durchgesetzt
„Umweltschutz und Hausverstand gehen Hand in Hand“, betitelt Klubobmann Herwig Mahr die geplante Regelung zur Vermeidung von Lichtverschmutzung in Oberösterreich nach den heutigen Beratungen und dem einstimmigen Beschluss im Umweltausschuss des Oö. Landtages.
„Mit diesem Gesetz haben wir ein vernünftiges und vor allem praxisnahes Regelwerk zur Vermeidung von nicht zwingend notwendigem Licht erarbeitet. Besonders wichtig war uns dabei, dass kein Bürokratiemonster für Private sowie Klein- und Mittelunternehmer geschaffen wird. Ganz im Gegenteil wird nun auf machbare Weise bei der öffentlichen Hand angesetzt“, betont Klubobmann Mahr, dass sich die FPÖ „erfolgreich gegen neue unüberwindbare Hürden für die Oberösterreicher, sondern für eine vernünftige Regelung mit Augenmaß“ durchgesetzt habe.
Die Novelle zielt nun nur auf jene Beleuchtungen ab, die zum Zweck der Beleuchtung des öffentlichen Raumes betrieben wird. Außerdem wurde sichergestellt, dass Fälle mit überwiegenden öffentlichen Interessen der Sicherheit und Ordnung höher wiegen und von der Anwendung ausgenommen werden. Nach zwei Jahren wird es eine verpflichtende Evaluierung geben.
„Wir Freiheitliche bekennen uns zum Schutz unserer Natur. Auch deshalb haben wir konstruktiv an diesem Schritt mitgearbeitet, mit dem wir in Oberösterreich rechtliches Neuland betreten. Wir bleiben in enger Abstimmung mit Bürgern und Verwaltung, um die Auswirkungen direkt mitzuverfolgen und optimieren zu können“, betont Klubobmann Herwig Mahr abschließend. Am 7. März steht die Gesetzesänderung auf der Tagesordnung der Sitzung des Oö. Landtages.