KO Mahr zu „Lichtverschmutzungs-Novelle“: Kompromiss mit praxisnahen und realistischen Ansätzen

Oö. Landtag beschließt Umweltschutzgesetz-Novelle zur Vermeidung von Lichtverschmutzung – FPÖ: „Waren im Prozess die kritische Vernunft“

Der Oö. Landtag wird heute Nachmittag eine Novelle des Oö. Umweltschutzgesetzes beschließen, mit dem erstmals rechtliche Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung verankert werden. FPÖ-Klubobmann Mahr betont, dass die FPÖ den Entstehungsprozess „konstruktiv kritisch“ begleitet hat: „Dadurch haben wir es geschafft, dass aus der Idee ein akzeptabler Kompromiss entstanden ist, bei dem praktische Vernunft und realistische Ansätze an erster Stelle stehen.“

„Wir haben einen Mittelweg vorangetrieben, der sowohl den Schutz unserer Natur und Tierwelt als auch die Bedürfnisse des privaten sowie gewerblichen Bereiches ausreichend berücksichtigt“, betont Klubobmann Mahr, dass es deshalb etwa zur „engen Begriffsdefinition der betroffenen ‚Außenbeleuchtungsanlagen‘ gekommen ist. Nun sind nur jene Anlagen umfasst, „die dem Zweck der Beleuchtung des öffentlichen Raums“ dienen. „Andernfalls hätte man Familien, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, vor unüberwindbare Hürden gestellt.“

Durch eine Ausnahme wurde außerdem sichergestellt, dass überwiegende öffentliche Interessen, wie die der Ordnung und Sicherheit, die Anwendung ausschließen, so Mahr, der dabei etwa an „dunkle Angstzonen“ denkt: „Auch das war uns ein zentrales Anliegen. Die Sicherheit unserer Bürger hat bei uns Freiheitlichen immer Vorrang.“

Als „sinnvoll“ bezeichnet Mahr die dadurch geschaffene Rechtsgrundlage für Gemeinden, eigene Beleuchtungskonzepte im Rahmen des festgelegten Anwendungsbereiches zu erstellen: „Dadurch kann noch besser auf individuelle regionale Gegebenheiten eingegangen werden.“

Da man mit der Regelung rechtliches Neuland betrete, werde man die Auswirkungen umso kritischer verfolgen, versichert Klubobmann Mahr abschließend: „Sollten Ungereimtheiten oder ungewollte Effekte auftreten, werden wir umgehend nachjustieren. Auch deshalb haben wir uns mit Nachdruck für eine verkürzte Evaluierungs-Pflicht von zwei Jahren eingesetzt. Damit stellen wir sicher, dass die umgesetzten Lösungen tatsächlich im besten Interesse aller sind.“