Klubobmann Mahr: Untersuchungskommission zum heutigen Tag sachlich nicht argumentierbar

FPÖ fordert schrittweise Aufarbeitung der Missstände

„Eine Untersuchungskommission ist aus heutiger Sicht weder notwendig noch sachlich argumentierbar“, entgegnet Klubobmann Herwig Mahr SPÖ und Grüne in der heutigen Landtagssitzung. Beide Parteien beharren seit Tagen auf die Einsetzung einer Untersuchungskommission aufgrund der vom Landesrechnungshof (LRH) kürzlich aufgedeckten Missstände im Bereich der Gemeindeaufsicht vor 2015 – Stichwort St. Wolfgang. Der entsprechende Antrag wurde von ihnen in der heutigen Sitzung eingebracht.

Notwendig sei diese Maßnahme laut den antragsstellenden Parteien, da die Verantwortung auf politischer und Verwaltungsebene zu klären ist. Klubobmann Mahr hingegen stellt klar: „Die Begründung hinkt. Denn der Landesrechnungshof hat den behaupteten Polit-Krimi bereits gelöst. Im umfassenden Sonderbericht wird schonungslos aufgezeigt, was vor 2015 falsch gelaufen ist. Wer die Verantwortung dafür zu tragen hat, liegt ebenso am Tisch. Politisch verantwortlich für die Aufsicht waren die Gemeindereferenten von ÖVP und SPÖ. Auf Verwaltungsebene ist der zuständige Abteilungsleiter in der Ziehung.“

„Wichtig ist insbesondere, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Landesrat Podgorschek hat dazu bereits die notwendigen Schritte in die Wege geleitet“, hebt Mahr die Neugestaltung der Gemeindeprüfung Neu hervor. „Die klare Trennung von Prüfung und Beratung war längst notwendig.“

Kritik an Doppelmoral der SPÖ

Als „besonders grotesk“ bezeichnet Mahr das Verhalten der SPÖ Oberösterreich. „Man darf nicht vergessen, dass die SPÖ in dieser Zeit selbst für die Aufsicht aller oberösterreichischen ÖVP-Gemeinden verantwortlich war. Über etwaige Missstände hörte man zur damaligen Zeit nichts. In Wahrheit war das Gegenteil der Fall“, betont Klubobmann Mahr und erinnert an eine Aussendung vom damaligen SPÖ-Landesrat Josef Ackerl vom 2. März 2007 – „Gemeinden brauchen nicht mehr Kontrolle, sondern mehr Entlastung! Die Gemeinden werden bereits ausreichend kontrolliert“, sah der damalige SPÖ-Gemeindelandesrat Josef Ackerl offensichtlich keine Probleme bei ÖVP-Gemeinden. Nun die Schuld ausschließlich beim politischen Mitbewerber zu suchen, beschreibt Mahr als billiges Täuschungsmanöver und sagt abschließend: „Getroffene Hunde bellen bekanntlich.“

Klubobmann Mahr zu UK-Minderheitenrecht: Unsere Verfassung ist keine Schwingtür!

FPÖ: Ja zum Minderheitenrecht, aber umfassende Beratung im Ausschuss unumgänglich

„In dieser Sache sind wir durchaus gesprächsbereit. Von einer solchen Hauruck-Aktion halten wir aber nichts“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den SPÖ-Antrag in der heutigen Landtagssitzung, wonach die Untersuchungskommission als Minderheitenrecht verankert werden soll. Aktuell ist zur Einsetzung einer Untersuchungskommission ein Mehrheitsbeschluss im Landtag notwendig. Die SPÖ fordert die Grenze auf ein Viertel der Abgeordneten herabzusetzen. Dafür müsste die Landesverfassung abgeändert werden. „So etwas darf nicht kurzerhand per Dringlichkeitsbeschluss durchgeboxt werden. Das muss im Ausschuss mit allen Beteiligten genau beraten werden.“

„Die Untersuchungskommission ist demokratiepolitisch ein wichtiges Instrument. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es ist unser höchstes Kontrollorgan. Für die Einberufung gibt es unmissverständliche Voraussetzungen. Die aktuellen Hürden ohne ausführliche Vorberatung auszuhebeln, zeugt von geringem politischem Verantwortungsbewusstsein“, übt Klubobmann Mahr scharfe Kritik an der SPÖ.

„Die Reform der Untersuchungskommission ist schon länger Thema von Unterausschussberatungen. Wir halten das selber seit Jahren für notwendig. Hier wird es auch sicher bald zu Ergebnissen kommen“, versichert Klubobmann Herwig Mahr abschließend.