Klubobmann Mahr zu UK-Minderheitenrecht: Unsere Verfassung ist keine Schwingtür!

FPÖ: Ja zum Minderheitenrecht, aber umfassende Beratung im Ausschuss unumgänglich

„In dieser Sache sind wir durchaus gesprächsbereit. Von einer solchen Hauruck-Aktion halten wir aber nichts“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den SPÖ-Antrag in der heutigen Landtagssitzung, wonach die Untersuchungskommission als Minderheitenrecht verankert werden soll. Aktuell ist zur Einsetzung einer Untersuchungskommission ein Mehrheitsbeschluss im Landtag notwendig. Die SPÖ fordert die Grenze auf ein Viertel der Abgeordneten herabzusetzen. Dafür müsste die Landesverfassung abgeändert werden. „So etwas darf nicht kurzerhand per Dringlichkeitsbeschluss durchgeboxt werden. Das muss im Ausschuss mit allen Beteiligten genau beraten werden.“

„Die Untersuchungskommission ist demokratiepolitisch ein wichtiges Instrument. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Es ist unser höchstes Kontrollorgan. Für die Einberufung gibt es unmissverständliche Voraussetzungen. Die aktuellen Hürden ohne ausführliche Vorberatung auszuhebeln, zeugt von geringem politischem Verantwortungsbewusstsein“, übt Klubobmann Mahr scharfe Kritik an der SPÖ.

„Die Reform der Untersuchungskommission ist schon länger Thema von Unterausschussberatungen. Wir halten das selber seit Jahren für notwendig. Hier wird es auch sicher bald zu Ergebnissen kommen“, versichert Klubobmann Herwig Mahr abschließend.