Minister Moser muss endlich seine Hausaufgaben machen!

Als Mitte Dezember vergangenen Jahres der oberösterreichische Landessicherheitsrat zusammentrat, forderten alle Beteiligten schnellere Entscheidungen in Asylverfahren. Innenminister Herbert Kickl hat hier schon zuvor die richtigen Weichen gestellt, weshalb die Verfahren in erster Instanz zügig bearbeiteten werden. Rund 75 Prozent der erstinstanzlich abgelehnten Asylwerber gehen aber in die zweite Instanz, um ihre Abschiebung zu verhindern. Der sprichwörtliche Flaschenhals ist daher das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das in diesen Fällen entscheidet. Hier fehlt es aber immer noch massiv an Personal – und das, obwohl das Problem längst bekannt ist! Ich frage mich daher schon länger, warum Bundesjustizminister Josef Moser immer noch untätig ist. Aktuellen Zahlen zufolge sind am BVwG derzeit 40.600 Asylverfahren anhängig. Allein in Oberösterreich sind rund 4.890 Fälle in der Grundversorgung davon betroffen. Mosers Tatenlosigkeit kostet den Steuerzahler also Monat für Monat eine Unsumme an Geld. Das ist aber nicht nur für die österreichischen Leistungsträger unfair, sondern auch für die Betroffenen selbst. Statt Verfahren in die Länge zu ziehen und ihnen dadurch Hoffnung auf ein Bleiberecht zu machen, sollten sie eine schnelle Entscheidung bekommen. Das wäre übrigens auch ein besseres Signal nach außen. Viele würden sich dann vielleicht gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn sie schon in ihrer Heimat erfahren, dass hierzulande das Recht konsequent und zügig umgesetzt wird. Ich fordere Herrn Minister Moser daher eindringlich auf, den zweitinstanzlichen Verfahrensrucksack nachhaltig abzuarbeiten indem er das dafür nötige Personal zur Verfügung stellt. Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie sie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist.

Klubobmann Mahr fordert: Asylverfahren deutlich beschleunigen!

40.600 Verfahren in zweiter Instanz zur Bearbeitung – Personalaufstockung dringend erforderlich

„Die Verfahren in zweiter Instanz müssen deutlich beschleunigt werden. Dafür braucht es dringend mehr Personal für das zuständige Bundesverwaltungsgericht“, fordert Klubobmann Herwig Mahr Justizminister Moser auf, „endlich tätig zu werden“ und das Personal des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) aufzustocken.

Aktuellen Zahlen zufolge liegen in zweiter Instanz 40.600 Fälle beim BVwG zur Bearbeitung vor. In der oberösterreichischen Grundversorgung sind davon knapp 4.890 Asylwerber betroffen.
„Die vorliegenden Fälle müssen rasch abgearbeitet werden“, fordert Mahr. „Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist. Denn in aussichtslosen Fällen dürfen keine falschen Hoffnungen geweckt werden.“

„Die Verfahren erster Instanz wurden durch die personelle Aufstockung des oberösterreichischen Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) deutlich verkürzt“, betont Mahr, dass Innenminister Kickl bereits gehandelt habe. Nun sei Justizminister Moser am Zug, um den Abbau des Verfahrensrucksackes auch in zweiter Instanz voranzutreiben.

Aggression in AMS-Kursen: Bundesverwaltungsgericht spricht Fehlurteil

Ich gebe es offen zu: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG)  von letzter Woche, aggressives Verhalten in AMS-Fortbildungsmaßnahmen zu dulden, hat mich einigermaßen aufgeregt. Hintergrund war die Klage eines Mannes, der im Rahmen eines AMS-Kurses Trainer bedroht hat. Ihm wurde darauf das Arbeitslosengeld gekürzt. Nun spricht das BVwG in seinem Entscheid tatsächlich davon, dass aggressives Verhalten den Trainerinnen und Trainern gegenüber zumutbar sei und ein solches Verhalten nicht zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes führt. Mit so einem Urteil, bei allem Respekt vor dem Verwaltungsgericht, habe ich wirklich nicht gerecht.

 

Pöbeleien einfach hinnehmen?!

Die Berufsgruppe der AMS-Mitarbeiter ist Kummer gewöhnt, persönliche Gespräche mit Vertretern dieses Berufsstandes bestätigen das immer wieder. Abgesehen davon, dass diese Menschen ihren „Klienten“ in schwierigen Lebensphasen helfen und ihnen einen Weg in den Arbeitsmarkt bereiten wollen, stellen aus meiner Sicht AMS-Trainer auch eine Autorität dar – und genau dieser Autorität (die nicht nur den AMS, sondern unser Gemeinwesen an sich betrifft) wird mit dem Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts ein schwerer Schlag versetzt.
Leben wir also in einem Land, in dem Staatsbedienstete und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen konsequenzlos bedroht werden dürfen? Gilt das nun auch für Schüler ihren Lehrern gegenüber? Dürfen Verkehrssünder künftig erstmal den Polizisten beschimpfen? Und: Was passiert künftig, wenn jemand den geschätzten Richterinnen und Richtern des BVwG gegenüber ausfüllig wird und sie bedroht? Alleine diese – zugegeben überspitzten Fragen – dürften schon zeigen, dass bei dem Urteil etwas schief gelaufen sein dürfte.

 

Schutz der anderen?

Und noch ein Gedanke zum Schluss: In diesem Kurs waren auch andere Menschen, die sich durch das Fehlverhalten des Klageführers bedroht gefühlt haben. Ich frage mich, wie motivationsfördernd es sich auf Menschen ohne Beschäftigung auswirkt, wenn sie in Fortbildungskursen damit rechnen müssen, von anwesenden Rowdies bedroht zu werden?
Ich finde, das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung nicht alles ausreichend bedacht. Zum Glück gibt es noch eine Instanz. Ich werde mir diese Entwicklung jedenfalls ganz genau ansehen.

Klubobmann Mahr: Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen

Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen   

„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest.

„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.

„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘.  Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.

„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“