Klubobmann Mahr: Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen

Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen   

„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest.

„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.

„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘.  Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.

„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“