Klubobmann Mahr: Kritik an Naturschutz-Novelle ausgesprochen irritierend

FPÖ: Novelle dient dem Ausbau der Bürgerbeteiligung und der Deregulierung ohne Einbußen für Natur und Umwelt

„Die Kritik wird nicht berechtigter, je lauter sie ist. Das ist Panikmache erster Klasse“, bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Pressekonferenz vom Oö. Umweltanwalt unter Beiziehung von Kollegen anderer Bundesländer als „ausgesprochen irritierend“.

„Dass die Umweltanwaltschaft ihre Stimme in Naturschutzverfahren verliert, ist billige Polemik“, kritisiert Mahr scharf die Verbreitung von Unwahrheiten und weist auf die Aarhus-Konvention hin: „Mit der Novellierung kommt man völkerrechtlichen Verpflichtungen nach. Ansonsten drohen Oberösterreich satte Strafen aufgrund einer Vertragsverletzung. Die Umweltanwaltschaft behält weiterhin durchaus wichtige Kontrollfunktionen. Lediglich die Bürgerbeteiligung wird ausgebaut.“

Die Aarhus-Konvention sieht für Verfahren mehr Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Gelingen soll das durch die Einbindung von akkreditierten NGOs. Der Umweltdachverband hat diese Maßnahme selbst seit Jahren gefordert.
Die Umweltanwaltschaft hingegen entspricht eben nicht den Kriterien für mehr Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne der Aarhus-Konvention. Sie ist eine staatliche Organisation.
„Dass NGOs mit den nun bevorstehenden Aufgaben überfordert wären, die sie selbst jahrelang gefordert haben, lässt etwas an ihrer Glaubwürdigkeit zweifeln“, sagt Mahr. „Sollte das aber tatsächlich so sein, können sie weiterhin die Umweltanwaltschaft in Verfahren beziehen. Dem steht nichts entgegen.“

Die tatsächlichen Auswirkungen wird der Naturschutz-Referent, Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner, diesen Freitag im Zuge einer umfassenden Pressekonferenz erläutern.