Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Halten vorbehaltlos an Kinderbetreuungsbonus fest

FPÖ: „Wertvolle Leistung für heimische Familien“ – „werden davon keinen Millimeter abrücken“

„Wir halten vorbehaltlos an dieser wichtigen Familienförderung fest. Sie ist ein wertvoller Beitrag, um Eltern die Kinderbetreuung spürbar zu erleichtern“, reagiert Klubobmann Herwig Mahr auf den heute vom Landesrechnungshof (LRH) veröffentlichten Folgebericht zum Oö. Kinderbetreuungsbonus.

„Die Richtlinien wurden anhand der ergangenen Empfehlungen überarbeitet und präzisiert. Diese wurden von der Landesregierung einstimmig beschlossen“, berichtet Mahr über den zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklungsprozess. „Den Verbesserungsvorschlägen wurde somit klar Rechnung getragen.“

„Fest steht: Wir bekennen uns zu dieser Förderung und werden davon auch keinen Millimeter abrücken. Sie ist eine finanzielle Unterstützung, die auch die familiäre Selbstbestimmtheit stärkt. Die Wahlfreiheit steht bei diesem Bonus klar im Vordergrund“, unterstreicht Mahr.

FPÖ: Förderrichtlinien werden eingehalten – Rechtssicherheit schon jetzt garantiert

„Die Landesregierung hat im April durch eine Adaptierung der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes klargestellt, dass die Einbringung eines Förderansuchens auch durch die Verwendung anderer elektronischer Mittel kann und nicht zwingend mittels elektronischer Signatur erfolgen muss“, weist Klubobmann Mahr auf einen Beschluss der Oö. Landesregierung vom 12. April 2021 hin und betont: „Durch diese Klarstellung geht die Argumentation völlig ins Leere.“

„Antragserfordernisse dürfen nicht unnötig verkompliziert werden, sondern müssen im Sinne der Bürgernähe verständlich und unbürokratisch ausgestaltet sein. Aktuell ist das sichergestellt, ebenso wie die Rechtssicherheit“, verdeutlicht Mahr, dass die Legitimation eines Förderwerbers derzeit über die Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung sowie durch Abgleich mit dem Zentralen Melderegister erfolgt.

„Zahlreiche Eltern sind derzeit schlichtweg nicht im Besitz einer Bürgerkarte oder Handysignatur. Die elektronische Signatur jetzt durch die Hintertür als Antragsvoraussetzung aufzuzwingen, lehnen wir ab. Damit würde der Zugang zu dieser wichtigen Familienförderung deutlich erschwert werden, was gerade angesichts der Corona-Krise keinesfalls zu befürworten ist“, führt Mahr weiters aus.

„Erhebungen zeigen zudem, dass die derzeitige Online-Antragsstellung immer besser angenommen wird. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre konnte die Nutzung von 46 auf 80 Prozent gesteigert werden. Den Fortgang dieser erfreulichen Entwicklung nun zu behindern, wäre wenig sinnvoll“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: LR Kaineder bei Integrationsarbeit im Blindflug

Kontrollausschuss: Debatte über LRH-Bericht „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ“ – FPÖ übt Kritik an wirkungsloser Integrationspolitik von LR Kaineder

„LR Kaineder befindet sich bei seiner Integrationsarbeit im Blindflug. Auch der Rechnungshof kam zum Ergebnis, dass es keine ausreichenden Kontrollen gibt und es an der Struktur mangelt. Das führt zu hohen Ausgaben bei wenig Wirkung. Wir fordern im Integrationsbereich schon lange mehr Effizienz ein“, fordert Klubobmann Herwig Mahr im heutigen Kontrollausschuss im Zuge der Debatte über den Landesrechnungshof-Bericht „Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in OÖ“ eine Trendwende ein.

„Wir befürworten die Empfehlungen des LRH, Maßnahmen zur Wirkungsmessung integrationspolitischer Maßnahmen zu etablieren“, begrüßt es Mahr, dass hierzu bereits erste Schritte angekündigt wurden, und mahnt: „Es ist zu befürchten, dass sich diese Ankündigungen wieder als Luftschloss entpuppen. Schon mehrmals hat LR Kaineder Verbesserung gelobt, bewirkt hat er bisher im Integrationsbereich allerdings wenig. Wir werden diesen Prozess daher mit Argusaugen weiterverfolgen.“

Klubobmann Mahr fordert insbesondere „ein Ende des Gießkannenprinzips bei der Vergabe von Integrationsförderungen“ ein: „Das ist längst überfällig. In Oberösterreich gibt es unzählige Integrationsvereine, die teilweise nicht nur fragwürdigen Tätigkeiten nachgehen, sondern sich sogar über die Grenzen radikaler Inhalte hinausbewegen – alle finanziert durch unser Steuergeld. So etwas darf es in unserem Land nicht geben! Wenn Steuergeld für Integrationsarbeit fließt, muss dies überprüfbar und wirkungsvoll sein. Einfach den Geldhahn aufzudrehen, ist zu wenig und unverantwortlich.“

Klubobmann Mahr: Rechtsvertreter der Stadt Linz blieb Antworten in vollem Umfang schuldig

FPÖ zur Behandlung des Rechnungshof-Berichts bezüglich Verwaltungsstrafverfahren der Stadt Linz im heutigen Kontrollausschuss

„Lückenlose Aufklärung sieht anders aus“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heute im Kontrollausschuss behandelten Berichts des Rechnungshofes zu den Verwaltungsstrafverfahren der Stadt Linz verärgert. „Dass die Linzer Stadtspitze der Einladung des Landtages nicht persönlich folgte, ist bezeichnend. Die Äußerungen des Rechtsvertreters waren völlig unbrauchbar. Die Auskunftsperson blieb dem Kontrollausschuss unter Berufung auf eine Verschwiegenheitserklärung Antworten auf wesentliche Fragen in vollem Umfang schuldig. Vorlegen konnte er diese Erklärung dem Ausschuss nicht.“

„Das vom Rechnungshof präsentierte Zahlenwerk erweckt den Anschein, die Stadtverwaltung hätte Strafen priorisiert behandelt, die in die eigene Kasse fließen. Andere Strafen blieben großteils liegen“, sieht Mahr weitere dubiose Auffälligkeiten bei den Strafverfahren. Während im Zeitraum von 2010 bis 2017 die Strafeinnahmen zugunsten anderer Rechtsträger um 59 Prozent gesunken sind, stiegen die der Stadt Linz um 30 Prozent.

Der Rechnungshof führt unter anderem in seinem Bericht an, dass der Linzer Magistrat nicht in der Lage war, Strafen so zu verfolgen, wie es das Gesetz vorschreibt. Weder der Bürgermeister noch Spitzenbeamte der Behörde hätten das Amt ausreichend organisiert, obwohl zwischenzeitlich mehrmals darauf aufmerksam gemacht wurde. In den Jahren 2010 bis 2017 sind deshalb 3.023 Akten verjährt. Der größte Teil, weil die Behörde in der gesetzlich definierten Frist von einem Jahr gänzlich untätig blieb.

Durch diese Untätigkeit ist in den Jahren 2010 bis 2017 aufgrund entgangener Einnahmen ein Schaden von zumindest 382.374 Euro entstanden. Finanziell wirkt sich das nicht nur auf die Stadt Linz aus, sondern auch auf das AMS, die Wirtschaftskammer, die ASFINAG, den Verkehrssicherheitsfond und das Land Oberösterreich. Außerdem mussten für den eigenen Rechtsbeistand der Stadt Linz und ihrer Bediensteten weitere rund 377.000 Euro aufgewendet werden.

Klubobmann Mahr fordert: Auch SPÖ-Teilorganisation muss gerechten Pachtpreis für Jugendcamp zahlen

FPÖ: Lächerlich geringer Pachtzins ist Verrat an Steuerzahlern

„Auch die SPÖ muss jetzt handeln. Die lächerlich geringe Entschädigung von 10 Euro im Jahr für ein 37.373 Quadratmeter großes Seegrundstück ist ein Verrat am Steuerzahler. Außerdem wird offenbar gegen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Parteispenden verstoßen“, fordert Klubobmann Herwig Mahr die SPÖ im heutigen Kontrollausschuss auf darauf einzuwirken, dass die Miete ihres Jugendcamps aus freiem Willen angehoben wird.

Mahr spricht einen Bericht des der Landesrechnungshofs (LRH) an, in dem dieser unter anderem aufgedeckt hat, dass eine SPÖ-Teilorganisation, die Sozialistische Jugend, für ein Seegrundstück im Eigentum des Landes Oberösterreich einen unverhältnismäßig geringen Pachtpreis bezahlt.

Seit 1962 wird der Sozialistischen Jugend vom Land Oberösterreich ein Grundstück am Attersee in Steinbach für Erholungsanlagen zum Preis von ursprünglich zehn Schilling jährlich vermietet. Mittlerweile sind es 10 Euro für 37.372 Quadratmeter am See. Tatsächlich werden dort aber Campingplätze betrieben. Der LRH kritisiert in seinem aktuellen Bericht unter anderem, dass die Pachtzinse in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zur geduldeten Nutzung der Liegenschaft stehen würden. Außerdem sei es Landesgesellschaften seit 2012 ausdrücklich verboten, Spenden an Parteien zu tätigen. Das Land trat bereits an die Organisation heran. Bis heute konnte aber keine Einigung erzielt werden, die Verhandlungen dauern an.

„Diese Sachspende ist laut Rechnungshof als Parteispende zu werten. Ich fordere deshalb die Genossen eindringlich auf, den aktuellen Vertrag entsprechend anzupassen. Es muss eine Vereinbarung zu einem fairen Preis geben“, appelliert Mahr an die moralische Verpflichtung der SPÖ.

Klubobmann Mahr: Verschärfung des „Luft-100ers“ verhindert

FPÖ gegen weitere Schikanen für Autofahrer: LRH-Empfehlung zur Toleranzminderung mehrheitlich abgelehnt

„Weitere Schikanen für Autofahrer lassen wir nicht zu. Die Verschärfung des ‚Luft-100ers‘ steht nicht länger zur Debatte“, hat Klubobmann Herwig Mahr im Zuge des gestrigen Kontrollausschusses den politischen Mitbewerber überzeugt und die sofortige Ausdehnung des „Luft-100ers“ auf der Westautobahn verhindert.

Der Landesrechnungshof (LRH) hätte dem Land in seinem aktuellen Bericht zur Luftgüte in Oberösterreich unter anderem empfohlen, die Toleranzen bei der Geschwindigkeitsfeststellung des „Luft-100ers“ auf der A1 im Bereich Messstelle Kristein (zwischen Enns und Haid) „auf das absolute Minimum“ abzusenken. Das sorgte für eine heftige Diskussion. „Alle sind sich einig, dass Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit getroffen werden müssen. Aber so sicher nicht“, stellt Mahr die Sinnhaftigkeit dieser Null-Toleranz infrage.

„Im ganzen Land gibt es eine gewisse Toleranz bei Geschwindigkeitsmessungen. Das muss auch hier so sein“, betont Mahr und sagt abschließend: „Wir Freiheitliche sprechen uns klar gegen weitere Belastungen für unsere Autofahrer aus. Wir sind der verlässliche Partner für Autofahrer und Pendler.“

Klubobmann Mahr: Sonderkontrollausschuss ließ keine Punkte unbehandelt

LRH-Bericht ausführlich diskutiert – alle Empfehlungen einstimmig beschlossen – Folgebericht in 18 Monaten

„Der Bericht wurde Punkt für Punkt abgearbeitet. Für uns blieb dabei keine Frage ungeklärt. Der Rechnungshof hat seine Arbeit sehr gut gemacht“, berichtet Klubobmann Herwig Mahr, der in den vergangenen zwei Tagen den Vorsitz des Sonderkontrollausschusses geführt hat. Behandelt wurde der Landesrechnungshofbericht, in welchem das System der Gemeindeaufsicht am Beispiel St. Wolfgang und nicht nachvollziehbare Streichungen in Gemeindeprüfberichten detailliert aufgearbeitet wurden. Darüber hinaus wurde der Antrag von SPÖ und Grüne auf Einsetzung einer Untersuchungskommission vorberaten, über welchen in der Landtagssitzung am 1. März 2018 abgestimmt werden wird.

„Unbestritten ist, dass vor 2015 im Bereich der Gemeindefinanzierung bzw. -aufsicht so Manches nicht korrekt gelaufen ist. Der Bericht des Landesrechnungshofes deckt das lückenlos auf. Umso wichtiger ist es nun, das System der Gemeindeaufsicht umfassend zu optimieren. So etwas darf sich jedenfalls nicht wiederholen“, betont Klubobmann Mahr.

„Anwesend waren neben den Experten des Landesrechnungshofs Vertreter aller geprüften Stellen des Amtes der Landesregierung, die Landesräte Hiegelsberger und Podgorschek sowie die Ausschussmitglieder aller Parteien. Gegen die Vorladung weiterer Auskunftspersonen haben wir uns bewusst entschieden. Denn selbst der Rechnungshofdirektor hat mehrfach betont, dass die Prüfung im Kontakt mit allen Beteiligten erfolgt ist und ihm die Einsicht in alle notwendigen Akten problemlos ermöglicht wurde“, sagt Mahr.

Gemeindeaufsicht in der Hand der FPÖ

„Seit 2015 ist FPÖ-Landesrat Elmar Podgorschek für die Aufsicht aller oberösterreichischer Gemeinden zuständig. Podgorschek hat das aktuelle System durchleuchtet und umfassende Verbesserungen in Auftrag gegeben“, unterstreicht Mahr, dass alle Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigt werden.

„Wir werden das System auf neue Beine stellen. In unserer Verantwortung wird es so etwas nicht mehr geben“, versichert Klubobmann Mahr.

Keine Untersuchungskommission erforderlich

„Wie sehen keinen Grund für eine weitere Prüfung“, signalisiert Herwig Mahr die Ablehnung des SPÖ/Grünen-Antrages in der nächsten Landtagssitzung zur Einsetzung einer Untersuchungskommission.

 

Klubobmann Mahr zu Kontrollausschuss: Klare Vereinbarung zur Vorgangsweise in Ausschüssen

Vier-Parteien-Grundsatzvereinbarung zu Beginn der Periode beschlossen

„Es gibt eine klare Vereinbarung aller Fraktionen zur Vorgangsweise in Ausschüssen, auch was die Teilnahme von Auskunftspersonen betrifft. An diese Vereinbarung werde ich mich auf Punkt und Beistrich halten“, stellt Klubobmann Ing. Herwig Mahr fest.

Mahr wird den Kontrollausschuss am nächsten Mittwoch leiten. Dort werden der Bericht des Landesrechnungshofs über das System der Gemeindeaufsicht und auch der Antrag auf Einsetzung einer Untersuchungskommission beraten.

Die Vereinbarung sieht vor, dass zur Sitzung des Ausschusses automatisch die entsprechenden Auskunftspersonen (das sind die jeweiligen Direktoren, Abteilungs- bzw. Gruppenleiter der geprüften Stellen) eingeladen werden.

„Das habe ich bereits veranlasst. Alles Weitere wird man sehen“, sagt Mahr.

„Ich sehe aber derzeit überhaupt keinen Grund, über die Vereinbarung hinausgehende Maßnahmen zu veranlassen, noch bevor überhaupt ein einziges Wort im Kontrollausschuss gesprochen wurde.“

„Als Vorsitzender des Ausschusses werde ich jedenfalls dafür sorgen, dass der Ausschuss korrekt, und vor allem entsprechend der Grundsatzvereinbarung und Usancen des Landtags durchgeführt wird“, stellt Mahr abschließend fest.