Aggression in AMS-Kursen: Bundesverwaltungsgericht spricht Fehlurteil
Ich gebe es offen zu: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) von letzter Woche, aggressives Verhalten in AMS-Fortbildungsmaßnahmen zu dulden, hat mich einigermaßen aufgeregt. Hintergrund war die Klage eines Mannes, der im Rahmen eines AMS-Kurses Trainer bedroht hat. Ihm wurde darauf das Arbeitslosengeld gekürzt. Nun spricht das BVwG in seinem Entscheid tatsächlich davon, dass aggressives Verhalten den Trainerinnen und Trainern gegenüber zumutbar sei und ein solches Verhalten nicht zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes führt. Mit so einem Urteil, bei allem Respekt vor dem Verwaltungsgericht, habe ich wirklich nicht gerecht.
Pöbeleien einfach hinnehmen?!
Die Berufsgruppe der AMS-Mitarbeiter ist Kummer gewöhnt, persönliche Gespräche mit Vertretern dieses Berufsstandes bestätigen das immer wieder. Abgesehen davon, dass diese Menschen ihren „Klienten“ in schwierigen Lebensphasen helfen und ihnen einen Weg in den Arbeitsmarkt bereiten wollen, stellen aus meiner Sicht AMS-Trainer auch eine Autorität dar – und genau dieser Autorität (die nicht nur den AMS, sondern unser Gemeinwesen an sich betrifft) wird mit dem Skandalurteil des Bundesverwaltungsgerichts ein schwerer Schlag versetzt.
Leben wir also in einem Land, in dem Staatsbedienstete und Mitarbeiter sozialer Einrichtungen konsequenzlos bedroht werden dürfen? Gilt das nun auch für Schüler ihren Lehrern gegenüber? Dürfen Verkehrssünder künftig erstmal den Polizisten beschimpfen? Und: Was passiert künftig, wenn jemand den geschätzten Richterinnen und Richtern des BVwG gegenüber ausfüllig wird und sie bedroht? Alleine diese – zugegeben überspitzten Fragen – dürften schon zeigen, dass bei dem Urteil etwas schief gelaufen sein dürfte.
Schutz der anderen?
Und noch ein Gedanke zum Schluss: In diesem Kurs waren auch andere Menschen, die sich durch das Fehlverhalten des Klageführers bedroht gefühlt haben. Ich frage mich, wie motivationsfördernd es sich auf Menschen ohne Beschäftigung auswirkt, wenn sie in Fortbildungskursen damit rechnen müssen, von anwesenden Rowdies bedroht zu werden?
Ich finde, das Bundesverwaltungsgericht hat bei seiner Entscheidung nicht alles ausreichend bedacht. Zum Glück gibt es noch eine Instanz. Ich werde mir diese Entwicklung jedenfalls ganz genau ansehen.
Klubobmann Mahr: Skandalurteil gegen AMS-Trainer schreit nach Konsequenzen
Fatale Signalwirkung – Bundesverwaltungsgericht „legalisiert“ aggressives Verhalten und Drohungen
„Bei allem Respekt vor der Justiz, aber jetzt ist ein Punkt erreicht, an dem man ganz laut sagen muss: ‚Stopp! Grenze überschritten!'“, stellt Klubobmann Mahr heute unmissverständlich fest.
„Aggressives Verhalten und Drohungen sind in einer aufgeklärten Gesellschaft generell nicht zu akzeptieren, sie sind unter gewissen Umständen sogar strafbar. Vor allem gegenüber den Autoritäten und sonstigen Institutionen des Staates – vor allem Lehrpersonen – können derartige Vorfälle unter keinen Umständen akzeptiert werden“, unterstreicht Mahr.
„Es ist daher besonders verwerflich, dass das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil derartige Verhaltensweisen mehr oder weniger ‚legalisiert‘. Das Gericht ist sich offenbar nicht im Geringsten im Klaren, welche katastrophale Signalwirkung das auslöst. Das ist ja geradezu ein Freibrief“, empört sich Klubobmann Mahr.
„Ich erwarte mir eine schonungslose und öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Urteil und vor allem die erforderlichen Konsequenzen, falls diese Entscheidung rechtskräftig wird“, fordert Klubobmann Mahr. „Da wird man an allen notwendigen Schrauben drehen müssen, um die gebotene Ordnung und den Respekt vor den Institutionen unseres Staates wieder herzustellen!“
Klubobmann Mahr zu Gerstorfer: AMS-Berechnungen völlig unseriös
FPÖ: Von Bundesministerin Hartinger-Klein geplante AMS-Reform längst überfällig
Als „Milchmädchenrechnung“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heute von Soziallandesrätin Gerstorfer präsentierten finanziellen Auswirkungen der AMS-Pläne der Bundesregierung auf Land und Gemeinden. „Die Berechnung fußt lediglich auf Annahmen und Gerüchten. Ob und wieviel Geldmittel tatsächlich für die Mindestsicherung zusätzlich aufgewendet werden müssten, ist noch völlig ungewiss“, betont Mahr und richtet einen Appell an die Soziallandesrätin: „Stoppen Sie die Panikmache! Beteiligen Sie sich besser konstruktiv am Entstehungsprozess der längst überfälligen AMS-Reform.“
„Tatsache ist, dass das die Bundesregierung das AMS-Budget 2018 um 79 Millionen Euro auf insgesamt 1,4 Milliarden Euro angehoben hat. Dadurch stehen für jeden Arbeitslosen rund 400 Euro mehr zur Verfügung als im Vorjahr. Außerdem steht fest, dass die Förderungen flexibler gestaltet werden. Dadurch sollen die jeweiligen Außenstellen individuell auf die regionalen Bedürfnisse eingehen können, was bis jetzt so nicht möglich war“, unterstreicht Mahr. „Weg vom Gießkannenprinzip, hin zu zielorientierten Förderungen“, lautet für Mahr die Devise.
„Darüber hinaus wurde angekündigt, die Geldmittel für das Integrationsjahr auf 50 Millionen Euro zu halbieren. Denn vom AMS werden im Integrationsbereich mittlerweile Aufgaben übernommen, die auf längere Sicht nicht finanzierbar sind. Grund ist, dass bei vielen AMS-Kunden eine gewisse Mindestbildung einfach nicht vorhanden ist. Soziale Defizite, gravierende Sprachunkenntnis und Ungepflogenheiten auszumerzen, ist nicht Aufgabe des AMS“, betont Mahr abschließend.