KO Mahr zur Hundehaltung: Ergebnis ist ein „erprobenswerter Kompromiss“

FPÖ OÖ besteht auf verpflichtender Evaluierung der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren – „Verwaltungsaufwand und Praxistauglichkeit werden sich erst zeigen“

„Mit den Neuerungen sollen alle Interessen unter einen Hut gebracht werden. Ergebnis der intensiven Beratungen ist ein erprobenswerter Kompromiss, dessen Praxistauglichkeit erst unter Beweis gestellt werden muss. Eine Überregulierung haben wir von Beginn an kritisch gesehen. Auch der neue Verwaltungsaufwand in den Gemeinden muss im Blick behalten werden. Zentral ist jedenfalls die verpflichtende Evaluierung nach zwei Jahren“, sagt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Sitzung des Unterausschusses Hundehaltegesetz-Novelle.

„Auch uns haben viele Bürger kontaktiert. Die Situation wird ganz unterschiedlich gesehen“, betont Mahr, dass alle Argumente nachvollziehbar sind. „In den vergangenen Monaten wurde überparteilich daran gearbeitet, eine Lösung zu entwerfen, bei der die Sicherheit an erster Stelle steht und zugleich größtmögliche Freiheit der Hundehalter gewahrt wird.“

KO Mahr zu Hundehaltung: UA verständigt sich auf „erprobenswerten Kompromiss“

FPÖ setzt sich mit „2-Jahres-Check“ durch – verpflichtende Evaluierung der neuen Bestimmungen

„Wir haben uns auf einen erprobenswerten Kompromiss verständigt. Anschließend an unsere spürbare Verbesserung der Hundehalter-Ausbildung vor zwei Jahren soll damit das Gesetz erneut praxisnah weiterentwickelt werden“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Unterausschuss-Beratungen zum neuen Oö. Hundehalte-Gesetz bekannt.

„Reine Rasse-Bestimmungen sehen wir nach wie vor kritisch, wie auch namhafte Experten. Im vorliegenden Entwurf haben wir uns daher auf eine Kombination geeinigt, in der etwa auch Gewicht und Größe berücksichtigt werden“, betont Mahr. Vereinbart wurde, das Gesetz nach der nun folgenden Begutachtung noch vor dem Sommer dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

„Besonders wichtig für uns ist, dass die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung und deren Wirkung nach zwei Jahren genau unter die Lupe genommen werden“, gibt Klubobmann Mahr bekannt, dass der von der FPÖ geforderte „2-Jahres-Check“ aufgenommen werden soll. „Denn neben der Sicherheit der Bürger müssen auch die Interessen der Hundehalter ausreichend berücksichtigt werden.“

Hundehaltegesetz: Klubobmann Mahr für pragmatische Weiterentwicklung

„2-Jahres-Check“: FPÖ fordert darüber hinaus verpflichtende Evaluierung der neuen Bestimmungen

„Wir befürworten eine erneute praxisnahe Weiterentwicklung des Gesetzes. Bereits mit der Novelle vor zwei Jahren haben wir spürbare Verbesserungen im Gesetz verankert, womit wir etwa die Ausbildung von Hundehaltern ausgeweitet haben. Seither sind wir auch bundesweit Spitzenreiter bei der Intensität der Sachkunde“, betont Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Unterausschuss-Sitzung zum Oö. Hundehaltegesetz.

„Von einer Liste, in der Rassen als einziges Kriterium gelten, wurde damals bewusst abgesehen. Auch weil einhellig alle Experten keinen Mehrwert prognostiziert hatten. Das hat sich inzwischen nicht wirklich geändert. Die Meinungen gehen unter den Fachleuten auseinander“, so Mahr.

Zur Diskussion über die mögliche Kombination von mehreren Kriterien, etwa auch der Größe und des Gewichts, bringt Mahr einen Forderung ein: „Wir wollen dem Vorschlag eine Chance zur Praxisbewährung geben. Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung inklusive Bissstatistik nach zwei Jahren genau unter die Lupe zu nehmen. Damit sollen sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Interessen der Hundehalter bestmöglich gewahrt werden.“