Hundehaltegesetz: Klubobmann Mahr für pragmatische Weiterentwicklung
„2-Jahres-Check“: FPÖ fordert darüber hinaus verpflichtende Evaluierung der neuen Bestimmungen
„Wir befürworten eine erneute praxisnahe Weiterentwicklung des Gesetzes. Bereits mit der Novelle vor zwei Jahren haben wir spürbare Verbesserungen im Gesetz verankert, womit wir etwa die Ausbildung von Hundehaltern ausgeweitet haben. Seither sind wir auch bundesweit Spitzenreiter bei der Intensität der Sachkunde“, betont Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Unterausschuss-Sitzung zum Oö. Hundehaltegesetz.
„Von einer Liste, in der Rassen als einziges Kriterium gelten, wurde damals bewusst abgesehen. Auch weil einhellig alle Experten keinen Mehrwert prognostiziert hatten. Das hat sich inzwischen nicht wirklich geändert. Die Meinungen gehen unter den Fachleuten auseinander“, so Mahr.
Zur Diskussion über die mögliche Kombination von mehreren Kriterien, etwa auch der Größe und des Gewichts, bringt Mahr einen Forderung ein: „Wir wollen dem Vorschlag eine Chance zur Praxisbewährung geben. Gleichzeitig sprechen wir uns dafür aus, die neue gesetzliche Regelung auf Basis der künftigen Entwicklung inklusive Bissstatistik nach zwei Jahren genau unter die Lupe zu nehmen. Damit sollen sowohl die Sicherheit der Bürger als auch die Interessen der Hundehalter bestmöglich gewahrt werden.“