LAbg. Graf: Jagdgesetz-Novelle schafft mehr Rechtssicherheit für Jägerschaft in OÖ

FPÖ: Erfreulicher Erleichterungen durch Beschluss in heutiger Sitzung des Oö. Landtages

„Mit dem heutigen Beschluss konnten rechtzeitig zur beginnenden Jagdsaison erfreuliche Erleichterungen für rund 21.000 Jäger in Oberösterreich erzielt werden“, berichtet der Forstwirtschaftssprecher der FPÖ-Oberösterreich, LAbg. Franz Graf, über den erfolgten Gesetzesbeschluss.

„Unter anderem sind künftig Jäger, die eine im Ausland erworbene jagdliche Ausbildung vorweisen können, unabhängig vom Wohnsitz auch in Österreich zur Jagd berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Ausbildung gleichwertig ist“, führt Graf näher aus und verweist darauf, dass hiermit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Tiroler Rechtslage entsprochen wird.

„Weiters werden Jäger aufgefordert, Schwarzwildabschüsse binnen zwei Wochen der Behörde zu melden. Diese Maßnahme ist für die Eindämmung der afrikanischen Schweinepest, vor allem im Grenzgebiet zu Tschechien, von großer Bedeutung. Eine Erleichterung für Jäger ist auch die für schneereiche Reviere geschaffene Möglichkeit, Abschusspläne zu einem späteren Zeitpunkt der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Insbesondere wenn eine Begehung der Vergleichs- und Weiserflächen zur Erstellung des Abschussplanes aufgrund der Witterung nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann, ist das notwendig“, so Graf abschließend.

 

LAbg. Graf: Schwarzwildbejagung in Oberösterreich erleichtert

Landtag beschließt Novelle des Oö. Jagdgesetzes: Einsatz von Nachtsichtgeräten und Lampen nun erlaubt

„Mit dem möglichen Einsatz von Nachtsichtgeräten und Lampen erfährt die Schwarzwildbejagung eine notwendige Entlastung. Die Jagd findet grundsätzlich in den Abend- und Nachtstunden statt, wodurch Schwarzwild aufgrund seiner Farbe nur schwer erkennbar ist. Das ist kein leichtes Unterfangen“, begrüßt der freiheitliche Jagd-Sprecher, LAbg. Franz Graf, die heute beschlossene Novelle des Oö. Jagdgesetzes im Oö. Landtag.

„Eine möglichst effiziente Schwarzwildbejagung ist unter anderem als Vorbereitung für einen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest von großer Bedeutung. Dabei handelt es sich um eine höchst ansteckende Tierseuche, die für Wild- und Hausschweine meist tödlich endet“, gibt LAbg. Graf zu bedenken. „Unter unzureichenden Bejagungsmethoden würde ein Ausbruch für die heimische Landwirtschaft, die Wirtschaft und schließlich für die Verbraucher große Schäden verursachen.“

„Natürlich muss Sicherheit weiterhin an oberster Stelle stehen. Sobald eine Gefahr für Menschen besteht oder die öffentliche Ruhe und Ordnung gestört wird, ist die Jagdausübung weiterhin verboten“, macht LAbg. Graf deutlich, dass die Sicherheitsbestimmungen bestehen bleiben.