LAbg. Graf: Jagdgesetz-Novelle schafft mehr Rechtssicherheit für Jägerschaft in OÖ

FPÖ: Erfreulicher Erleichterungen durch Beschluss in heutiger Sitzung des Oö. Landtages

„Mit dem heutigen Beschluss konnten rechtzeitig zur beginnenden Jagdsaison erfreuliche Erleichterungen für rund 21.000 Jäger in Oberösterreich erzielt werden“, berichtet der Forstwirtschaftssprecher der FPÖ-Oberösterreich, LAbg. Franz Graf, über den erfolgten Gesetzesbeschluss.

„Unter anderem sind künftig Jäger, die eine im Ausland erworbene jagdliche Ausbildung vorweisen können, unabhängig vom Wohnsitz auch in Österreich zur Jagd berechtigt. Voraussetzung dafür ist, dass ihre Ausbildung gleichwertig ist“, führt Graf näher aus und verweist darauf, dass hiermit einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zur Tiroler Rechtslage entsprochen wird.

„Weiters werden Jäger aufgefordert, Schwarzwildabschüsse binnen zwei Wochen der Behörde zu melden. Diese Maßnahme ist für die Eindämmung der afrikanischen Schweinepest, vor allem im Grenzgebiet zu Tschechien, von großer Bedeutung. Eine Erleichterung für Jäger ist auch die für schneereiche Reviere geschaffene Möglichkeit, Abschusspläne zu einem späteren Zeitpunkt der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen. Insbesondere wenn eine Begehung der Vergleichs- und Weiserflächen zur Erstellung des Abschussplanes aufgrund der Witterung nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann, ist das notwendig“, so Graf abschließend.