Zwischenerfolg bei FPÖ-Initiative: Härtere Strafen für Tierquäler!

Vielleicht sind Ihnen die schockierenden Nachrichten über Tierquälerei aus dem letzten Jahr auch in Erinnerung geblieben. Damals hat beispielsweise ein Türke mit österreichischem Pass in Hörsching mehrere Lämmer illegal geschächtet – in einer Garageneinfahrt! Zuvor wurden in Linz gehäutete Katzen entdeckt und in Ried schnitt ein Tierquäler einer Ente die Füße ab.

Für mich war schon damals klar, dass wir hier die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärfen müssen. Nach derzeitiger Rechtslage ist Tierfolter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, nicht anders als minderschwere Fälle von Tierquälerei. Dieser relativ gering bemessene Strafrahmen bedeutet, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden – die bisweilen nicht einmal im Strafregister aufscheinen. Wir haben daher im letzten November einen Landtagsantrag initiiert, den erfreulicherweise alle Parteien unterstützten. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, in solchen Fällen eine Mindeststrafe von sechs Monaten einzuführen und die maximale Freiheitsstrafe auf drei Jahre anzuheben. Das verhindert, dass Täter mit nur geringen Strafen davonkommen.

Mittlerweile hat sich Tierschutz-Minister Anschober zu unserer Initiative positiv geäußert. Es sieht so aus, als sei das Vorhaben aus seiner Sicht umzusetzen. Jedoch ist für die Neufassung des Straftatbestands der Tierquälerei im Strafgesetzbuch das Justizministerium zuständig. Aus meiner Sicht ist das optimal, da dieses ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Grünen in der Bundesregierung fällt. Ich erhoffe mir daher, dass diese wichtige Forderung vom Justizministerium rasch umgesetzt wird und wir nicht mehr länger zusehen müssen, wie Tierquäler teils ungestraft davonkommen.

Klubobmann Mahr: Nächster Zwischenerfolg für härtere Bestrafung von Tierquälern

Bund begrüßt FPÖ-Forderung: „Justizminister muss nun rasch tätig werden“

„Wir sind über diesen weiteren Zwischenerfolg erfreut und erhoffen uns gerade aufgrund der politischen Zuständigkeiten auf Bundesebene eine rasche Umsetzung unserer Forderung. Tierquälerei und Tierfolter müssen härter bestraft werden. Das ist längst überfällig. Denn insbesondere durch die wärmeren Außentemperaturen ist zu befürchten, dass die Taten wieder zunehmen werden“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die Beantwortung der Bundesregierung durch Tierschutz-Minister Anschober des von der FPÖ initiierten Landtagsantrages für strafrechtliche Verschärfungen gegen Tierquälerei und Tierfolter.

Die FPÖ hat für ihren Antrag die Unterstützung aller Landtagsfraktionen gewinnen können. Verabschiedet wurde er in der Landtagssitzung im November. „Der Tierschutz-Minister begrüßt unsere Forderung und erweckt sogar den Eindruck, dieses Vorhaben sei aus seiner Sicht umzusetzen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für die Neufassung des Straftatbestandes der Tierquälerei im Strafgesetzbuch das Justizministerium zuständig sei. Optimal, da dieses ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Grünen in der Bundesregierung fällt“, erhofft sich Klubobmann Mahr gerade deshalb, dass die wichtige Forderung aus Oberösterreich „rasch umgesetzt und nicht länger zugesehen wird, wie Tierquäler teils ungestraft davonkommen“.

„Die österreichische Rechtslage würde sich mit der Umsetzung der FPÖ-Forderung endlich den Strafdrohungen benachbarter Staaten annähern“, zeigt Mahr auf. Derzeit ist Tierfolter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, nicht anders als minderschwere Fälle von Tierquälerei (§§ 222 StGB). Dieser relativ gering bemessene Strafrahmen bedeutet, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden, die bisweilen nicht einmal im Strafregister aufscheinen.

Die FPÖ fordert, künftig eine Mindeststrafdrohung von sechs Monaten Freiheitsstrafe zu verankern. Darüber hinaus soll die Strafrahmenobergrenze von zwei auf mindestens drei Jahre erhöht werden – dies schließt nicht aus, dass anstelle einer Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe verhängt werden kann.

„Gewalt an Tieren ist oft nur die Vorstufe zu Gewalt an Menschen. 70 Prozent aller verurteilten Gewalttäter haben eine Vorgeschichte als Tierquäler. Die Verschärfung würde also auch die Sicherheit in unserem Land erhöhen“, so Mahr abschließend.