Klubobmann Mahr: Nächster Zwischenerfolg für härtere Bestrafung von Tierquälern

Bund begrüßt FPÖ-Forderung: „Justizminister muss nun rasch tätig werden“

„Wir sind über diesen weiteren Zwischenerfolg erfreut und erhoffen uns gerade aufgrund der politischen Zuständigkeiten auf Bundesebene eine rasche Umsetzung unserer Forderung. Tierquälerei und Tierfolter müssen härter bestraft werden. Das ist längst überfällig. Denn insbesondere durch die wärmeren Außentemperaturen ist zu befürchten, dass die Taten wieder zunehmen werden“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die Beantwortung der Bundesregierung durch Tierschutz-Minister Anschober des von der FPÖ initiierten Landtagsantrages für strafrechtliche Verschärfungen gegen Tierquälerei und Tierfolter.

Die FPÖ hat für ihren Antrag die Unterstützung aller Landtagsfraktionen gewinnen können. Verabschiedet wurde er in der Landtagssitzung im November. „Der Tierschutz-Minister begrüßt unsere Forderung und erweckt sogar den Eindruck, dieses Vorhaben sei aus seiner Sicht umzusetzen. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass für die Neufassung des Straftatbestandes der Tierquälerei im Strafgesetzbuch das Justizministerium zuständig sei. Optimal, da dieses ebenso in den Zuständigkeitsbereich der Grünen in der Bundesregierung fällt“, erhofft sich Klubobmann Mahr gerade deshalb, dass die wichtige Forderung aus Oberösterreich „rasch umgesetzt und nicht länger zugesehen wird, wie Tierquäler teils ungestraft davonkommen“.

„Die österreichische Rechtslage würde sich mit der Umsetzung der FPÖ-Forderung endlich den Strafdrohungen benachbarter Staaten annähern“, zeigt Mahr auf. Derzeit ist Tierfolter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, nicht anders als minderschwere Fälle von Tierquälerei (§§ 222 StGB). Dieser relativ gering bemessene Strafrahmen bedeutet, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden, die bisweilen nicht einmal im Strafregister aufscheinen.

Die FPÖ fordert, künftig eine Mindeststrafdrohung von sechs Monaten Freiheitsstrafe zu verankern. Darüber hinaus soll die Strafrahmenobergrenze von zwei auf mindestens drei Jahre erhöht werden – dies schließt nicht aus, dass anstelle einer Freiheitsstrafe eine unbedingte Geldstrafe verhängt werden kann.

„Gewalt an Tieren ist oft nur die Vorstufe zu Gewalt an Menschen. 70 Prozent aller verurteilten Gewalttäter haben eine Vorgeschichte als Tierquäler. Die Verschärfung würde also auch die Sicherheit in unserem Land erhöhen“, so Mahr abschließend.