Zwischenerfolg bei FPÖ-Initiative: Härtere Strafen für Tierquäler!

Vielleicht sind Ihnen die schockierenden Nachrichten über Tierquälerei aus dem letzten Jahr auch in Erinnerung geblieben. Damals hat beispielsweise ein Türke mit österreichischem Pass in Hörsching mehrere Lämmer illegal geschächtet – in einer Garageneinfahrt! Zuvor wurden in Linz gehäutete Katzen entdeckt und in Ried schnitt ein Tierquäler einer Ente die Füße ab.

Für mich war schon damals klar, dass wir hier die rechtlichen Rahmenbedingungen verschärfen müssen. Nach derzeitiger Rechtslage ist Tierfolter mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bedroht, nicht anders als minderschwere Fälle von Tierquälerei. Dieser relativ gering bemessene Strafrahmen bedeutet, dass derartige Fälle oft durch Diversion erledigt oder nur sehr niedrige, bedingte Freiheitsstrafen verhängt werden – die bisweilen nicht einmal im Strafregister aufscheinen. Wir haben daher im letzten November einen Landtagsantrag initiiert, den erfreulicherweise alle Parteien unterstützten. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, in solchen Fällen eine Mindeststrafe von sechs Monaten einzuführen und die maximale Freiheitsstrafe auf drei Jahre anzuheben. Das verhindert, dass Täter mit nur geringen Strafen davonkommen.

Mittlerweile hat sich Tierschutz-Minister Anschober zu unserer Initiative positiv geäußert. Es sieht so aus, als sei das Vorhaben aus seiner Sicht umzusetzen. Jedoch ist für die Neufassung des Straftatbestands der Tierquälerei im Strafgesetzbuch das Justizministerium zuständig. Aus meiner Sicht ist das optimal, da dieses ebenfalls in den Zuständigkeitsbereich der Grünen in der Bundesregierung fällt. Ich erhoffe mir daher, dass diese wichtige Forderung vom Justizministerium rasch umgesetzt wird und wir nicht mehr länger zusehen müssen, wie Tierquäler teils ungestraft davonkommen.