Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Halten vorbehaltlos an Kinderbetreuungsbonus fest

FPÖ: „Wertvolle Leistung für heimische Familien“ – „werden davon keinen Millimeter abrücken“

„Wir halten vorbehaltlos an dieser wichtigen Familienförderung fest. Sie ist ein wertvoller Beitrag, um Eltern die Kinderbetreuung spürbar zu erleichtern“, reagiert Klubobmann Herwig Mahr auf den heute vom Landesrechnungshof (LRH) veröffentlichten Folgebericht zum Oö. Kinderbetreuungsbonus.

„Die Richtlinien wurden anhand der ergangenen Empfehlungen überarbeitet und präzisiert. Diese wurden von der Landesregierung einstimmig beschlossen“, berichtet Mahr über den zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklungsprozess. „Den Verbesserungsvorschlägen wurde somit klar Rechnung getragen.“

„Fest steht: Wir bekennen uns zu dieser Förderung und werden davon auch keinen Millimeter abrücken. Sie ist eine finanzielle Unterstützung, die auch die familiäre Selbstbestimmtheit stärkt. Die Wahlfreiheit steht bei diesem Bonus klar im Vordergrund“, unterstreicht Mahr.

FPÖ: Förderrichtlinien werden eingehalten – Rechtssicherheit schon jetzt garantiert

„Die Landesregierung hat im April durch eine Adaptierung der allgemeinen Förderrichtlinien des Landes klargestellt, dass die Einbringung eines Förderansuchens auch durch die Verwendung anderer elektronischer Mittel kann und nicht zwingend mittels elektronischer Signatur erfolgen muss“, weist Klubobmann Mahr auf einen Beschluss der Oö. Landesregierung vom 12. April 2021 hin und betont: „Durch diese Klarstellung geht die Argumentation völlig ins Leere.“

„Antragserfordernisse dürfen nicht unnötig verkompliziert werden, sondern müssen im Sinne der Bürgernähe verständlich und unbürokratisch ausgestaltet sein. Aktuell ist das sichergestellt, ebenso wie die Rechtssicherheit“, verdeutlicht Mahr, dass die Legitimation eines Förderwerbers derzeit über die Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung sowie durch Abgleich mit dem Zentralen Melderegister erfolgt.

„Zahlreiche Eltern sind derzeit schlichtweg nicht im Besitz einer Bürgerkarte oder Handysignatur. Die elektronische Signatur jetzt durch die Hintertür als Antragsvoraussetzung aufzuzwingen, lehnen wir ab. Damit würde der Zugang zu dieser wichtigen Familienförderung deutlich erschwert werden, was gerade angesichts der Corona-Krise keinesfalls zu befürworten ist“, führt Mahr weiters aus.

„Erhebungen zeigen zudem, dass die derzeitige Online-Antragsstellung immer besser angenommen wird. Innerhalb der vergangenen fünf Jahre konnte die Nutzung von 46 auf 80 Prozent gesteigert werden. Den Fortgang dieser erfreulichen Entwicklung nun zu behindern, wäre wenig sinnvoll“, sagt Klubobmann Herwig Mahr abschließend.