Minister Moser muss endlich seine Hausaufgaben machen!

Als Mitte Dezember vergangenen Jahres der oberösterreichische Landessicherheitsrat zusammentrat, forderten alle Beteiligten schnellere Entscheidungen in Asylverfahren. Innenminister Herbert Kickl hat hier schon zuvor die richtigen Weichen gestellt, weshalb die Verfahren in erster Instanz zügig bearbeiteten werden. Rund 75 Prozent der erstinstanzlich abgelehnten Asylwerber gehen aber in die zweite Instanz, um ihre Abschiebung zu verhindern. Der sprichwörtliche Flaschenhals ist daher das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), das in diesen Fällen entscheidet. Hier fehlt es aber immer noch massiv an Personal – und das, obwohl das Problem längst bekannt ist! Ich frage mich daher schon länger, warum Bundesjustizminister Josef Moser immer noch untätig ist. Aktuellen Zahlen zufolge sind am BVwG derzeit 40.600 Asylverfahren anhängig. Allein in Oberösterreich sind rund 4.890 Fälle in der Grundversorgung davon betroffen. Mosers Tatenlosigkeit kostet den Steuerzahler also Monat für Monat eine Unsumme an Geld. Das ist aber nicht nur für die österreichischen Leistungsträger unfair, sondern auch für die Betroffenen selbst. Statt Verfahren in die Länge zu ziehen und ihnen dadurch Hoffnung auf ein Bleiberecht zu machen, sollten sie eine schnelle Entscheidung bekommen. Das wäre übrigens auch ein besseres Signal nach außen. Viele würden sich dann vielleicht gar nicht mehr auf den Weg machen, wenn sie schon in ihrer Heimat erfahren, dass hierzulande das Recht konsequent und zügig umgesetzt wird. Ich fordere Herrn Minister Moser daher eindringlich auf, den zweitinstanzlichen Verfahrensrucksack nachhaltig abzuarbeiten indem er das dafür nötige Personal zur Verfügung stellt. Außerdem braucht es eine Vereinheitlichung der Beratung durch eine wesentlich günstigere objektive staatliche Rechtsberatungsstelle, wie sie vom Innenminister für die erste Instanz bereits geplant ist.