LAbg. Ratt: OÖ fordert Verfassungsänderung für einfachere Verwaltungszusammenarbeit

ÖVP/FPÖ-Resolution untermauert Notwendigkeit – Geplante Verwaltungsreform der neuen Bundesregierung soll Kooperationen ermöglichen

„Effizienzsteigerung in der Verwaltung hat sich die FPÖ schon immer auf die Fahnen geschrieben. Ein besserer Austausch zwischen Bezirkshauptmannschaften und Magistraten ist dabei ein naheliegender und sinnvoller Schritt. Dafür müssen jedoch unzeitgemäße Hürden in unserer Bundesverfassung aus dem Weg geräumt werden“, sagt der freiheitliche Föderalismussprecher LAbg. Dr. Walter Ratt in der heutigen Landtagssitzung.

Die Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden ist den Ländern aktuell nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Darüber hinaus sieht die Bundesverfassung aktuell zahlreiche wechselseitige Zustimmungserfordernisse und übergreifende Kompetenzen der Bundes- und Landesverwaltungen vor. „Der Spielraum der umfassenden  Zusammenarbeit  von  Bezirksverwaltungsbehörden  und   Statutarstädten ist zu sehr begrenzt“, stellt Ratt fest.

„Gerade in der Verwaltung braucht es mehr föderalistische Handlungsfähigkeit der Bundesländer. Denn ein guter Standort braucht Verwaltungszusammenarbeit“, fordert Ratt und weist darauf hin: „Die beste Bürgernähe wird in Bezirkshauptmannschaften und Magistraten gewährleistet. Die Änderung für bessere Kooperationen zwischen diesen Behörden kostet uns nichts, bringt aber viel.“

„Die FPÖ ist stolz, dass der Geist der Veränderung nun auch im Bund Einzug gefunden hat und die Verwaltungsreform auch wirklich angegangen wird. Deshalb bin ich optimistisch, dass eine Verfassungsänderung im Nationalrat möglich sein wird“, bekräftigt Ratt abschließend die oberösterreichische Resolution an den Bund.