FPÖ-Antrag in kommender Landtagssitzung am 11. Oktober für Änderung der rechtlichen Grundlagen zur Erlangung einer Lenkberechtigung

„Der Betrug bei Führerscheinprüfungen ist kein Kavaliersdelikt! Ein solches Vorgehen muss bestraft werden. Allerdings ist das nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Das ist mitunter ein Grund für die vermehrten Schummeleien“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf eine Problematik hin und kündigt dazu einen Antrag für die nächste Landtagssitzung kommenden Donnerstag an: „Das muss sich rasch ändern. Denn bleibt ein solcher Betrugsfall unentdeckt, stellt das eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.“

Erst kürzlich wurde ein derartiger Vorfall im Bezirk Braunau aufgedeckt. Dabei erwischte man einen Mann während der Ablegung der theoretischen Führscheinprüfung beim Schummeln. Der Täter wollte sich die erforderlichen Antworten mithilfe einer Spionage-Ausrüstung und einem Komplizen von außen holen. Die Konsequenz war lediglich eine Eintragung ins Führerscheinregister und Meldung an die Wohnsitzbehörde.
„Dieser Manipulationsversuch war nicht der erste. Immer wieder kommt es laut Behörden zu derartigen Schummeltricks. Das muss unterbunden werden“, unterstreicht Mahr. Als Strafe könne man sich beispielsweise eine einjährige Sperrfrist für die nächstmögliche Prüfung vorstellen.

„Für eine hohe Sicherheit auf der Straße ist es notwendig, dass alle Verkehrsteilnehmer ausreichend geschult sind. Fehlt jemandem das Wissen über Verhaltensregeln im Verkehr, gefährdet er dadurch Dritte. Das ist nicht zu verantworten“, warnt Mahr und hofft auf Mitwirken aller Parteien für dieses Vorhaben, das auch von Infrastruktur-Landesrat Steinkellner unterstützt wird.

Freie Fahrt oder Freifahrtschein? 140 ist noch kein Grund zum Rasen

München – Deggendorf. Eine Autobahn, wie ein Strich in der Landschaft. Mehrspurig und der Belag von enorm guter Qualität. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Beliebig (schnell). Jedenfalls meistens.
Sattledt – Linz: Ebenfalls mehrspurig, ebenfalls von herausragender Qualität, nahezu kurvenfrei. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Ab August für einen Testzeitraum von einem Jahr Tempo 140 – wenn die Verkehrslage und das Wetter es zulassen. Dass Minister Norbert Hofer das aktuelle, aus den 70er Jahren stammende Tempolimit von 130 km/h neu bewerten möchte, ist aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Denn seither hat sich technisch doch einiges getan. Und das Wesen eines Tests ist es auch, dass man danach eine offene Entscheidung dafür oder dagegen trifft – auf Grundlage der erhobenen Daten. Am Ende werden also keine Vermutungen über die Auswirkungen mehr im Raum stehen, sondern tatsächliche Messwerte.

Als Autofahrer habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn bei Regen, Schneefall, in der Nacht oder bei anderen Bedingungen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert wird und tue das auch ganz eigenständig – schon allein aus Sicherheitsgründen. Wenn aber der Verkehr es zulässt und die anderen Rahmenbedingungen optimal sind, sehe ich nicht ganz ein, warum zügige 140 km/h auf der Autobahn nicht erlaubt sein sollen. Zumal ja niemand gezwungen wird, 140 zu fahren! Wer sich weiterhin bei 130 wohl fühlt, dem bleibe das unbenommen. Außerdem sind starre Verbote nach Meinung von Verkehrs-Experten ohnehin kontraproduktiv: Viel sinnvoller sind die jetzt immer häufiger eingesetzten flexiblen Signalbrücken, die je nach Lärm-, Verkehrs- oder Abgaslage das Tempo vorgeben. Wenn ich spät abends von Sattledt fast mutterseelenallein auf der Autobahn Richtung Traun unterwegs bin, frage ich mich, wem die 130 nützen. Für mich ist die Entscheidung von Norbert Hofer eine gute. Und eine, bei der es für den politischen Mitbewerber keinen Grund zum Rasen gibt.