Freie Fahrt oder Freifahrtschein? 140 ist noch kein Grund zum Rasen

München – Deggendorf. Eine Autobahn, wie ein Strich in der Landschaft. Mehrspurig und der Belag von enorm guter Qualität. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Beliebig (schnell). Jedenfalls meistens.
Sattledt – Linz: Ebenfalls mehrspurig, ebenfalls von herausragender Qualität, nahezu kurvenfrei. Erlaubte Höchstgeschwindigkeit: Ab August für einen Testzeitraum von einem Jahr Tempo 140 – wenn die Verkehrslage und das Wetter es zulassen. Dass Minister Norbert Hofer das aktuelle, aus den 70er Jahren stammende Tempolimit von 130 km/h neu bewerten möchte, ist aus meiner Sicht die richtige Entscheidung. Denn seither hat sich technisch doch einiges getan. Und das Wesen eines Tests ist es auch, dass man danach eine offene Entscheidung dafür oder dagegen trifft – auf Grundlage der erhobenen Daten. Am Ende werden also keine Vermutungen über die Auswirkungen mehr im Raum stehen, sondern tatsächliche Messwerte.

Als Autofahrer habe ich durchaus Verständnis dafür, wenn bei Regen, Schneefall, in der Nacht oder bei anderen Bedingungen, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert wird und tue das auch ganz eigenständig – schon allein aus Sicherheitsgründen. Wenn aber der Verkehr es zulässt und die anderen Rahmenbedingungen optimal sind, sehe ich nicht ganz ein, warum zügige 140 km/h auf der Autobahn nicht erlaubt sein sollen. Zumal ja niemand gezwungen wird, 140 zu fahren! Wer sich weiterhin bei 130 wohl fühlt, dem bleibe das unbenommen. Außerdem sind starre Verbote nach Meinung von Verkehrs-Experten ohnehin kontraproduktiv: Viel sinnvoller sind die jetzt immer häufiger eingesetzten flexiblen Signalbrücken, die je nach Lärm-, Verkehrs- oder Abgaslage das Tempo vorgeben. Wenn ich spät abends von Sattledt fast mutterseelenallein auf der Autobahn Richtung Traun unterwegs bin, frage ich mich, wem die 130 nützen. Für mich ist die Entscheidung von Norbert Hofer eine gute. Und eine, bei der es für den politischen Mitbewerber keinen Grund zum Rasen gibt.