Kräftige finanzielle Unterstützung für unsre Leut!
Ein starkes Zeichen von gesellschaftlichem Zusammenhalt hat unser Landeshauptmann-Stv. Wohnbaureferent Dr. Manfred Haimbuchner gesetzt. 2018 hat er mit dem Oberösterreich-Modell ein auch für die Bundespolitik beispielgebendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das für die Wohnbeihilfe in erster Linie die Leistungsträger der Gesellschaft vorsieht. Dabei wurde der Zugang zur Wohnbeihilfe für Drittstaatsangehörige deutlich verschärft: Wer nicht mindestens fünf Jahre in Österreich rechtmäßig aufhältig und davon 54 Monate einkommenssteuerpflichtig beschäftigt war sowie Deutsch mindestens auf Niveau A2 sprechen kann, erhält seither keine Wohnbeihilfe des Landes mehr.
Das hat den Steuerzahlern 2018 und 2019 rund 4,8 Millionen Euro gespart. Geld, das nun heimischen Familien, Alleinerziehern und Pensionisten zugutekommen soll. So werden die Einkommensgrenzen zum Teil deutlich erhöht. Bei einer Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern zum Beispiel von 1.943 Euro auf 2.621,69 Euro. Das entlastet rund 7.500 aktuelle Fördernehmer zusätzlich und erweitert den Kreis der Förderberechtigten. Aus meiner Sicht gerade in Zeiten von steigenden Mieten und zunehmender Arbeitslosigkeit ein wichtiges Signal an alle Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher: Wir lassen Euch nicht allein!
Ab Jänner 2021 Förderung für Kurzzeitpflege – weitere FPÖ-Forderung umgesetzt
Auch im Ressort von SPÖ-Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer geschehen noch Zeichen und Wunder. Man hat nun endlich den Beschluss einer wichtigen Maßnahme vorgenommen, die wir Freiheitlichen schon seit Jahren fordern: Endlich soll es eine Landesförderung für die Kurzzeitpflege geben.
Unter Kurzzeitpflege versteht man den vorübergehenden, zeitlich bis zu drei Monate befristeten, Aufenthalt in einem Alten- und Pflegeheim. Die Kurzzeitpflege wurde eingerichtet, um die häusliche Betreuung und Pflege längerfristig zu sichern und die pflegenden Angehörigen zu unterstützen. Eine Kurzzeitpflege kann beispielsweise notwendig werden, wenn eine Überbrückung zwischen einem Krankenhausaufenthalt und der Wiederaufnahme der eigenständigen Haushaltsführung erforderlich ist oder wenn pflegende Angehörige auf Urlaub fahren möchten und keine anderen Pflegepersonen im Haushalt sind.
Einziger Wermutstropfen ist, dass der Fördersatz von 30 Euro pro Tag im Bundesländervergleich schlecht abschneidet und pflegende Angehörige weiterhin 40 bis 60 Euro pro Tag sowie einen Teil des Pflegegeldes bezahlen müssen. Aber immerhin ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung, der die häusliche Pflege stärkt und damit unser Gesundheitssystem entlastet. Wir werden uns jedenfalls weiterhin dafür einsetzen, dass die Pflege daheim besser unterstützt wird.