LT-Vorschau: FPÖ fordert Auskunftspflicht bei Verurteilung in besonders sensiblen Berufen

Sitzung des Oö. Landtages: FPÖ kündigt Initiativen in den Bereichen Sicherheit, leistbarer Wohnraum und Stärkung der heimischen Wirtschaft an

 Anlass eines Antrages in der kommenden Sitzung des Oö. Landtages ist der Vorfall rund um eine junge Kindergartenhelferin. Trotz rechtskräftiger Verurteilung zu fünf Monaten bedingter Haft wegen des Delikts „Terroristischer Vereinigung“ aufgrund öffentlicher IS-Propaganda konnte die mittlerweile 19-Jährige weiterhin ihren Dienst in einem Linzer Kindergarten versehen. Denn ein Bundesgesetz sieht in gewissen Fällen eine Beschränkung der Auskunft über Verurteilungen vor, sodass der Dienstgeber nicht davon in Kenntnis gesetzt wird.

„Insbesondere bei Tätigkeiten in sensiblen Branchen muss die Auskunftspflicht erweitert werden, damit der Dienstgeber auf relevante Verurteilungen reagieren kann“, fordert Klubobmann Herwig Mahr, dass die Beschränkung vor allem bei pädagogischen sowie sicherheitsrelevanten Berufen und im sozialen Bereich entfällt.

Veto gegen überbordende EU-Sanierungszwang

 „Die EU hat sich für einen Sanierungszwang ausgesprochen, wonach alle bestehenden Wohngebäude bis 2030 eine gewisse Energieeffizienzklasse erreichen müssen. In Zeiten der Teuerung würde das viele Privateigentümer in Oberösterreich vor immense finanzielle Herausforderungen stellen. Eine zweite Kreditaufnahme wäre in vielen Fällen alternativlos. Wir sprechen uns daher ganz klar dafür aus, dass dieses Vorhaben gestoppt wird“, kündigt Mahr einen weiteren Antrag an. Die FPÖ fordert, statt der Zwangsverordnung vernünftige Anreize zu schaffen.

Verlängerung der Schwellenwerteverordnung zur Stärkung der heimischen Wirtschaft

Die Schwellenwertverordnung ermöglicht der öffentlichen Hand, Direktvergaben bis 100.000 Euro sowie Bauaufträge bis eine Million Euro in einem vereinfachten Vergabeverfahren durchzuführen. Das erspart einerseits aufwendige Ausschreibungsverfahren, andererseits kommen so vermehrt kleine und mittlere Betriebe in den heimischen Regionen zum Zug. Die derzeitige Verordnung würde mit 30. Juni 2023 auslaufen.

„Die Verordnung muss zumindest um weitere zwei Jahre verlängert werden. Das würde zu einer nachhaltigen, gesamtwirtschaftlichen Erholung beitragen. Darüber hinaus muss eine Erhöhung der Schwellenwerte geprüft werden, denn diese wurden seit 2009 nicht valorisiert. Die hohen Preissteigerungen blieben somit unberücksichtigt“, begründet Klubobmann Herwig Mahr einen weiteren Antrag auf freiheitliche Initiative, der auf die Stärkung der heimischen Wirtschaft abzielt.