Klubobmann Mahr: LRH bestätigt jahrelanges Versagen bei Gewährung der Mindestsicherung

Ergebnis der LRH-Sonderprüfung: Auszahlung nur mit behördlicher Leistungsfestsetzung erlaubt – Versagen in allen Instanzen – Prüfung Staatsanwaltschaft ausstehend

„Das Ergebnis der Prüfung ist wenig überraschend und dennoch skandalös. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht schonungslos auf, dass die Vorgänge rund um die Gewährung der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Es wurde ohne behördliche Erledigung Mindestsicherung ausbezahlt. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes über eine Sonderprüfung zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an wohnungslose Personen.

In Auftrag gegeben wurde die Prüfung im Juni 2019 von der zuständigen Soziallandesrätin. Klubobmann Mahr bezeichnete die schleierhafte Bekanntgabe von Landesrätin Gerstorfer als „höchst verdächtig“, da sie bloß von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat“ sprach. Mahr stellte fest, dass die zuständige Behörde jedenfalls prüfen müsse, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war. Der Verdacht erhärtete sich schließlich. Innerhalb kürzester Zeit wurde so auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind noch ausstehend.

„Nun gibt uns auch der Landesrechnungshof Recht: Für jede Form der Mindestsicherung müssen behördliche Verfahren für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stattfinden“, hebt Mahr ein Ergebnis der Prüfung hervor.

Bei Klienten des Linzer Sozialvereins B37 wurde das über 25 Jahre nicht gemacht, gab der Verein bereits selbst öffentlich bekannt. Zuständig für die bescheidmäßige Erledigung wäre der Linzer Magistrat im übertragenen Wirkungsbereich. Spätestens der Abteilung Soziales hätte das Fehlen der Bescheide bei ordnungsgemäßer Prüfung auffallen müssen. Und das deutlich früher, als es nun der Fall ist, wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht klar zum Ausdruck bringt.

„Hier wurde jahrelang wider besseren Wissens weggesehen und geschwiegen. Der Sozialverein als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen“, ortet Mahr ein Versagen in allen Instanzen und nennt eine bedenkliche Gemeinsamkeit der Akteure: „In allen betroffenen Bereichen ist die SPÖ in der Verantwortung. Hier wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor jenen der Öffentlichkeit gestellt. Das ist Verrat am Steuerzahler.“

„Offen ist, inwieweit diese jahrelange Praxis strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“, weist Mahr auf die laufende Prüfung der Staatsanwaltschaft hin. „Ich erwarte mir, dass für diese inakzeptablen Vorgänge die politische Verantwortung übernommen wird.“

„Auf welche Höhe sich der Schaden für den Steuerzahler beläuft, ist ebenso unklar“, sagt Mahr. Eine stichprobenartige Überprüfung der Abteilung ergab, dass in den Jahren 2017 und 2018 zumindest 59.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. „Ich wage mir gar nicht auszumalen, welcher Schaden insgesamt in diesem Teilbereich durch diese Verantwortungslosigkeit entstanden ist.“

„Klar ist: Die Wohnungslosenhilfe ist natürlich eine unerlässliche Maßnahme für hilfsbedürftige Menschen in unserem Land. Das soll auch weiterhin so bleiben“, stellt Mahr fest und nennt den Kern des Problems: „Staatliche Unterstützungsgelder müssen immer innerhalb der rechtlichen Schranken gewährt werden. Nur das ist eben im konkreten Fall über Jahre hinweg einfach nicht geschehen. Und das im höchstdotierten Bereich unseres Landes mit rund 617 Millionen Euro Jahresbudget. Das ist ein Armutszeugnis für die handelnden Stellen. Das kann so nicht sein. Gerade hier ist besondere Genauigkeit unabdingbar.“

 

FPÖ begrüßt Umstellung der Auszahlung grundsätzlich

Laut Stellungnahme der Sozialabteilung im Bericht erfolgt die Auszahlung nunmehr ausschließlich durch die Bezirksverwaltungsbehörden selbst. Klubobmann Mahr begrüßt diese Entscheidung, denn laut LRH sei Oberösterreich ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Auszahlungen der monatlichen Leistungen nicht ausschließlich durch die zuständige Behörde erfolgen. Er, Mahr, sieht sich in seinem politischen Handeln bestätigt: „Es ist der völlig richtige Schritt, dass die Behörde nun selbst die Auszahlungen tätigt.“

„Ich erwarte mir von Landesrätin Gerstorfer, dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt“, fordert Mahr. „Es ist generell längst notwendig, die teuren Verflechtungen im Sozialbereich zu entwirren und damit die Verwaltungskosten zu minimieren. Wie wichtig das ist, zeigt uns die aktuelle Corona-Krise.“

„Die fehlende Kontrolle im Sozialbereich zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht“, kritisiert Mahr und fordert: „Hier muss endlich auf einen effizienteren Umgang mit Steuergeld geachtet werden.“

Klubobmann Mahr: Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen

FPÖ: Landtag beschließt umfassende Corona-Maßnahmen – Finanzen und Landesrecht angepasst

„Die Prognosen über die drohenden Schäden sind erschreckend. Die rigorosen Maßnahmen der Bundesregierung haben für unseren Alltag und vor allem für unsere Wirtschaft weitreichende Folgen gebracht. Zahlreiche Betriebe schnappen händeringend nach Luft“, machte Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages zum Thema Corona-Krise deutlich. „Wir haben daher heute umfassende Beschlüsse gefasst, womit wir Betroffene sowohl in finanzieller Sicht als auch in rechtlicher Sicht unterstützen.“

„Mit unserer Nullschuldenpolitik der vergangenen Jahre haben wir unseren Haushalt gut auf solch kritische Zeiten vorbereitet“, sagt Mahr, dass aufgebaute Reserven nun für die Bewältigung der Krise aufgewendet werden müssen und spricht dabei das 580 Millionen Euro schwere Hilfspaket Oberösterreichs an: „Nun müssen wir finanzielle Mittel zielgerecht bereitstellen, damit die drohenden Schäden abgemildert werden können.“ 

„Mit den gesetzlichen Änderungen schaffen wir außerdem einen rechtlichen Rahmen, der sämtliche Lebensbereiche Oberösterreichs erleichtert“, weist Mahr auf den heutigen Beschluss des Oö. COVID-19-Gesetzes hin. Die Anpassungen betreffen medizinische Einrichtungen, den schulischen Bereich und die Verwaltung, gewährleistet aber auch die Handlungsfähigkeit der Gemeindearbeit. Die Änderungen sind bis Jahresende befristet, also „Übergangsregelungen für den Krisenzeitraum und keine Dauerlösungen“.

Corona-Maßnahmen: Zeit, über Veränderungen zu sprechen

In den letzten Tagen kamen immer wieder Unternehmer auf mich zu. Gründer und Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Betrieben. Alle haben anfänglich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus mitgetragen. Aber nun gibt es immer weniger Neuinfektionen. Wie geht es also weiter? Wann kommen endlich Entscheidungen, die es der Wirtschaft erlauben, wieder loszulegen und die entstandenen Schäden zu beseitigen? Nachdem die Hilfspakete der türkis-grünen Bundesregierung für Unternehmen in Teilen schon verunglückt sind und bei vielen der Betroffenen nicht oder erst spät ankamen, zudem schlecht kommuniziert wurde, sollte man nun nicht den gleichen Fehler machen.

Dazu ein aktuelles Beispiel: Seit Montag kann die Unterstützung aus dem erweiterten Härtefallfonds beantragt werden – bis zu 6.000 Euro sollen für drei Monate in Summe ausbezahlt werden können. Doch der Weg dahin erweist sich als beinharter Hindernislauf, der nie zu enden scheint. Nicht nur zahlreiche Unternehmer, sondern auch die Steuerberater kritisieren, dass die Beantragungsformalitäten für Betroffene viel zu komplex sind – aus meiner Sicht völlig zu Recht. Die Unterstützung muss einfach und rasch bei Betroffenen ankommen!
Unsere Unternehmen benötigen möglichst klare Informationen, auf deren Grundlage sie sicher planen können. Für sie muss Klarheit geschaffen werden, wie es weitergeht und welche Maßnahmen wen und warum treffen.

Erste Landtagssitzung seit Corona

Ich werde daher die nächste Landtagssitzung am Donnerstag dazu nutzen, um dieses Thema anzusprechen. Wir werden an diesem Tag noch eine ganze Reihe an Regelungen verabschieden, die mit den Auswirkungen von und den Maßnahmen gegen Corona zu tun haben. Klar, dass der Landtag auch in diesen Zeiten weiterarbeiten, die Handlungsfähigkeit unseres Gemeinwesens sicherstellen muss. Es ist übrigens die erste Sitzung seit dem Beginn der Corona-Maßnahmen. Auch diese Sitzung wird unter Anwesenheit der Abgeordneten stattfinden. Selbstverständlich wurden notwendige Sicherheitsvorkehrungen getroffen, zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsbestimmungen.

Klubobmann Mahr: Landtag im Zeichen von Corona

FPÖ: Finanzierung des oö. 580 Millionen Euro Hilfspakets soll beschlossen werden

„Wir lassen niemanden im Stich. Auch wir werden tief in die Tasche greifen, damit wir unseren Bürgern die notwendige Unterstützung zusichern und die Auswirkungen der Corona-Krise abfedern können. Das 580 Millionen Euro Paket ist dafür nur ein erster Schritt“, kündigt Klubobmann Mahr im Vorfeld der ersten Sitzung des Oö. Landtages seit Beginn der Corona-Beschränkungen an.

„Gerade für solch kritische Zeiten haben wir Freiheitliche in Oberösterreich darauf gedrängt, den Landeshaushalt in Ordnung zu bringen und vorzusorgen. Durch unsere vernünftige Finanzpolitik haben wir in vergangenen Jahren Reserven auf- und Schulden abgebaut. Dieser Weg war nicht einfach, macht sich jedoch nun bezahlt“, hebt Mahr die Notwendigkeit Oberösterreichs Nullschuldenpolitik hervor.

Beschlossen werden soll auch das Oö. COVID-19-Gesetz – ein Sammelgesetz, mit dem das Landesrecht an die aktuellen Bedingungen angepasst wird, so Mahr: „Diese spezifischen Anpassungen sind notwendig, um auf die Herausforderungen der Pandemie entsprechend reagieren zu können.“

 

Schrittweise Rückkehr zur Normalität notwendig

„Die Anzahl der Infizierten sinkt deutlich. In den nächsten Wochen müssen wir schrittweise in Richtung Normalität zurückkehren. Unsere Oberösterreicher erwarten sich, dass die Einschränkungen nicht unnötig hinausgezögert werden“, betont Mahr, dass die durchaus sehr einschneidenden Maßnahmen nur so lange aufrecht bleiben dürfen, wie tatsächlich notwendig, und weist auf die offiziellen Zahlen hin: „Nur noch 259 Personen sind in Oberösterreich akut infiziert. Die Anzahl hat sich in den vergangenen zwei Wochen um mehr als das Vierfache verringert (Stand 07. April: 1.132 akut Infizierte).“

Besonders in schweren Zeiten: Heimische Wirtschaft zuerst!

Noch nie hat der Internationale Währungsfonds (IWF) seine Prognosen zur Weltwirtschaft in so kurzer Zeit so stark gesenkt wie jetzt. Und noch ein anderer Superlativ ist im Spiel: Die schlimmste Rezession seit der „Großen Depression“, die mit dem Schwarzen Freitag 1929 begann, soll durch die Corona-Krise entstehen. Allein in Österreich soll das Bruttoinlandsprodukt um sieben Prozentpunkte schrumpfen. Zwar soll es 2021 wieder aufwärts gehen, aber das ist nicht zuletzt davon abhängig, wie lange sich die Pandemie und die Gegenmaßnahmen hinziehen. Und auch davon, wie wir mit der Krise umgehen und was wir daraus lernen.

Standort Oberösterreich sichern

Gerade in schweren Zeiten müssen wir Österreicher zusammenstehen. Der heimische Markt benötigt nun Geld, um die eigenen Kosten tragen zu können. Neben den staatlichen Unterstützungsmaßnahmen müssen aber auch Staatsausgaben und -förderungen verstärkt in die heimischen Unternehmen fließen, um diese möglichst schnell wieder fit und wettbewerbsfähig zu machen. Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner hat dies zuletzt unter dem Begriff „Patriotismusprinzip“ eingefordert. Ich kann mich dem nur anschließen.

Klubobmann Mahr: Verwirrung bei Altstoffsammelzentren beseitigen

FPÖ fordert Klarheit: ASZ im Bezirk Linz-Land immer noch geschlossen – Bürger zurecht verärgert

„Bei den Altstoffsammelzentren muss mit einer einheitlichen Lösung für Klarheit gesorgt werden“, fordert FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr heute angesichts der wiederkehrenden Kritik betroffener Bürger und nennt eines der Problemfelder: „Die gallische-Dorf-Mentalität des Bezirksabfallverbandes von Linz-Land ist unverständlich, vor allem für die betroffene Bevölkerung.“

„Ich erwarte mir von Landesrat Kaineder, dass er dies nicht einfach zur Kenntnis nimmt, sondern rasch eine akzeptable Lösung herbeiführt. Das ist insbesondere angesichts der bevorstehenden Öffnung der Bau- und Gartenmärkte von großer Bedeutung“, betont Mahr.

Der Krisenstab des Landes habe die Wiedereröffnung der ASZ auf Basis des bestehenden Corona-Erlasses der Bundesregierung geprüft, in der Landesregierung besprochen und für richtig befunden. Nur Linz-Land habe eine andere Rechtsmeinung und hält seine Altstoffsammelzentren geschlossen. „Ausgerechnet der Bezirk mit der zweithöchsten Einwohnerzahl des Landes verweigert seinen Bürgern die Versorgung durch Altstoffsammelzentren. Das ist in dieser Art und Weise nicht nachvollziehbar.“

„Die illegalen Müllberge an Straßen und Waldlichtungen werden immer mehr“, hebt Mahr die Notwendigkeit einer schnellen Lösung hervor. „Auch in Corona-Zeiten muss das Leben weiter gehen. Die Leute ziehen um, räumen aus, bauen und fabrizieren dabei Müll.“

„Dieses Kirchturmdenken verstehen die Menschen nicht. Die Verantwortlichen sind gefordert, unverzüglich einen Kompromiss zu erarbeiten, der unseren Bürgern die aktuelle Situation erleichtert und nicht weiter erschwert“, fordert Klubobmann Herwig Mahr abschließend auch in seiner Funktion als FPÖ-Bezirksparteiobmann von Linz-Land.

Beim Härtefall-Fonds muss nachgebessert werden (Blog)

Für Mittel aus dem Härtefall-Fonds wurden seit letztem Freitag bereits zigtausende Anträge gestellt. Ein guter Teil davon (am Montag war von rund 80.000 die Rede) sollen bereits bearbeitet sein. Dass hier schnell reagiert wurde, ist positiv. Allerdings gibt es immer noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Fonds sieht Hilfsmittel für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und solche mit bis zu neun Angestellten vor. Nach den aktuellen Regelungen schauen aber laut Medienberichten rund zehn Prozent der Betroffenen wegen nicht bedachter Situationen durch die Finger – das kann nicht sein! Hier muss rasch nachgebessert werden.

Erweiterungen notwendig

Wie man bei der Bundesregierung auf den Gedanken kommen konnte, in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung Mehrfachversicherte von der Soforthilfe auszuschließen, ist mir ein Rätsel. Das geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei, da sehr viele Dienstnehmer darunter fallen. Besonders häufig betroffen sind hiervon übrigens Berufsgruppen wie Sprachlehrer, Künstler oder Texter verschiedener Branchen. Ebenso kurios ist, dass man neben der selbstständigen Arbeit keine weiteren Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen darf. Wer sich als EPU nun einen Nebenjob gesucht hat, um die Krise zu überstehen, ist also auch aus der Förderung raus.

Rechte der WKO gehen zu weit

Unternehmer, die sich um Hilfen aus dem Härtefallfonds bemühen, sind zudem verpflichtet, gegenüber der Wirtschaftskammer „auf Verlangen alle Auskünfte zu erteilen, die mit der Förderung in Zusammenhang stehen“. Die Pflicht erstreckt sich aber nicht nur auf Bilanzbücher und Belege, sondern sieht beispielsweise auch Betriebsbegehungen vor. Das geht aus meiner Sicht zu weit und schafft einen gläsernen Unternehmer. Kritisch zu sehen ist das auch vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung der WKO umfassende, zehn Jahre währende Kontrollrechte sowie die Möglichkeit, Daten auch von Dritten – Organen des Bundes – zu beziehen und darüber hinaus den Zugriff auf das Transparenzportal eingeräumt hat. Wie sagt der Volksmund? „Ein Schelm, wer Böses dabei denkt“ – wurde hier aus politischem Kalkül die Notlage der Unternehmen ausgenutzt, um die Rolle der WKO mit ihren Zwangsmitgliedschaften zu zementieren?

Klubobmann Mahr: Guten Morgen, Herr Kalliauer!

FPÖ entgegnet Appell von AK-Kalliauer: „Haben längst gehandelt“

„Wir haben in Oberösterreich längst gehandelt. Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner hat in seinem Wirkungsbereich umfassende Maßnahmen gesetzt, um unsere Bürger wegen eines möglichen Einkommensausfalls zu unterstützen“, entgegnet Klubobmann Herwig Mahr dem heutigen Aufruf des oberösterreichischen Arbeiterkammer-Präsidenten Kalliauer. Mahr nennt als Beispiel unter anderem die Aussetzung drohender Delogierungen im sozialen Wohnbau und die neu geschaffene Wohnkostenhilfe als Abfederung finanzieller Einbußen.

„Für uns ist klar: Wegen der Corona-Krise darf niemand auf der Straße landen. Daher wurden auch seitens des Wohnbauressorts innerhalb kürzester Zeit wirksame Maßnahmen ausgearbeitet, auf die das Land Einfluss hat“, betont Mahr und gibt Kalliauer in einem Punkt recht: „Darüber hinaus muss natürlich auch die Bundesregierung ihren Teil dazu beitragen. Das betrifft insbesondere die Situation privater Mietverhältnisse.“

Generell zeigt sich Klubobmann Mahr enttäuscht über die bisherige Krisen-Performance der Arbeiterkammer: „Hundertausende Menschen verlieren ihren Arbeitsplatz oder werden in Kurzarbeit geschickt. Man hat nicht das Gefühl, als würden Betroffene ausreichend aktive Unterstützung durch die Arbeiterkammer erhalten.“

„Es freut mich, dass AK-Präsident Kalliauer nun offenbar aus dem Winterschlaf erwacht ist. Er sollte sich aber um eigene Problemfelder kümmern, die noch nicht gelöst sind“, sagt Mahr und nennt als Beispiel die AMS-Kurzarbeitshilfe: „Zahlreiche Arbeitnehmer sind trotz der Corona-Kurzarbeit von Kündigungen und Arbeitslosigkeit bedroht, da das AMS erst bis zu drei Monate nach Fälligkeit des Lohns oder Gehalts die Unterstützungshilfe ausbezahlt. Hier sehe ich dringenden Reparaturbedarf.“

Kurzarbeit: Schnelle Hilfe auch für KMU

Es sind alarmierende Zahlen: Allein letzte Woche haben sich rund 100.000 Personen neu arbeitslos gemeldet. Nun haben bereits mehrere Großunternehmen angekündigt, ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit zu schicken, so beispielsweise voestalpine und BMW Steyr – weitere werden folgen oder setzen auf andere Lösungen, wie vorgezogenen Betriebsurlaub. Wirtschaftlich ist der Industriestandort Oberösterreich von der Corona-Krise also schwer betroffen.

Um Massenentlassungen zu verhindern, ist es also richtig, dass der Nationalrat das Corona-Kurzarbeitsmodell verabschiedet hat (bundesweit haben sich bereits 18.000 Unternehmen über die Möglichkeit von Kurzarbeit beim AMS informiert; rund ein Fünftel davon, also 3.500 Unternehmen, hat den Sitz in Oberösterreich). Allerdings sehe ich bei den Modalitäten der Kurzarbeit noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. In der aktuellen Form ist das Kurzarbeitsmodell für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kaum nutzbar, da die Kurzarbeitshilfe des AMS erst bis zu drei Monate nach der Fälligkeit des Lohns bzw. des Gehalts ausgezahlt werden muss. Solange halten viele KMU aber nicht durch! Die Zahlungsfrist muss also deutlich nach unten korrigiert werden, um so die vielen Arbeitsplätze in den KMU zu sichern. Die kleinen und mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat unserer heimischen Wirtschaft. In den schweren Tagen der Krise dürfen sie und ihre Mitarbeiter nicht im Stich gelassen werden!

>AMS-Infos zur Kurzarbeit<

Sozialbetrug wirksam bekämpfen!

Für die sozialdemokratische Landesrätin Birgit Gerstorfer hat Sozialleistungsbetrug scheinbar keine besonders hohe Priorität. 2017 hat Herbert Kickl in seiner Amtszeit als Innenminister die „Task Force Sozialleistungsbetrug“ ins Leben gerufen. Sie startete als Pilotprojekt in Tirol und wurde 2019 auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Seitdem wurden in Tirol mehr als 600 Anzeigen wegen Sozialleistungsbetrug mit einem Gesamtschaden von unfassbaren 2,4 Millionen Euro aufgezeigt.

In der Landtagssitzung am vergangenen Donnerstag wollten wir nun von Landesrätin Gerstorfer wissen, wie viele Verdachtsfälle ihre Abteilung in Oberösterreich im gesamten Jahr 2019 an das Landeskriminalamt gemeldet hätte. Die Antwort ist ebenso einfach wie erschütternd: keinen einzigen. Ihr Einwirken sei nicht wichtig, verkündete Landesrätin Gerstorfer sogar. Diese Aussage spricht Bände über ihr Amtsverständnis. Auch wenn die Bezirksverwaltungsbehörden konkret für das Einbringen der Anzeigen zuständig sind, muss die fachlich zuständige Oberbehörde, also die Soziallandesrätin, einen klaren Überblick haben und strikte Kontrollen vorgeben. Offenbar besteht hier kein Interesse, aktiv an das Aufdecken von möglichen Missbräuchen heranzugehen.

Tirol hat etwas mehr als die Hälfte der Einwohnerzahl Oberösterreichs. Wenn alleine hier schon in weniger als drei Jahren über 600 Verdachtsfälle gemeldet wurden, dann kann man in Oberösterreich von deutlich höheren Fallzahlen ausgehen. Um Schaden von den oberösterreichischen Leistungsträgern abzuwenden, fordere ich Frau Gerstorfer daher auf, die Scheuklappen im Kampf gegen Sozialleistungsbetrug abzulegen und endlich für effiziente Kontrollen und einen Schulterschluss mit der Polizei zu sorgen. Denn Sozialleistungsbetrug ist nicht nur ein Betrug am Steuerzahler, sondern insbesondere Betrug am wahren Bedürftigen.