Klubobmann Mahr: Langjährige Integrationsversäumnisse in OÖ aufholen

FPÖ-Antrag in kommender Landtagssitzung für „maßgeschneidertes Integrationskonzept“ 

„Die Zahlen machen deutlich, dass die Integrationsversäumnisse der vergangenen Jahrzehnte nach wie vor nicht beseitigt sind. Der Großteil bei der Wohnbeihilfe abgelehnten Personen lebt bereits seit Jahren in Österreich und ist nicht einmal ansatzweise integriert“, zeigt Klubobmann Herwig Mahr anhand von Zahlen des Wohnbauförderungsressorts langjährige Integrationsversäumnisse in Oberösterreich auf, und fordert: „Landesrat Kaineder muss sich rasch um die brachliegenden Baustellen im Integrationsbereich annehmen, die er von seinem Vorgänger Anschober übernommen hat.“

In den vergangenen zwei Jahren wurden rund 2.240 Ansuchen auf Wohnbeihilfe aufgrund fehlender sprachlicher oder beruflicher Integration abgelehnt. In der kommenden Landtagssitzung, am 14. Mai, wird dazu ein FPÖ-Antrag behandelt, wonach ein langfristiges Integrationskonzept für jene Personen erarbeitet werden soll, welche die Mindestanforderungen der sprachlichen oder beruflichen Integration trotz langjährigen Aufenthalts in Österreich nicht erfüllen.

„Mit der Novelle der Wohnbeihilfe haben wir ein Durchschummeln bei der Integration in unserem Land weiter erschwert“, erinnert Mahr an eine von der FPÖ Anfang 2018 initiierte Gesetzesänderung, bei dem die ausreichende Integration an den Erhalt der Wohnbeihilfe geknüpft wurde. „Dadurch wird nun ersichtlich, wie krass die Versäumnisse tatsächlich sind.“

„Es muss ein maßgeschneidertes Integrationskonzept erarbeitet werden, womit die gravierenden Versäumnisse im Bereich der sprachlichen und beruflichen Integration endgültig behoben werden. Denn wer eine öffentliche Leistung erhalten will, hat sich zu integrieren“, stellt Klubobmann Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: Neues Rekordhoch bei fremden Tatverdächtigen

Kriminalstatistik 2019: FPÖ fordert konsequente Maßnahmen der Bundesregierung – „Kuschelkurs ist definitiv der falsche Weg“ 

„Ausländer haben wieder einmal den größten Kriminalitätszuwachs. Österreichweit wurde im Jahr 2019 ein neues Rekordhoch von rund 122.000 fremden Tatverdächtigen erreicht. Das macht deutlich, dass Integration in vielen Bereichen gescheitert ist und Versäumnisse nicht aufgeholt werden konnten. Die jahrelang importierte Kriminalität muss konsequent bekämpft werden. Ein Kuschelkurs ist dafür definitiv der falsche Weg. Unser derzeitiges Strafsystem ist für viele Ausländer offenbar keine ausreichende Abschreckung“, sagt Klubobmann Herwig Mahr zu der aktuell präsentierten Kriminalstatistik 2019.

„40 Prozent der Gesamtkriminalität haben bereits Ausländer zu verschulden (Tatverdächtige gesamt: 304.422). Im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ist das ein erschreckend hoher Anteil. Betrachtet man die Entwicklung genauer, zeigt sich ein beängstigendes Bild“, verweist Mahr darauf, dass die Anzahl ausländischer Tatverdächtiger seit 2010 um 50 Prozent zugenommen hat (2010: 81.916, 2019: 122.067), währenddessen die österreichischen im selben Zeitraum um 17 Prozent mehr wurden (2010: 155.338, 2019: 182.355). Laut Innenministerium sind vor allem die Tätergruppe der Afghanen und Messerattacken stark im Steigen. Auch in Oberösterreich hat sich der Anteil der fremden Tatverdächtigen deutlich erhöht. Waren es 2010 noch 9.334 Fremde, so wurden 2019 16.100 verzeichnet, ein Anstieg von 72,5 Prozent.

 

Internetkriminalität: Auch in Oberösterreich stark gestiegen

„Die Internetkriminalität durch Angriffe auf Daten und Computersysteme haben sich in Oberösterreich in nur einem Jahr verdoppelt. Oft ist man nur einen Mausklick davon entfernt, selbst Opfer einer solchen Straftat zu werden“, bezieht sich Mahr auf den engeren Bereich der Internetkriminalität:  2010 wurden in Oberösterreich lediglich 81 solcher Delikte registriert, 2018 waren es 368 und im Jahr 2019 ist die Anzahl dieser Straftaten bereits auf 764 angestiegen – ein Plus von 843 Prozent in den vergangenen zehn Jahren.

Auch der weiter gefasste Bereich der Internetkriminalität ist stark angestiegen. Dazu zählen alle Straftaten, bei denen Informations- und Kommunikationstechnik zur Planung, Vorbereitung und Ausführung herkömmlicher Kriminaldelikte eingesetzt wird, wie etwa Cyber-Mobbing oder Kinderpornografie. 2019 wurden 4.049 solcher Straftaten gemeldet, im Vorjahr waren es 2.787 und vor zehn Jahren noch 640.

„Dieses rasant wachsende Sicherheitsrisiko darf nicht unterschätzt werden. Die Bundesregierung ist hier gefordert, die Sicherheitsstruktur auch im Cyberwesen rasch zu stärken“, fordert Mahr. „Es muss auch das Bewusstsein der Bevölkerung geschärft werden, welche potentielle Gefahr für die Sicherheit jedes einzelnen Bürgers von den digitalen Angriffen ausgeht. Es ist mittlerweile Realität, dass kritische Infrastruktur über das Internet angegriffen wird. Aber auch im privaten Umfeld nehmen die Angriffe zu. Hier fordern wir, dass die Bundregierung unsere Bevölkerung flächendeckend besser sensibilisiert und dadurch schützt.“

 

FPÖ dankt: Exekutive leistet hervorragende Arbeit

„Ein großer Dank gilt unserer Exekutive. Sie leistet trotz der personell schwierigen Lage hervorragende Arbeit für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in unserem Land. Das macht sich letztlich nicht nur in der überdurchschnittlichen Aufklärungsquote bemerkbar“, hebt Mahr abschließend hervor, dass Oberösterreich mit 60,1 Prozent Aufklärungsquote im Bundesländervergleich den zweiten Platz nach Vorarlberg (64,3 Prozent) belegt und damit deutlich über dem Österreichschnitt (52,5 Prozent) liegt.

 

FPÖ: Bürger vermelden Probleme – ausreichende Betreuung rasch sicherstellen

„Landesrätin Gerstorfer sicherte zwar bei der letzten Landtagssitzung einen Notbetrieb von Behindertenwerkstätten zu, von Bürgern erfahren wir aber Gegenteiliges“, zeigt Klubobmann Herwig Mahr einen Missstand bei der Betreuung von beeinträchtigten Menschen auf und sieht Soziallandesrätin Gerstorfer in der Pflicht, „rasch bedarfsgerechtes Angebot sicherzustellen“. Konkret können benötigte Betreuungsmöglichkeiten nur nach längerer Vorlaufzeit bereitgestellt werden.

„Durch die vorübergehende Schließung von Betreuungseinrichtungen werden seit Wochen viele Beeinträchtigte daheim von ihren Angehörigen betreut. Da die Tagesbetreuung für Menschen mit Beeinträchtigungen immer noch stark eingeschränkt ist, herrscht Ungewissheit bei den Familienangehörigen, die wieder in den Berufsalltag einsteigen müssen“, führt Mahr weiter aus. „Beispielsweise wurden betroffene Familien nur auf Anfrage informiert, ob und wann eine Betreuung wieder stattfindet. Wir fordern ein klares Lagebild für die betroffenen Familien.“

„Ein Hochfahren des Betreuungsbetriebes muss rasch geregelt werden. Wir erwarten uns hier umgehend eine Lösung, damit die Betroffenen endlich Klarheit haben und entlastet werden. Besonders in dieser schwierigen Zeit darf eine berufstätige, alleinerziehende Mutter nicht allein gelassen werden und keine Betreuung erhalten“, stellt Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: Anstieg der Jugendkriminalität muss Politik wachrütteln

OÖ: Anstieg der Jugendkriminalität im Jahr 2019 auf 5.856 Delikte (+ 22,5 Prozent im Vorjahresvergleich) – FPÖ fordert Schulterschluss auf allen Ebenen und „ausgeklügeltes Konzept im oberen Bereich der Unmündigkeit“

„Der Anstieg der Jugendkriminalität ist ein deutliches Signal an die Politik. Hier muss dringend etwas unternommen werden. Es darf nicht länger verschlafen werden, dieser negativen Entwicklung entgegenzuwirken“, sagt Klubobmann Herwig Mahr zu den heute bekanntgewordenen Zahlen zur Jugendkriminalität in Oberösterreich in den Jahren 2017 bis 2019 aus einer aktuellen schriftlichen FPÖ-Anfrage an Innenminister Nehammer.

Im Jahr 2019 stieg die Anzahl der Delikte jugendlicher Tatverdächtiger in Oberösterreich auf 5.856 (+ 22,5 Prozent im Vorjahresvergleich; 2017: 4.917, 2018: 4.780). Prozentuell am stärksten gewachsen sind sie in der Altersgruppe zwischen zehn bis vierzehn Jahren auf 1.037 Delikte (+ 57 Prozent im Vorjahresvergleich; 2017: 675, 2018: 661).

„Die Anzahl jugendlicher Straftäter steigt immer weiter. Während im Jahr 2018 ein kurzes Absinken zu verzeichnen ist, sieht es im Jahr 2019 umso besorgniserregender aus“, analysiert Mahr das Zahlenwerk und fordert „ein ausgeklügeltes Konzept gegen die steigende Jugendkriminalität vor allem im oberen Bereich der Unmündigkeit“.

„Insbesondere die Gewaltbereitschaft nimmt zu“, weist Mahr auf den Anstieg der Körperverletzungen hin. 2019 gab es insgesamt 789 Delikte, 2017 waren es noch 596 – ein Anstieg um rund 32 Prozent („Körperverletzung“ und „Schwere Körperverletzung“). „Hier zeichnet sich vor allem bei den Jugendlichen von zehn bis vierzehn Jahren ein Problem ab“, spricht Mahr von einer „ernstzunehmenden Problematik“. „Die von dieser Altersgruppe verübten Körperverletzungen stiegen um 72 auf 154 Prozent (2017:134, 2018:141, 2019: 206).“

„Hier geht es nicht um kleinere Meinungsverschiedenheiten unter Freunden“, verdeutlicht Mahr den Ernst der Lage, denn die würden in diesem Ausmaß nicht zur Anzeige gebracht werden, „sondern um echte Kriminalität.“

„Bei Raub und Diebstahl zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Auch hier steigt die Anzahl der Delikte erheblich“, sagt Mahr und fordert abschließend: „Zwar ist der Zentralraum besonders betroffen, diese Entwicklung breitet sich jedoch in unserem gesamten Land aus. Darum erwarte ich mir einen Schulterschluss auf allen Ebenen. Allen voran sehe ich Justizministerin Zadic in der Pflicht, dieser wachsenden Problematik entgegenzuwirken.“

Gestalten wir den Neustart unseres Landes!

Die Wirtschaft steht still, das gesellschaftliche Leben ist auf ein Minimum heruntergefahren: Die türkis-grüne Bundesregierung hat den Menschen in Österreich bildlich gesprochen Ketten angelegt, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Dabei sind Viele immer wieder in Unsicherheit gelassen worden: Die Bürger, was wirklich verboten und was erlaubt ist; die Unternehmer, ob sie Unterstützung erhalten und wenn ja, wann. Ich habe darüber schon in einem Blogbeitrag geschrieben. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir uns von diesen Fesseln lösen und Österreich neu starten! Am 1. Mai hat die FPÖ daher den Startschuss für die Kampagne „Österreich entfesseln!“ gegeben.

Gestärkt aus der Krise hervorgehen

Wir Freiheitliche wollen die Krise nutzen, um Österreich wieder groß zu machen – von der Wirtschaft über die Bildung bis hin zu den Grund- und Freiheitsrechten. Dabei geht es auch darum, aus der aktuellen Situation zu lernen und zu erkennen, wo wir besser werden, was wir verändern müssen. Dazu gehört beispielsweise, dass wir wichtige Schlüsselindustrien – etwa aus dem medizinischen Bereich – neu oder wieder in Österreich ansiedeln, um von fragilen internationalen Handelsketten weniger abhängig zu sein.

Hilfe zur Selbsthilfe

Viele der Maßnahmen der türkis-grünen Regierung haben vor allem dafür gesorgt, dass parteinahe Strukturen wie die Wirtschaftskammer zu den Corona-Krisengewinnern gehören. Die Almosen aus dem Härtefallfonds für EPUs und KMUs haben die Unternehmer beispielsweise gezwungen, vor der Wirtschaftskammer die Hosen runterzulassen. Statt die Betriebe in der Abhängigkeit der Kammerstrukturen zu halten, möchten wir sie durch eine verantwortungsvolle Steuer- und Abgabenpolitik finanziell unterstützen und in ihrer unternehmerischen Freiheit bestärken. Unser oberösterreichischer Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner hat daher heute in einer Pressekonferenz zum Beispiel gefordert, die Abschreibungsmöglichkeiten für Unternehmen durch verkürzte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zu verbessern und den Grenzbetrag der sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter von derzeit 800 Euro deutlich anzuheben.

Österreich soll wieder über sich hinauswachsen. Mit der Kampagne „Österreich entfesseln!“ setzen wir einen Anstoß für dieses neue Denken.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt Rechtmäßigkeit der Landesförderung für KTM-Motohall

FPÖ: Haben in Überzeugung der Korrektheit zugestimmt

„Der Bericht zeigt klar, dass die Förderung völlig korrekt war. In weiterer Folge muss es eine stetige Weiterentwicklung der Einrichtung geben, damit der kulturelle Nutzen bestmöglich erfüllt werden kann“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) zur Förderung der KTM-Motohall und fügt kritisch an: „Hier wurde lediglich eine entbehrliche Neiddebatte losgetreten, die unter pharisäerhafter Beteiligung mancher Parteien dem Ansehen unseres Landes schadet.“

„Wir bekennen uns zu diesem Beschluss. Wir haben der Förderung in Überzeugung der Korrektheit zugestimmt“, weist Mahr auf die Einstimmigkeit des Beschlusses hin und kritisiert die Doppelmoral politischer Mitbewerber: „Dass SPÖ und Grüne in den Gremien ebenso mitstimmten, im gleichen Atemzug öffentlich scharfe Kritik üben, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Die behauptete Unkenntnis über den Inhalt setzt noch eins drauf. Als politischer Verantwortungsträger muss man schon wissen, was man beschließt.“

„Auffallend ist die vergleichsweise hohe Fördersumme der SPÖ-Stadtgemeinde Mattighofen“, ist Mahr verwundert. Während Mattighofen von 2012 bis 2019 (ohne die KTM-Förderung eingerechnet) durchschnittlich rund 187.000 Euro Förderungen im Jahr mit einer relativen Kostenbeteiligung von einem bis fünf Prozent gewährte, waren es bei der KTM-Förderung mit rund 50 Prozent der Teilprojektkosten 2,24 Millionen Euro. Dazu Mahr: „Insbesondere in Gemeinden muss bei der Gewährung von Förderungen auf Gleichbehandlung und Ausgewogenheit geachtet werden.“

Als „unglücklich“ bezeichnet Klubobmann Mahr die Verbindung von KTM und Bundes-ÖVP: „Zugegebenermaßen ist dadurch ein Bild entstanden, das man so mit der Förderzusage nicht schaffen wollte. Dabei handelt es sich aber um einen alleinigen Entschluss des Unternehmers, den man bei bestehender Förderwürdigkeit im Sinne einer objektiven Entscheidung außer Acht zu lassen hat. Andernfalls würde sich die Katze in den Schwanz beißen. In der Landesregierung haben parteipolitische Interessen – so wie bei diesem Beschluss – keinen Platz.“

„Völlig unerheblich“ sind für Mahr weiters „irgendwelche Privatgutachten von linken Kulturvereinen“: „Maßgeblich ist für uns das Urteil des Landesrechnungshofes als unabhängiges und weisungsfreies Kontrollorgan unseres Landes.“

Skandal im SPÖ-Ressort um Mindestsicherung

Mittlerweile ist es amtskundig: Bei der Gewährung der Mindestsicherung gab es jahrelang rechtliche Verfehlungen. Sichtbar wurde das ganze schon im Juni 2019, als Soziallandesrätin Gerstofer ziemlich schleierhaft eine Klarstellung darüber ankündigte, inwieweit eine unmittelbare Soforthilfe über die Träger ohne behördliches Verfahren geleistet werden kann. Schon damals war aber offenkundig: Mindestsicherung darf nur mit behördlicher Leistungsfeststellung gewährt werden. Die bisherige Vergabepraxis der Mindestsicherung im Bereich der Wohnungslosenhilfe war also alles andere als rechtlich einwandfrei.

Der Landesrechnungshof hat nun mit dem Ergebnis seiner Sonderprüfung deutlich gemacht, dass die Vorgänge rund um die Gewährung in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Mindestsicherung wurde zum Teil ohne behördliche Erledigung ausbezahlt, das geht nicht. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein.

Im Moment weiß man noch nicht, wo hoch der Schaden für den Steuerzahler ist. Gerstorfer gab bekannt, dass in den Jahren 2012 bis 2019 zumindest 205.973,- Euro zu viel Mindestsicherung ausbezahlt wurde. Dazu muss man aber sagen, dass bei rund einem Drittel der Fälle die Korrektheit gar nicht mehr nachgeprüft werden konnte. Die Dunkelziffer ist also weit höher.

Diese skandalöse Verantwortungslosigkeit macht mich fassungslos. Übrigens geht die Staatsanwaltschaft der Sache auch schon nach, völlig zurecht meiner Meinung. Die Ergebnisse sind noch ausständig. Klar ist aber schon jetzt, dass entsprechende politische Konsequenzen gezogen werden müssen – und zwar von den Verantwortlichen persönlich.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt jahrelanges Versagen bei Gewährung der Mindestsicherung

Ergebnis der LRH-Sonderprüfung: Auszahlung nur mit behördlicher Leistungsfestsetzung erlaubt – Versagen in allen Instanzen – Prüfung Staatsanwaltschaft ausstehend

„Das Ergebnis der Prüfung ist wenig überraschend und dennoch skandalös. Der Rechnungshof zeigt in seinem Bericht schonungslos auf, dass die Vorgänge rund um die Gewährung der Wohnungslosenhilfe in den vergangenen Jahren nicht rechtmäßig waren. Es wurde ohne behördliche Erledigung Mindestsicherung ausbezahlt. Das bringt einmal mehr die ineffizienten Strukturen des Sozialbereichs zum Vorschein“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr in einer ersten Reaktion den heute veröffentlichten Bericht des Landesrechnungshofes über eine Sonderprüfung zur Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung an wohnungslose Personen.

In Auftrag gegeben wurde die Prüfung im Juni 2019 von der zuständigen Soziallandesrätin. Klubobmann Mahr bezeichnete die schleierhafte Bekanntgabe von Landesrätin Gerstorfer als „höchst verdächtig“, da sie bloß von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat“ sprach. Mahr stellte fest, dass die zuständige Behörde jedenfalls prüfen müsse, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war. Der Verdacht erhärtete sich schließlich. Innerhalb kürzester Zeit wurde so auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht. Die Ergebnisse sind noch ausstehend.

„Nun gibt uns auch der Landesrechnungshof Recht: Für jede Form der Mindestsicherung müssen behördliche Verfahren für die Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen stattfinden“, hebt Mahr ein Ergebnis der Prüfung hervor.

Bei Klienten des Linzer Sozialvereins B37 wurde das über 25 Jahre nicht gemacht, gab der Verein bereits selbst öffentlich bekannt. Zuständig für die bescheidmäßige Erledigung wäre der Linzer Magistrat im übertragenen Wirkungsbereich. Spätestens der Abteilung Soziales hätte das Fehlen der Bescheide bei ordnungsgemäßer Prüfung auffallen müssen. Und das deutlich früher, als es nun der Fall ist, wie der Landesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht klar zum Ausdruck bringt.

„Hier wurde jahrelang wider besseren Wissens weggesehen und geschwiegen. Der Sozialverein als Träger, der Linzer Magistrat als zuständige Verfahrensbehörde und schließlich die Sozialabteilung des Landes als Kontroll- und Oberbehörde sowie als auszahlende Stelle haben jahrelang ihre Augen vor den notwendigen Verfahren verschlossen“, ortet Mahr ein Versagen in allen Instanzen und nennt eine bedenkliche Gemeinsamkeit der Akteure: „In allen betroffenen Bereichen ist die SPÖ in der Verantwortung. Hier wurden offenbar die Interessen der eigenen Partei vor jenen der Öffentlichkeit gestellt. Das ist Verrat am Steuerzahler.“

„Offen ist, inwieweit diese jahrelange Praxis strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht“, weist Mahr auf die laufende Prüfung der Staatsanwaltschaft hin. „Ich erwarte mir, dass für diese inakzeptablen Vorgänge die politische Verantwortung übernommen wird.“

„Auf welche Höhe sich der Schaden für den Steuerzahler beläuft, ist ebenso unklar“, sagt Mahr. Eine stichprobenartige Überprüfung der Abteilung ergab, dass in den Jahren 2017 und 2018 zumindest 59.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. „Ich wage mir gar nicht auszumalen, welcher Schaden insgesamt in diesem Teilbereich durch diese Verantwortungslosigkeit entstanden ist.“

„Klar ist: Die Wohnungslosenhilfe ist natürlich eine unerlässliche Maßnahme für hilfsbedürftige Menschen in unserem Land. Das soll auch weiterhin so bleiben“, stellt Mahr fest und nennt den Kern des Problems: „Staatliche Unterstützungsgelder müssen immer innerhalb der rechtlichen Schranken gewährt werden. Nur das ist eben im konkreten Fall über Jahre hinweg einfach nicht geschehen. Und das im höchstdotierten Bereich unseres Landes mit rund 617 Millionen Euro Jahresbudget. Das ist ein Armutszeugnis für die handelnden Stellen. Das kann so nicht sein. Gerade hier ist besondere Genauigkeit unabdingbar.“

 

FPÖ begrüßt Umstellung der Auszahlung grundsätzlich

Laut Stellungnahme der Sozialabteilung im Bericht erfolgt die Auszahlung nunmehr ausschließlich durch die Bezirksverwaltungsbehörden selbst. Klubobmann Mahr begrüßt diese Entscheidung, denn laut LRH sei Oberösterreich ohnehin das einzige Bundesland, in dem diese Auszahlungen der monatlichen Leistungen nicht ausschließlich durch die zuständige Behörde erfolgen. Er, Mahr, sieht sich in seinem politischen Handeln bestätigt: „Es ist der völlig richtige Schritt, dass die Behörde nun selbst die Auszahlungen tätigt.“

„Ich erwarte mir von Landesrätin Gerstorfer, dass sie diesen Bericht ernst nimmt und das in Ordnung bringt“, fordert Mahr. „Es ist generell längst notwendig, die teuren Verflechtungen im Sozialbereich zu entwirren und damit die Verwaltungskosten zu minimieren. Wie wichtig das ist, zeigt uns die aktuelle Corona-Krise.“

„Die fehlende Kontrolle im Sozialbereich zieht sich wie ein roter Faden durch den Bericht“, kritisiert Mahr und fordert: „Hier muss endlich auf einen effizienteren Umgang mit Steuergeld geachtet werden.“

Klubobmann Mahr: Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen

FPÖ: Landtag beschließt umfassende Corona-Maßnahmen – Finanzen und Landesrecht angepasst

„Die Prognosen über die drohenden Schäden sind erschreckend. Die rigorosen Maßnahmen der Bundesregierung haben für unseren Alltag und vor allem für unsere Wirtschaft weitreichende Folgen gebracht. Zahlreiche Betriebe schnappen händeringend nach Luft“, machte Klubobmann Herwig Mahr in der heutigen Sitzung des Oö. Landtages zum Thema Corona-Krise deutlich. „Wir haben daher heute umfassende Beschlüsse gefasst, womit wir Betroffene sowohl in finanzieller Sicht als auch in rechtlicher Sicht unterstützen.“

„Mit unserer Nullschuldenpolitik der vergangenen Jahre haben wir unseren Haushalt gut auf solch kritische Zeiten vorbereitet“, sagt Mahr, dass aufgebaute Reserven nun für die Bewältigung der Krise aufgewendet werden müssen und spricht dabei das 580 Millionen Euro schwere Hilfspaket Oberösterreichs an: „Nun müssen wir finanzielle Mittel zielgerecht bereitstellen, damit die drohenden Schäden abgemildert werden können.“ 

„Mit den gesetzlichen Änderungen schaffen wir außerdem einen rechtlichen Rahmen, der sämtliche Lebensbereiche Oberösterreichs erleichtert“, weist Mahr auf den heutigen Beschluss des Oö. COVID-19-Gesetzes hin. Die Anpassungen betreffen medizinische Einrichtungen, den schulischen Bereich und die Verwaltung, gewährleistet aber auch die Handlungsfähigkeit der Gemeindearbeit. Die Änderungen sind bis Jahresende befristet, also „Übergangsregelungen für den Krisenzeitraum und keine Dauerlösungen“.

Corona-Maßnahmen: Zeit, über Veränderungen zu sprechen

In den letzten Tagen kamen immer wieder Unternehmer auf mich zu. Gründer und Geschäftsführer von kleinen und mittelständischen Betrieben. Alle haben anfänglich die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus mitgetragen. Aber nun gibt es immer weniger Neuinfektionen. Wie geht es also weiter? Wann kommen endlich Entscheidungen, die es der Wirtschaft erlauben, wieder loszulegen und die entstandenen Schäden zu beseitigen? Nachdem die Hilfspakete der türkis-grünen Bundesregierung für Unternehmen in Teilen schon verunglückt sind und bei vielen der Betroffenen nicht oder erst spät ankamen, zudem schlecht kommuniziert wurde, sollte man nun nicht den gleichen Fehler machen.

Dazu ein aktuelles Beispiel: Seit Montag kann die Unterstützung aus dem erweiterten Härtefallfonds beantragt werden – bis zu 6.000 Euro sollen für drei Monate in Summe ausbezahlt werden können. Doch der Weg dahin erweist sich als beinharter Hindernislauf, der nie zu enden scheint. Nicht nur zahlreiche Unternehmer, sondern auch die Steuerberater kritisieren, dass die Beantragungsformalitäten für Betroffene viel zu komplex sind – aus meiner Sicht völlig zu Recht. Die Unterstützung muss einfach und rasch bei Betroffenen ankommen!
Unsere Unternehmen benötigen möglichst klare Informationen, auf deren Grundlage sie sicher planen können. Für sie muss Klarheit geschaffen werden, wie es weitergeht und welche Maßnahmen wen und warum treffen.

Erste Landtagssitzung seit Corona

Ich werde daher die nächste Landtagssitzung am Donnerstag dazu nutzen, um dieses Thema anzusprechen. Wir werden an diesem Tag noch eine ganze Reihe an Regelungen verabschieden, die mit den Auswirkungen von und den Maßnahmen gegen Corona zu tun haben. Klar, dass der Landtag auch in diesen Zeiten weiterarbeiten, die Handlungsfähigkeit unseres Gemeinwesens sicherstellen muss. Es ist übrigens die erste Sitzung seit dem Beginn der Corona-Maßnahmen. Auch diese Sitzung wird unter Anwesenheit der Abgeordneten stattfinden. Selbstverständlich wurden notwendige Sicherheitsvorkehrungen getroffen, zum Beispiel hinsichtlich der Abstandsbestimmungen.