KO Mahr und FP-Wehrsprecher Gruber: AGG Linz bleibt erhalten!

Erfolg nach unermüdlichem FPÖ-Einsatz: Linzer Kasernenstandort bleibt und wird sogar aufgewertet

„Jetzt ist es fix: der Sicherheitsstandort Linz bleibt erhalten! Das AGG Linz wird weiter bestehen und soll sogar aufgewertet werden“, freuen sich Klubobmann Herwig Mahr und der freiheitliche Wehrsprecher LAbg. Michael Gruber über die kürzlich getroffene Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Nach jahrelangem Einsatz der FPÖ Oberösterreich sind die Landespolitiker nun mit ihrer Forderung durchgedrungen, dass Amtsgebäude Garnisonsstraße (AGG) Linz zu erhalten. Mehrere Jahre schon hieß es, dass die Stellungskommission und die Ergänzungsabteilung nach Hörsching in den Fliegerhorst VOGLER verlegen sollten.

„Die Landeshauptstadt braucht diesen Heeresstandort“, sind sich die beiden freiheitlichen Landespolitiker einig. „Oberösterreich wäre ansonsten das einzige Bundesland ohne Militärinfrastruktur im Kernzentrum gewesen. Das ist insbesondere in ‚Blackout‘-Szenarien sicherheitstechnisch unvernünftig.“

Heuer sollen in Linz zwischen 9.000 bis 10.000 Wehrpflichtige aus Oberösterreich und einem kleinen Teil Salzburgs die Stellung absolvieren. „Auch aus infrastruktureller Sicht ist der jetzige Standort vorteilhafter. Die Verlegung wäre ein unnötiges Anreiseerschwernis für Stellungspflichtige gewesen“, erinnern Klubobmann Mahr und LAbg. Gruber an einen Kritikpunkt.

Aktuell befinden sich am Linzer Kasernenstandort die Stellungskommission, die  Ergänzungsabteilung, die Außenstelle des Heeresnachrichtendienstes und weitere kleinere Teile des Militärs. „Nach einer Sanierung soll ein weiterer Teil den Standort aufwerten. Das Heerespersonalamt (HPA), das aktuell in Containern bei der Hessenkaserne Wels untergebracht ist, soll im AGG Linz einen fixen Platz bekommen“, berichten Mahr und Gruber.

Klubobmann Mahr zu FPÖ-Klausur: Entschlossen in die zweite Halbzeit

Zweitägige FPÖ-Herbstklausur: Landesbudget 2019, Gemeinderechts-Paket, Schulsprache Deutsch

„Mit dem nächstjährigen Budget setzen wir unseren Reformweg konsequent fort. In wesentlichen Bereichen wird kräftig investiert, gleichzeitig Schulden abgebaut“, sagt Klubobmann Herwig Mahr am Ende der zweitägigen Herbstklausur der FPÖ Oberösterreich. Teilgenommen hat das gesamte freiheitliche Landesregierungsteam, alle freiheitlichen Landtagsabgeordneten, die freiheitlichen Bundesräte aus Oberösterreich, und auch Vertreter aus dem Nationalrat waren anwesend.

Thematisiert wurden in der „freiheitlichen Halbzeit-Klausur“ in Grünau im Almtal unter anderem das 5,71 Milliarden Euro schwere Landesbudget 2019, das Gemeinderechts-Paket und die Entwicklung laufender Initiativen, wie dem neuen Integrationsleitbild und der Sanierung des Sozialbereichs.
„Wir haben das Landesbudget genau durchleuchtet und gemeinsam mit dem freiheitlichen Regierungsteam die Eckpunkte für kommendes Jahr festgemacht“, sagt Mahr.

„Der Haushalt wächst um 28 Millionen, Schulden in Höhe von 90 Millionen Euro werden abgebaut. Nahezu alle Bereiche erfahren eine mehrprozentige Steigerung. Insgesamt werden wir der Regierung 5,71 Milliarden Euro zur Verfügung stellen“, blickt Mahr zuversichtlich auf das kommende Jahr.

Thema war auch die Online-Petition von Landeshauptmann-Stellvertreter Haimbuchner „Deutsch am Pausenhof“, die Bildungsminister Faßmann hinsichtlich der Schulsprache Deutsch zum Umdenken bewegen soll.
„Es geht nicht nur um bessere Sprachkenntnisse, sondern auch um die Anwendung einer gemeinsamen Sprache als soziale Klammer“, sagt Mahr und erwartet sich weiterhin eine genaue Prüfung des vorgelegten Rechtsgutachtens durch den Bildungsminister. „Durch die Deutschpflicht soll gesellschaftlichen Konflikten schon im Kindes- und Jugendalter vorgebeugt werden. Nicht nur durch das Erlernen, sondern insbesondere durch das Benützen einer gemeinsamen Sprache.“

„Es ist unsere Pflicht, verantwortungsvoll und effizient mit Steuergeld umzugehen. Dem kommen wir mit dem Finanzplan für 2019 ganz klar nach“, betont Klubobmann Herwig Mahr.

LR Podgorschek und KO Mahr: Landtag verabschiedet modernstes Gemeinderecht Österreichs

FPÖ zu gestern Abend im Oö. Landtag beschlossenem Gemeinderechts-Paket

„Das modernste Gemeinderecht Österreichs hat nun auch den Oö. Landtag passiert. Mit dieser umfangreichen Reform haben wir eine wichtige Weichenstellung für die Zukunft Oberösterreichs vorgenommen“, begrüßen der Landesrat für Gemeindeaufsicht Elmar Podgorschek und Klubobmann Herwig Mahr die Neuerungen im Bereich Gemeinderecht und –prüfung.

Anstoß für die Reform waren die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, beispielsweise St. Wolfgang, vor dem Jahr 2015.
„Mit uns Freiheitlichen wird es zu keinen derartigen chaotischen Zuständen mehr kommen“, versichern die beiden freiheitlichen Landespolitiker wiederholt und unterstreichen: „Die neuen Instrumente der Gemeindeprüfung ermöglichen es, bereits frühzeitig Unrechtmäßigkeiten aufdecken zu können.“

Änderungen bei Bürgermeisterbezügen und Gemeinderatsgrößen

„Oberösterreich ist das einzige Bundesland, das noch zwischen Haupt- und Nebenberuflichkeit von Bürgermeistern unterscheidet. Ab 2021 rücken wir aber nach. Dann wird es nur mehr hauptberufliche Gemeindeoberhäupter in unseren Gemeinden geben. Dadurch wird das Bürgermeisteramt seiner tatsächlichen Verantwortung gerecht“, spricht Mahr eine der Änderungen an. „Außerdem wird die Anzahl an Gemeinderäten moderat reduziert, was zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten führt. Die freiwerdenden Steuergelder können dann beispielsweise für bauliche Maßnahmen im Gemeindebereich herangezogen werden.“

Präzisierung der Aufsichtsmittel

„Auch Änderungen im Aufsichtsrecht wurden vorgenommen. Die Ersatzvornahme sowie die Aufsichtsbeschwerde werden präzisiert und die Belehrung als Aufsichtsmittel aufgenommen. Bei der Aufsichtsbeschwerde werden nur noch Beschwerden über die Amtsführung von Gemeindeorganen behandelt, die schriftlich bei der Aufsichtsbehörde einzubringen sind. Das betroffene Organ bzw. dessen Mitglied ist im Wege des Bürgermeisters in Kenntnis zu setzen und hat die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Aufsichtsbehörde beurteilt, ob durch das Handeln Gesetze oder Verordnungen verletzt wurden. Die Beantwortung der Aufsichtsbeschwerde soll innerhalb von sechs Monaten erfolgen und ist dem Gemeinderat in der nächstfolgenden Sitzung zur Kenntnis zu bringen“, führt Podgorschek Änderungen im Bereich der Gemeindeprüfung an und weist ausdrücklich auf eine maßgebliche Änderung hin: „Künftig herrscht bei Prüfberichten mehr Transparenz. Denn die Fraktionsobleute sind nun zu dessen Schlusspräsentation durch den entsprechenden Prüfer einzuladen. Das war vorher anders.“

„Gelbe Karte“ für Gemeinden

„Wenn eine Gemeinde bei der Besorgung des eigenen Wirkungsbereichs Gesetze oder Verordnungen verletzt, den Wirkungsbereich überschreitet oder die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben nicht erfüllt, kann die Aufsichtsbehörde nun mit Bescheid feststellen, wie rechtmäßig vorzugehen ist. Das ist eine Art „gelbe Karte“, somit können eingriffsintensivere Aufsichtsmittel im Optimalfall vermieden werden“, nennt Podgorschek eine wesentliche Neuerung.

Weitere wesentliche Punkte des Gemeinderechts-Pakets:

  • Schaffung eines Vertretungsrechts im Gemeindevorstand
  • Ermöglichung „freiwilliger“ Gemeindeaufteilungen und –neubildungen
  • Änderung bei den Anforderungen an Amtsleiter
  • Möglichkeit zur Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen im Internet sowie einer sogenannten Elektronischen Amtstafel

„Alles in allem ist das eine sehr gut durchdachte Novelle des Gemeinderechts. Sie ist das Ergebnis zahlreicher Unterausschussberatungen, die nicht immer ganz unkompliziert waren. Schlussendlich haben wir aber doch ein Paket geschnürt, das grundsätzlich von allen Parteien mitgetragen wird“, sind sich Landesrat Podgorschek und Klubobmann Mahr einig.

„Ich bin überzeugt, dass die Änderungen im Aufsichtsrecht – vor allem die Einführung der Belehrung – dazu führen wird, dass Bürgermeister noch sorgfältiger mit ihrer Verantwortung als oberstes Gemeindeorgan umgehen“, sagt Podgorschek abschließend.

Klubobmann Mahr: Faßmann hat Gutachten offenbar weder gelesen noch verstanden

Erneutes Nein zur Schulsprache Deutsch – FPÖ beharrt dennoch weiterhin auf Umsetzung

„Dass sich der Herr Bildungsminister als Universitätsprofessor offenbar immer noch nicht mit dem Rechtsgutachten auseinandergesetzt hat, ist für mich absolut nicht nachvollziehbar“, ist Klubobmann Herwig Mahr enttäuscht über heutige Aussagen Faßmanns in einer oberösterreichischen Tageszeitung. Dieser hat heute über die Medien ausrichten lassen, dass er bei seinem Nein zur „Schulsprache Deutsch“ bleibe und „an dieser Meinung auch ein Brief von FP-Klubobmann Herwig Mahr“ und eine derzeit laufende „Online-Petition von FP-Chef Manfred Haimbuchner“ nichts geändert habe.

„Ich hätte mir vom Herrn Minister schon erwartet, dass er sich mit der Thematik persönlich beschäftigt“, erwähnt Mahr einen Brief, mit dem er das Rechtsgutachten vor knapp einem Monat persönlich an Bildungsminister Faßmann übermittelte und stellt in den Raum: „Der heutige Bericht ist wohl das Ergebnis einer weiteren Beamten-Befassung aus dem offenbar weiterhin tief-roten Bildungsministerium.“

Auch Oberösterreichs Landeshauptmann Stelzer steht nach wie vor „durchaus hinter der Deutschpflicht“, wie unter anderem auch Medienberichten der vergangenen Tage zu entnehmen ist.
„Oberösterreich steht vorbehaltlos zur ‚Schulsprache Deutsch‘. Ich bestehe auf eine ernsthafte und gründliche Auseinandersetzung mit dem vorgelegten Rechtsgutachten“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Der flapsigen rhetorischen Frage Faßmanns, wie man sich die Umsetzbarkeit vorstelle, ob der Klassenlehrer als Spitzel in den Pausen herumgehe und kontrolliere, wie die Schüler sprechen, entgegnet Mahr: „Das ist eine völlig unakzeptable Infragestellung der Kompetenzen unserer Lehrkräfte. Es gibt bereits jetzt zahlreiche Ver- und Gebote an unseren Schulen, die kontrolliert werden müssen. Ein weiteres würde die Arbeit sicher nicht leichter machen, bin aber der Überzeugung, dass unsere topqualifizierten Lehrkräfte auch das meistern werden.“

 

Aktueller Stand der Online-Petition „Deutsch am Pausenhof“

Die vom Familienreferent und LH-Stv. Oberösterreichs Haimbuchner gestartete Online-Petition „Deutsch am Pausenhof“ hat inzwischen fast 6.000 Unterschriften erreicht. „Innerhalb weniger Tage hat die Initiative knapp ein Drittel des Sammelziels erreicht. Das macht deutlich, wie groß der Zuspruch aus der Bevölkerung ist“, hebt Klubobmann Mahr hervor.

Rechtsgutachten: Deutsch am Pausenhof möglich

Bildungsminister Heinz Faßmann begründete seine ablehnende Haltung zu unserer Resolution für die Schulsprache Deutsch ganz ähnlich, wie es das 2016 noch SPÖ-geführte Bildungsministerium tat. Verfassungsrechtliche Bedenken sollen der Umsetzung im Wege stehen. Das hört sich für mich ein wenig so an, als hätte man im Bildungsministerium gar nicht erst erneut geprüft. Denn nach der Ablehnung unserer ersten Resolution im Jahre 2016 haben wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das wir natürlich auch dem Ministerium zur Verfügung stellten. Darin stellen die beiden anerkannten Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler und Univ.-Doz. Mag. Dr. Markus Juranek MSc. schlüssig klar, dass eine verpflichtende Schulsprache Deutsch im Einklang mit unserer Verfassung steht.

Sehr knapp zusammengefasst ergibt das Gutachten folgendes: Da die Schule kein privater Raum ist und auch die Kommunikation der Schüler in der Schule nicht als Privatverkehr eingestuft werden kann, liegen bei einer verpflichtenden Schulsprache auch keine Einschränkungen von privater Sprachenfreiheit oder der Achtung des Privatlebens vor. So hat das übrigens auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im „Belgischen Sprachenfall“ gesehen. Vielmehr werden mit der Umsetzung einer allgemein verbindlichen Schulsprache Deutsch höherwertige Ziele erreicht. Wörtlich heißt es im Rechtsgutachten: „Alle verfassungsrechtlichen Bildungs- und Entwicklungsziele der österreichischen Schule (Art 14 Abs 5a und b B-VG) beruhen auf der gelungenen Integration der fremdsprachigen Schüler in die deutschsprachige Gesellschaft, Wirtschafts- und Sozialordnung und das deutschsprachige Rechts- und Politiksystem der freiheitlichen Demokratie Österreichs. Die Anordnung der deutschen Schulsprache kann schon daher als ein integrierender Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der österreichischen Schule für fremdsprachige Schüler verstanden werden.“

Aus Sicht namhafter österreichischer Experten befände sich die Schulsprache Deutsch also eindeutig im Einklang mit unserer Verfassung. Uns liegt daher am Herzen, dass Bildungsminister Faßmann die Studie sowie unser Anliegen erneut prüfen lässt. Um das etwas anzuschieben möchte ich Sie bitten, die von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner gestartete Petition „Deutsch am Pausenhof“ zu unterstützen.

Klubobmann Mahr: Ehrenamt muss gestärkt werden

FPÖ unterstützt Ehrenamt-Schwerpunkt in nächster Landtagssitzung – Gemeinde-Paket und Verschärfung bei Führerscheinprüfungen stehen auch zur Behandlung

 

„Das Ehrenamt ist eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Daher soll dessen Bedeutung auch von politischer Seite gestärkt werden“, spricht Klubobmann Herwig Mahr gemeinsame Initiativen mit dem oberösterreichischen Arbeitspartner für die nächste Landtagssitzung kommenden Donnerstag an.

„Jeder zweite Oberösterreicher ab 16 Jahren leistet bereits ehrenamtliche Arbeit. Dieser starke freiwillige Einsatz muss gewürdigt werden. Wir wollen fleißigen Engagierten etwas zurückgeben“, begründet Mahr die Initiativen „Ehrenamts-Gütesiegel“ und „Unterstützung ehrenamtlicher Besucherdienste für Senioren“.

„Das ‚Ehrenamt-Gütesiegel‘ ist ein gutes Instrument, wodurch man etwas für seine wertvolle Arbeit zurückbekommt“, sagt Mahr. Dadurch soll die Zertifizierung und Dokumentation freiwilliger Arbeit und dabei erworbener Qualifikationen ermöglicht werden. Diese Maßnahme ist auch im aktuellen ÖVP/FPÖ-Koalitionsübereinkommen auf Bundesebene enthalten.
„Der Umsetzung steht nichts entgegen. Das ‚Ehrenamt-Gütesiegel‘ ist eine gute Maßnahme und gehört daher rasch eingeführt“, fordert Mahr.

Weitere Initiativen in nächster Landtagssitzung

Behandelt und voraussichtlich beschlossen wird auch das Gemeinde-Paket, wodurch unter anderem die Gemeindeprüfung auf Basis intensiver Unterausschussberatungen auf neue Beine gestellt wird.

Weiters steht der Ausschussbericht des freiheitlichen Antrages zur Verschärfung der rechtlichen Grundlagen für den Erhalt einer Lenkberechtigung auf der Tagesordnung.

Klubobmann Mahr: Dem Polizeimangel wird gegengesteuert

FPÖ OÖ: Innenminister Kickl investiert in ein sicheres Österreich – für Personalrekrutierung ist vor allem Landespolizeidirektion in der Ziehung

„In Oberösterreich fehlen nach wie vor Polizisten. Das Innenministerium setzt aber wirksame Maßnahmen, um vor allem der großen Pensionierungswelle entgegenzuwirken und für mehr Personal zu sorgen“, ist Klubobmann Herwig Mahr anlässlich der neuesten Ausbildungszahlen und Informationen aus dem Innenministerium optimistisch. „Vergleichbare Maßnahmen hätten bereits viel früher gesetzt werden müssen.“

„Die nun vom Innenminister getroffenen strukturellen und budgetären Maßnahmen werden die personelle Schieflage in wenigen Jahren verbessern können. Die österreichische Polizei bekommt in den nächsten Jahren bis zu 4.200 zusätzliche Bedienstete“, verweist Mahr auf die Schaffung von zusätzlichen 2.000 Planstellen und erstmalig 2.200 Ausbildungsplanstellen in ganz Österreich. Mit der Einführung sogenannter Ausbildungsplanstellen können nun Polizisten-Anwärter aufgenommen werden, obwohl für sie eigentlich noch kein Posten frei wäre. Denn bisher konnten Polizeischüler erst dann geschult werden, wenn reguläre Planstellen unbesetzt waren.
„In Oberösterreich starteten heuer 500 Polizeirekruten ihre Ausbildung. Nächstes Jahr sollen laut Innenministerium bis zu 275 nachkommen können“, hebt Mahr hervor.

„Die ersten Werbeoffensiven des Innenministeriums fruchten bereits. Wichtig ist nun, dass auch aus Oberösterreich die Rekrutierung für den Polizeidienst nachhaltig vorangetrieben wird“, sieht Mahr vor allem den Landespolizeidirektor in der Ziehung.

Klubobmann Mahr zu Umweltanwaltschaft: OÖ beim Neubau klar im Spitzenfeld

FPÖ: Gebäudesektor leistet wertvollen Beitrag zur Energiestrategie

„Oberösterreich liegt bundesweit bei den thermischen Sanierungen seit Jahren klar im Spitzenfeld. Dies wurde unter anderem durch attraktive und zielgerichtete Sanierungsförderungen erreicht“, entgegnet der freiheitliche Wohnbausprecher, Klubobmann Herwig Mahr, der oberösterreichischen Umweltanwaltschaft.

„Die Reduktion der CO2-Emissionen ist unerlässlich für die Umsetzung der Klima- und Energiestrategie des Bundes. Der Gebäudesektor Oberösterreichs leistet dazu seit Jahren einen wertvollen Beitrag“, betont Mahr.

„Niemand bestreitet den Klimawandel. Wenn aber beim Heizwärmebedarf noch niedrigere Werte erzielt werden sollen als aktuell, dann ist das nur durch einen enormen Mehraufwand machbar, durch mehr Dämmung beispielsweise. Der Vollwärmeschutz eines Hauses muss aber nach einer gewissen Zeit erneuert werden. Mehr Dämmmaterial bedeutet mehr Abfall, der in diesem Bereich sogar als Sonder- und Giftmüll eingestuft wird. Diese Maßnahme würde also unserer Umwelt mehr schaden als nutzen und ist weder vorrausschauend noch nachhaltig“, warnt Klubobmann Mahr.

„Oberösterreich übernahm beim Klimaschutz bereits durch die Einführung des Gesamtenergieeffizienzsystems im geförderten Wohnbau eine Vorreiterrolle. Diese Maßstäbe waren beispielgebend für ganz Österreich“, sagt Klubobmann Mahr abschließend.

Online-Petition: Schulsprache Deutsch sicherstellen!

Oberösterreichs Familienreferent, LH-Stv. Manfred Haimbuchner hat heute die Petition „Deutsch am Pausenhof“ ins Leben gerufen. Darin fordert er, Deutsch als Schulsprache festzulegen. Nach dieser Forderung soll die deutsche Sprache also nicht nur im Unterricht, sondern auch in den Pausen und bei Schulveranstaltung verwendet werden müssen.

 

Darum Schulsprache Deutsch!

Faire Chancen für alle Schüler! Manchmal ist es schon zum Verzweifeln: Viel zu oft, so habe ich das Gefühl, müssen wir über Selbstverständlichkeiten diskutieren. Zum Beispiel darüber, ob an (Ober-)Österreichs Schulen ausschließlich Deutsch gesprochen werden soll. Zur Verdeutlichung:  Mit Stand vom 30. September 2017 war fast jeder dritte Schüler in Oberösterreich kein deutscher Muttersprachler. Der Anteil ist innerhalb weniger Jahre von 19 (Schuljahr 2009/2010) auf knapp 28 Prozent gestiegen. Zu Hause sprechen die Kinder ausländischer Familien oft die Sprache der Eltern und können sich daher auf Deutsch nicht immer so ausdrücken, wie sie es möchten oder es gerade notwendig wäre. Das wird Ihnen in Ausbildung und Job wahrscheinlich Schwierigkeiten bereiten. Für den Einzelnen ist es schade, weil er hinter seinen Möglichkeiten bleibt. Und für die Gesellschaft, weil sie nicht alle vorhandenen Talente gefördert hat.

 

Wir lassen kein Kind zurück!

Ich halte es deshalb für wichtig, dass das Thema Deutschpflicht auf dem Pausenhof weiter auf der Agenda bleibt. Wir sind es den jungen Leuten einfach schuldig, dass wir ihnen helfen, sich in die Gesellschaft zu integrieren. Sie sollen an allen Chancen teilhaben zu können, die der Industriestandort Oberösterreich bietet. In meiner Haltung bestärkt mich ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler und Univ.-Doz. Mag. Dr. Markus Juranek MSc. Die beiden Experten haben darin ganz klar herausgearbeitet, dass unsere Verfassung es durchaus zulässt, Schüler auch auf dem Pausenhof dazu anzuhalten, Deutsch zu sprechen. Ich hoffe daher, dass die Petition von LH-Stv. Haimbuchner viele Unterstützer findet. Dadurch kann vielen Schülern geholfen werden, ihr Deutsch zu verbessern und damit auch ihre Chancen auf einem immer wettbewerbsorientierteren Arbeitsmarkt.

 

Natürlich kann man das kontrollieren!

Nachdem es juristisch gegen diese Initiative nichts einzuwenden gibt, versuchen Gegner das Projekt dadurch in Misskredit zu bringen, dass es angeblich nicht zu exekutieren sei. Das Lehrpersonal sei, so die Kritiker, schlichtweg nicht dazu in der Lage, das Gebot durchzusetzen. Ich glaube, da kennen sie die Lehrerinnen und Lehrer in Oberösterreich schlecht: Die Gangaufsicht ist sehr wohl dazu in der Lage, Kinder, die offenkundig nicht Deutsch miteinander sprechen, genau dazu anzuhalten. Bei der Pflicht für Hausschuhe klappt‘s ja dem Vernehmen nach auch ganz gut.

 

Ich habe die Petition „Deutsch am Pausenhof“ von LH-Stv. Manfred Haimbuchner bereits unterzeichnet. Sollte auch Ihr Interesse geweckt worden sein, gibt es hier nähere Infos.

Klubobmann Mahr zu UA Gemeindeaufsicht: Intensive Beratungen nun abgeschlossen

FPÖ: LRH-Empfehlungen in Umsetzung – Details zur Reform der Gemeindeaufsicht werden in Kürze durch die Landesregierung präsentiert

„Die Ausgestaltung der Gemeindeaufsicht steht nun fest. Die intensiven Unterausschuss-Beratungen konnten abgeschlossen werden. Heute wurde ein neuer Weg eingeschlagen“, gibt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der Sitzung bekannt.
„Die Erarbeitung war insbesondere aus juristischer Sicht nicht unkompliziert, aber insgesamt konstruktiv und zielorientiert. Erfreulich ist, dass es trotz des ambitionierten Zeitplans zur Einigung aller Fraktionen gekommen ist“, betont Klubobmann Mahr und sieht mit Zuversicht einer sachlichen Debatte zum Beschluss der neuen Gesetzesmaterien in der nächsten Landtagssitzung entgegen.

Der Anstoß dieser Reform waren unter anderem die vom Landesrechnungshof aufgedeckten Missstände, bevor die FPÖ im Jahr 2015 die Ressortverantwortung übernommen hat – Stichwort: St. Wolfgang.
„Solch inakzeptable Zustände wird es mit uns nicht geben“, versichert Mahr und sagt: „Der Landtag hat unter anderem bei den Kontrollinstrumenten nachgeschärft.“

„Eingearbeitet wurden ebenso die Empfehlungen des Rechnungshofes“, weist Mahr darauf hin, dass mit dem Gemeinde-Paket die Empfehlungen des Landesrechnungshofes im Bericht zum System der Gemeindeaufsicht vom Jänner 2018 als erledigt angesehen sein sollten.

Die Einzelheiten des Gemeinde-Pakets werden der Öffentlichkeit in Kürze durch die zuständigen Regierungsmitglieder präsentiert. Beschlossen werden soll es in der Landtagssitzung am 8. November 2018. Inkrafttreten ist mit Jahreswechsel vorgesehen.
„Die Reform wurde mit dem nötigen Druck vorangetrieben, der Zeitplan eingehalten“, sagt Mahr abschließend.