Rechtsgutachten: Deutsch am Pausenhof möglich

Bildungsminister Heinz Faßmann begründete seine ablehnende Haltung zu unserer Resolution für die Schulsprache Deutsch ganz ähnlich, wie es das 2016 noch SPÖ-geführte Bildungsministerium tat. Verfassungsrechtliche Bedenken sollen der Umsetzung im Wege stehen. Das hört sich für mich ein wenig so an, als hätte man im Bildungsministerium gar nicht erst erneut geprüft. Denn nach der Ablehnung unserer ersten Resolution im Jahre 2016 haben wir ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das wir natürlich auch dem Ministerium zur Verfügung stellten. Darin stellen die beiden anerkannten Verfassungsexperten Univ.-Prof. Dr. Peter Pernthaler und Univ.-Doz. Mag. Dr. Markus Juranek MSc. schlüssig klar, dass eine verpflichtende Schulsprache Deutsch im Einklang mit unserer Verfassung steht.

Sehr knapp zusammengefasst ergibt das Gutachten folgendes: Da die Schule kein privater Raum ist und auch die Kommunikation der Schüler in der Schule nicht als Privatverkehr eingestuft werden kann, liegen bei einer verpflichtenden Schulsprache auch keine Einschränkungen von privater Sprachenfreiheit oder der Achtung des Privatlebens vor. So hat das übrigens auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im „Belgischen Sprachenfall“ gesehen. Vielmehr werden mit der Umsetzung einer allgemein verbindlichen Schulsprache Deutsch höherwertige Ziele erreicht. Wörtlich heißt es im Rechtsgutachten: „Alle verfassungsrechtlichen Bildungs- und Entwicklungsziele der österreichischen Schule (Art 14 Abs 5a und b B-VG) beruhen auf der gelungenen Integration der fremdsprachigen Schüler in die deutschsprachige Gesellschaft, Wirtschafts- und Sozialordnung und das deutschsprachige Rechts- und Politiksystem der freiheitlichen Demokratie Österreichs. Die Anordnung der deutschen Schulsprache kann schon daher als ein integrierender Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der österreichischen Schule für fremdsprachige Schüler verstanden werden.“

Aus Sicht namhafter österreichischer Experten befände sich die Schulsprache Deutsch also eindeutig im Einklang mit unserer Verfassung. Uns liegt daher am Herzen, dass Bildungsminister Faßmann die Studie sowie unser Anliegen erneut prüfen lässt. Um das etwas anzuschieben möchte ich Sie bitten, die von Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner gestartete Petition „Deutsch am Pausenhof“ zu unterstützen.