Traditionen schützen – Heimat erhalten

Mir ist es ein persönliches Anliegen, den Begriff „Heimat“ in der oberösterreichischen Verfassung zu verankern. Ein gewichtiger Grund hierfür ist, dass sich unsere Gesellschaft stark verändert. Das liegt nicht zuletzt an den hohen Zuwanderungszahlen. Indem wir die Heimat in den Verfassungsrang heben und damit landestypische Brauchtümer und Traditionen schützen, verhindern wir, dass Dinge, die gestern noch ganz normal waren, morgen schon nicht mehr gelebt werden können. Damit sind auch die Grundzüge unserer zwar säkularen und offenen, aber christlich geprägten Gesellschaft in Oberösterreich gemeint. Für die einen soll die Heimat also erkennbar das bleiben, was sie schon immer war. Für die anderen bietet das auch einen Orientierungspunkt der Integration.

Hinzu kommt, dass besonders elementare Dinge festgeschrieben gehören – und damit stehe ich nicht alleine da. Die UNESCO, also eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, zeichnet beispielsweise zentrale Werte und Brauchtümer als sogenannte „Immaterielle Kulturgüter“ aus und stellt sie damit unter Schutz. Gesellschaftliche Übereinkünfte, soziale Praktiken, Rituale und Feste gehören da dazu – und erfüllen den Begriff Heimat mit Leben. Die Fortführung dessen, was wir in Oberösterreich gemeinsam als gut erkannt haben in die Verfassung als zentralem und wichtigstem Regelwerk des Landes einfließen zu lassen, halte ich deshalb für hoch an der Zeit – und keinesfalls für überflüssig. Schließlich: Wer die Heimat ohnehin im Herzen trägt, hat mit Heimat im Verfassungsrang wohl auch kein Problem. Zu guter Letzt noch ein Gedanke: Vielleicht müssen wir die meisten Menschen in Oberösterreich nicht an ihr Heimatbewusstsein erinnern. So manchem Politiker täte es aber wohl nicht schaden.