KO Mahr: Abschiebungen nach Afghanistan unverzüglich durchführen
Wegweisendes VfGH-Erkenntnis: Abschiebungen rechtlich zulässig – FPÖ: „Kein langes Herumprüfen, sondern endlich handeln!“
„Schluss mit Ausreden! Nun ist es auch höchstgerichtlich bestätigt: Abschiebungen nach Afghanistan sind selbst nach aktueller Rechtslage zulässig. Hier muss nicht mehr lange herumgeprüft, sondern endlich gehandelt werden“, reagiert FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr auf ein aktuelles Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) und fordert Innenminister Karner auf, die wegweisende Entscheidung „unverzüglich anzuwenden“.
Erst im Juni hat der Oö. Landtag mit großer Mehrheit auf Initiative der FPÖ eine Resolution an die Bundesregierung beschlossen, in der Abschiebungen nach Afghanistan gefordert wurden, erinnert Mahr: „Der VfGH zeigt, dass es rechtlich möglich ist. Nun mangelt es offenbar nur noch am nötigen politischen Willen. Wir erwarten uns, dass unserem Antrag umgehend nachgekommen wird.“
Seit 2015 stellten Afghanen die zweitmeisten Asylanträge in Österreich, nämlich 92.860 (Quelle: Aktuelle Asyl-Statistik, BMI). Das entspricht umgerechnet 22 Prozent der Gesamtanzahl, rechnet Mahr vor: „Mehr als jeder fünfte Asylwerber kam seit 2015 aus Afghanistan. Gerade deshalb ist hier eine Kurskorrektur nötig, um die Auswirkungen der illegalen Migration eindämmen zu können.“
Umfragen sprechen eine klare Sprache: „Das erwartet sich unsere Bevölkerung“
„Das erwartet sich unsere Bevölkerung“, betont Mahr und erinnert an mehrere Umfragen zu diesem Thema: „Nach einer aktuellen sprachen sich 98 Prozent dafür aus, dass trotz möglicher Sorge wegen Menschenrechten nach Afghanistan und Syrien abgeschoben wird. Gleiches zeigen andere Umfragen. Nun ist es höchst an der Zeit, den Willen unserer Bevölkerung auch umzusetzen.“