Wer bleiben darf, bestimmt der Staat

Die Diskussion um die Möglichkeit einer Lehre für Asylwerber hält weiterhin an. Zwar hat die Bundesregierung vergangene Woche ein Machtwort gesprochen, dass eine Lehre auch in Zukunft kein automatisches Bleiberecht für Asylwerber bedeuten wird. Manchen Akteuren geht es dennoch weiterhin darum, dass Asylwerber in einem Lehrberuf in Österreich bleiben können – ungeachtet des Ausgangs ihres Asylverfahrens.

Ich halte das für falsch. Wir haben in Österreich einen funktionierenden Rechtsstaat und unabhängige Gerichte. Und über Asylverfahren wird rechtmäßig entschieden. Wieso sollte also nun das Asylrecht und der unabhängige Richterspruch zukünftig durch den gehobenen oder gesenkten Daumen des Lehrherren ersetzt werden? Wir sollten uns hüten, hinter die Rechtsprechung noch ein Hintertürchen zu setzen. Nach dem Motto „Wenn es mit dem Asyl nicht klappt, dann bleibt immer noch die Lehre“… Das höhlt den Rechtsstaat und das Asylrecht letztlich gleichermaßen aus. Denn dann entscheidet am Ende nicht mehr das Gesetz, wer bleiben darf, sondern das Glück, ob ein Asylwerber einen Lehrplatz bekommen konnte. Es ist schon schlimm genug, dass momentan irgendwelche Schlepper entscheiden, wer illegal zu uns reisen kann.

Scheinbar sehen manche aber eine Lehre für Asylwerber als genau das an: die zweite Runde im Asylverfahren. So hat die österreichische Umweltministerin erst vor kurzem in einem Interview mit einer oberösterreichischen Tageszeitung erwähnt, sie höre von vielen Betrieben, dass ihnen bewusst Asylwerber angetragen werden. Das sieht für mich nach bewusster Stimmungsmache mit dem Ziel der Manipulation des Asylsystems aus. Denn letztendlich werden Erwartungen zu Lasten von Asylwerbern und Wirtschaft gleichermaßen geschürt.

Gemeinsam mit LH-Stv. Manfred Haimbuchner habe ich heute zu diesem Thema eine Pressekonferenz gegeben. Uns war wichtig, die Debatte zu versachlichen und erneut in aller Deutlichkeit klar zu machen, dass es keine sonstwie gelagerten Ausflüchte aus richterlichen Beschlüssen geben darf. Um aber für alle Beteiligten schnellstmöglich und möglichst kostensensibel Klarheit über den jeweiligen Status zu schaffen, ist es uns auch wichtig, dass Asylverfahren schnellstmöglich abgeschlossen werden. Optimistisch stimmt mich, dass zumindest in erster Instanz Verfahrensbeschleunigungen bereits auf den Weg gebracht wurden.