Klubobmann Mahr: Bienenhaltung auch im Wohngebiet ermöglichen

Imker können aufatmen: FPÖ-Antrag in nächster Landtagssitzung am 20. September für Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Bienenhaltung

„Zumindest für den Eigenbedarf an Honig sollen Bienen auch im Wohngebiet gehalten werden dürfen. Das ist nach aktueller Rechtslage grundsätzlich untersagt. Um das zu ermöglichen, werden wir das Gesetz präzisieren müssen“, kündigt Klubobmann Herwig Mahr einen Antrag für die nächste Landtagssitzung an.

„Die aktuelle Regelung führt vielerorts zu Ungewissheit und Problemen. Denn Bienen werden von der Behörde als Nutztiere angesehen, deren Haltung im Wohngebiet pauschal untersagt ist. Leider sind deshalb auch Bienenstöcke im Garten verboten“, zeigt Mahr auf. „Hier werden wir nachjustieren. Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme.“

Der Antrag wird zunächst am 20. September eingehen, wobei schon jetzt alle weiteren Fraktionen zur Mitunterzeichnung eingeladen wurden. In der darauffolgenden Ausschussrunde am 4. Oktober werden dann gemeinsam die Details erarbeitet. „Fest steht, dass die neue Regelung bereits für das Bienenjahr 2019 gelten soll“, setzt sich Mahr ein Ziel. „Wichtig ist uns dabei vor allem, dass gleich alle erdenklichen Umstände berücksichtigt und in die Überarbeitung einfließen werden.“