Mahr/Hattmannsdorfer: Sozialhilfe-Entwurf großteils zufriedenstellend

Oö. BMS-Modell als Vorbild für Sozialhilfe: Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit als Eckpfeiler

Gestern am späten Nachmittag konstituierte sich der Unterausschuss für die Umsetzung der Sozialhilfe in Oberösterreich, in dem der Erstentwurf des Ausführungsgesetzes einging und behandelt wurde. Über den Sommer geht dieser in Begutachtung. Bei weiteren Unterausschuss-Sitzungen im Herbst folgt die inhaltliche politische Auseinandersetzung. In der Landtagssitzung am 10.Oktober soll das Ausführungsgesetz beschlossen werden, damit es letztendlich fristgerecht mit 01. Jänner 2020 in Kraft tritt.

„Der im Unterausschuss präsentierte Entwurf ist großteils zufriedenstellend. Er trägt klar die schwarz-blaue Handschrift Oberösterreichs. In den folgenden Sitzungen geht es darum, gemeinsam die Feinheiten des Ausführungsgesetzes zu erarbeiten, damit das Gesetz fristgerecht mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten kann“, geben OÖVP-Sozialsprecher Wolfgang Hattmannsdorfer und FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr bekannt.

„Für uns ist klar: Jene, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen. Gleichzeitig braucht es aber auch ein straffes Kontrollnetz und effiziente Sanktionsmöglichkeiten, um etwaigen Missbrauch hintanzuhalten“, sind sich Mahr und Hattmannsdorfer einig.

„Es geht bei dieser Reform darum, für mehr Gerechtigkeit zu sorgen. Deshalb sollen auch Personen, wie etwa Beeinträchtigte und Alleinerziehende, verstärkt unterstützt werden. Dazu bekennen wir uns“, sagen Hattmannsdorfer und Mahr.

„Die neue Sozialhilfe wird auch einen Deckel bei Haushaltsgemeinschaften enthalten. Einen solchen haben wir bereits bei der Mindestsicherung Oberösterreichs verankert. Es ist gut und notwendig, dass unsere Überlegungen aus Oberösterreich im neuen Gesetz fortgeführt werden können. Denn es muss einen spürbaren Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialleistungen geben. Arbeit muss sich lohnen“, geben Hattmannsdorfer und Mahr weitere Details bekannt.

„Verankert werden soll auch ein Jobbonus, um Personen bei der Wiedereingliederung im Arbeitsmarkt zu unterstützen“, sagen Mahr und Hattmannsdorfer. Beginnt jemand während des Bezugs eine Arbeit, soll ihm ein monatlicher Bonus von bis zu 177 Euro für die Dauer von maximal einem Jahr gewährt werden.

„Erfolgreiche Integration ist nur durch ausreichende Sprachkenntnisse möglich. Für einen gewissen Teil der Leistung soll daher Deutsch als Voraussetzung verankert werden“, signalisieren Hattmannsdorfer und Mahr, dass bei schlechten Deutschkenntnissen 35 Prozent der Leistung in Form von Deutschkursen bereitgestellt werden.

Klubobmann Mahr: Pflege-Vorbereitungslehrgang für Asylwerber nicht zielführend

FPÖ: Asyl darf nicht mit Zuwanderung vermischt werden –  Initiativen gegen Personalmangel im Pflegebereich aber grundsätzlich begrüßenswert

 „Es braucht eine klare Trennung zwischen Zuwanderung und Asyl. Es dürfen keine falschen Erwartungen geweckt werden. Asylwerber für die Pflege-Vorbereitungslehrgänge heranzuziehen, ist deshalb der völlig falsche Zugang“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr die von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und Integrations-Landesrat Anschober präsentierte Initiative gegen den Fachkräftemangel im Pflegesystem. Dabei werden unter anderem Asylwerber für die Pflegeausbildung in einem Vorbereitungslehrgang vorgesehen.

„Bis 2025 werden 1.600 zusätzliche Fachkräfte benötigt. Ändert man nichts am bisherigen Ausbildungssystem, wird sich das nicht ausgehen. Daher ist es grundsätzlich zu begrüßen, wenn durch diese Initiative mehr wertvolle Pflegekräfte gewonnen werden können“, sagt Mahr. „Der Fokus muss aber auf Personen gelegt werden, die einen festen Aufenthaltsstatus haben. Alles andere steht weder im Einklang mit unseren Asylgesetzen noch löst es das Pflegeproblem.“

„Fraglich ist, wie viele Personen von den 120 Interessenten schließlich die Pflegeausbildung absolvieren. Wir werden das genau beobachten“, kündigt Mahr an.

„Diese Initiative alleine löst das Problem nicht. Von einer wirklichen Pflegeoffensive kann hier nicht die Rede sein. Um dem Pflegebedarf in den kommenden Jahren gerecht zu werden, reicht es nicht aus, an kleinen Stellschrauben zu drehen“, fordert Mahr unter anderem die Schaffung einer Pflegelehre, für die sich die freiheitliche Sozialsprecherin LAbg. Ulrike Wall bereits seit Jahren einsetzt.

Klubobmann Mahr: Ärztemangel belastet unser Gesundheitssystem nachhaltig

FPÖ fordert umfassende Maßnahmen zur Erhaltung qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung: Änderung der Quoten-Regelung, Förderstipendium für Medizinstudenten, finanzielle und organisatorische Anreize für mehr Hausärzte

„Vor allem im ländlichen Raum gibt es immer größere Versorgungslücken. Das ist eine tickende Zeitbombe für unser Gesundheitssystem“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr aktuelle Zahlen zu Kassenstellen in Oberösterreich, wonach es auf 151 Ausschreibungen im ersten Halbjahr 2019 gerade einmal 65 Bewerber gab.
„Oberösterreich ist aktuell mit einer Versorgungslücke von 86 Kassenärzten konfrontiert. Diese Schere wird von Jahr zu Jahr größer“, warnt Mahr.

„Bereits vier von zehn Medizinabsolventen wandern aus Österreich ab. Das liegt einerseits an der fehlenden Attraktivität Österreichs für den niedergelassenen Ärzteberuf und anderseits an der Quotenregelung für Studienplätze. Ein Viertel aller Plätze sind aufgrund von Vorgaben der EU  für Nicht-Österreicher bereitzuhalten. Das versteht doch kein Mensch. Wir suchen in Österreich selbst händeringend nach Ärzten. Wir müssen in erster Linie unseren eigenen Bedarf an Ärzten decken können“, fordert Mahr.

„Eine wichtige Maßnahme ist außerdem die Schaffung eines eigenen Förderstipendiums für Medizinstudenten. Wer eine solche Förderung erhält, soll danach einen gewissen Zeitraum versorgungswirksam in unserem Land als Arzt tätig sein müssen“, nennt Mahr eine weitere Maßnahme, um mehr Ärzte für Oberösterreich zu gewinnen. „Diese langjährige freiheitliche Forderung ist längst überfällig.“

„Dass ein Arzt ab einer gewissen Anzahl an Patienten weniger Honorar erhält, widerspricht unserer Vorstellung von Leistungsgerechtigkeit. Das aktuelle Modell ist veraltet und unattraktiv“, fordert Mahr eine Anpassung. Auch die Ärztekammer sieht hier dringenden Handlungsbedarf.

„Viele Ärzte scheuen die Selbstständigkeit. Man sollte deshalb auch über ein Angestellten-Modell für Hausärzte nachdenken. Dabei würden die unternehmerischen Risiken an einen selbstständigen Träger ausgelagert werden und der Arzt dann sozusagen als Angestellter fungieren“, sagt Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Rechtsvertreter der Stadt Linz blieb Antworten in vollem Umfang schuldig

FPÖ zur Behandlung des Rechnungshof-Berichts bezüglich Verwaltungsstrafverfahren der Stadt Linz im heutigen Kontrollausschuss

„Lückenlose Aufklärung sieht anders aus“, zeigt sich Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss des heute im Kontrollausschuss behandelten Berichts des Rechnungshofes zu den Verwaltungsstrafverfahren der Stadt Linz verärgert. „Dass die Linzer Stadtspitze der Einladung des Landtages nicht persönlich folgte, ist bezeichnend. Die Äußerungen des Rechtsvertreters waren völlig unbrauchbar. Die Auskunftsperson blieb dem Kontrollausschuss unter Berufung auf eine Verschwiegenheitserklärung Antworten auf wesentliche Fragen in vollem Umfang schuldig. Vorlegen konnte er diese Erklärung dem Ausschuss nicht.“

„Das vom Rechnungshof präsentierte Zahlenwerk erweckt den Anschein, die Stadtverwaltung hätte Strafen priorisiert behandelt, die in die eigene Kasse fließen. Andere Strafen blieben großteils liegen“, sieht Mahr weitere dubiose Auffälligkeiten bei den Strafverfahren. Während im Zeitraum von 2010 bis 2017 die Strafeinnahmen zugunsten anderer Rechtsträger um 59 Prozent gesunken sind, stiegen die der Stadt Linz um 30 Prozent.

Der Rechnungshof führt unter anderem in seinem Bericht an, dass der Linzer Magistrat nicht in der Lage war, Strafen so zu verfolgen, wie es das Gesetz vorschreibt. Weder der Bürgermeister noch Spitzenbeamte der Behörde hätten das Amt ausreichend organisiert, obwohl zwischenzeitlich mehrmals darauf aufmerksam gemacht wurde. In den Jahren 2010 bis 2017 sind deshalb 3.023 Akten verjährt. Der größte Teil, weil die Behörde in der gesetzlich definierten Frist von einem Jahr gänzlich untätig blieb.

Durch diese Untätigkeit ist in den Jahren 2010 bis 2017 aufgrund entgangener Einnahmen ein Schaden von zumindest 382.374 Euro entstanden. Finanziell wirkt sich das nicht nur auf die Stadt Linz aus, sondern auch auf das AMS, die Wirtschaftskammer, die ASFINAG, den Verkehrssicherheitsfond und das Land Oberösterreich. Außerdem mussten für den eigenen Rechtsbeistand der Stadt Linz und ihrer Bediensteten weitere rund 377.000 Euro aufgewendet werden.

Klubobmann Mahr zu LRH-Bericht: Wohnbauförderung in OÖ gut aufgestellt

Kontrollausschuss behandelt Bericht des Landesrechnungshofes zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich

„Der Bericht zeigt, dass die Wohnbauförderung in Oberösterreich gut aufgestellt ist. Die Optimierungsvorschläge werden wir uns natürlich genau ansehen und in unsere politische Entscheidungsfindung einfließen lassen. Teile der Empfehlungen sind bereits auf Schiene oder sogar schon umgesetzt“, sagt Klubobmann Herwig Mahr im Anschluss der heutigen Behandlung des Berichts des Landesrechnungshofes (LRH) zur Wohnbauförderung des Landes Oberösterreich im Kontrollausschuss.

„Die freiheitliche Wohnbaupolitik Oberösterreichs gewährleistet leistbares Wohnen. Genau das bestätigt auch der Rechnungshof in seinem Bericht ganz klar“, ist Mahr erfreut und hebt wesentliche Feststellungen des LRH hervor: „Die Wohnkosten sind im Bundesländervergleich insgesamt moderat. Gleichzeitig ist der finanzielle Aufwand zwischen gemeinnützigem und privatem Mietsektor auffallend  gering. Das liegt unter anderem an Oberösterreichs Top-Bauleistung. Seit 2012 ist unser Bundesland im Vergleich jenes mit der höchsten Neubautätigkeit. Wir liegen damit sogar vor Wien und Niederösterreich. Allein im Jahr 2017 wurden 11.808 Wohnungen fertig gestellt.“

„Dass auch im Bereich des Wohnbaus mehr verwaltungsübergreifende Synergien geschaffen werden müssen, ist goldrichtig. Dass die Abteilung hier bereits auf einem sehr guten Weg ist, wurde uns heute im Ausschuss bestätigt“, begrüßt Mahr die Empfehlung des Rechnungshofes, die Kooperation mit anderen Abteilungen weiter zu intensivieren. „Was für Gemeinden gilt, muss natürlich auch für die Landesverwaltung von Bedeutung sein.“

„Dass der Rechnungshof auch kritische Worte in seinen Berichten wählt, ist zu begrüßen. Das ist auch der Sinn der Sache. Schließlich sollen durch die unabhängigen Prüfungen etwaige Verbesserungspotentiale aufgezeigt werden, derer sich die Politik bedienen kann“, stellt Mahr abschließend fest.

Klubobmann Mahr: LRH bestätigt schwarz-blauen Weg der Schuldenfreiheit

FPÖ: Erfolgreiche Finanzpolitik konsequent fortsetzen

„Unsere damalige Entscheidung war völlig richtig. Durch den äußerst positiven Bericht des Landesrechnungshofes wird das erneut bestätigt. Das ist verantwortungsvolle Politik für künftige Generationen. Wichtig ist, dass dieser Kurs nun konsequent fortgeführt wird. Das war immer eine freiheitliche Forderung“, kommentiert Klubobmann Herwig Mahr den heute veröffentlichten Landesrechnungshof-Bericht zum Rechnungsabschluss 2018.

„Der Landeshaushalt 2018 war der Start einer stabilen Finanzpolitik. Wir haben uns dazu entschlossen, keine neuen Schulden zu machen, Altlasten abzubauen und dennoch gleichzeitig in wesentliche Zukunftsbereiche zu investieren“, sagt Mahr. „Damit waren wir bundesweit Vorreiter.“

„Uns war klar, dass dies nicht der Weg des geringsten Widerstandes sein wird. Aber Verantwortung als Politiker zu übernehmen, setzt voraus, auch unpopuläre Maßnahmen setzen zu können, wenn sie letztendlich zum Allgemeinwohl des Landes sind. Nur das ist ehrliche Politik gegenüber dem Steuerzahler“, betont Mahr abschließend.

Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.

Klubobmann Mahr: Auch Direktauszahlungen sind schließlich Steuergeld, Frau Gerstorfer!

FPÖ kündigt Anfragen im Landtag an: Derart fadenscheinige Ausreden sind zu wenig

„Auch Direktauszahlungen im Rahmen der Mindestsicherung sind schließlich Steuergeld. Es sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, dass es hier gewisse Kontrollmechanismen und klare Regeln für den Vollzug geben muss, um den Missbrauch hintanzuhalten“, spricht Klubobmann Herwig Mahr erneut die gestrige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer an, wonach sie die Vollzugspraxis der Wohnungslosenhilfe durch den Landesrechnungshof prüfen lassen will. Die Wohnungslosenhilfe ist eine Leistung aus der Bedarfsorientierten Mindestsicherung.

„Klar ist natürlich, wer Hilfe braucht, soll sie rasch und unbürokratisch bekommen können. Im Hintergrund muss die zuständige Behörde aber dennoch prüfen, ob die Leistung auch tatsächlich rechtmäßig war“, fordert Mahr Sensibilität im Umgang mit Steuergeld.

Laut Gerstorfer sei dem Land kein finanzieller Schaden entstanden. „Wie will das denn nachgewiesen werden, wenn es womöglich keine ausreichende Kontrolle gab? Das ist alles höchst dubios. Umfassende und rasche Aufklärung ist dringend notwendig“, kündigt Mahr Anfragen der FPÖ im Landtag an. Diese werden bereits vorbereitet.

„Es ist höchst suspekt, dass ein Mitglied der Landesregierung den Landesrechnungshof als verfassungsmäßiges Hilfsorgan des Landtages einschaltet. Das gleicht einer Selbstanzeige. Offenbar hat man selbst Zweifel an der Rechtskonformität der bisherigen Vollzugspraxis. Dann ist es aber höchst an der Zeit, das System ein für alle Mal umzustellen“, fordert Mahr mit Nachdruck.

Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.

Klubobmann Mahr: Mit Juni ist Bienenhaltung im Wohngebiet erlaubt

FPÖ-Initiative umgesetzt: Einstimmiger Gesetzesbeschluss in vergangener Landtagssitzung

„Bienen dürfen nun auch im Wohngebiet gehalten werden. Es freut mich, dass wir für unsere Initiative schließlich alle Landtagsparteien gewinnen konnten“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf den einstimmigen Gesetzesbeschluss in der vergangenen Landtagssitzung hin.

Anlass für die Initiative der FPÖ war eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Auffassung widersprach der bisherigen Rechtsauslegung, dass Nutztier- und somit auch Bienenhaltung in Wohngebieten zumindest für den Eigenbedarf zulässig war. Die Haltung von Bienen im Wohngebiet war dadurch gefährdet.
„Das wollten wir so nicht stehenlassen und haben hier deshalb nachjustiert“, sagt Mahr.

Im Hinblick auf diesbezüglich bestehende gesellschaftspolitische Bedürfnisse erfolgte im Rahmen dieser Gesetzesnovelle eine Klarstellung dahingehend, dass die Errichtung von bis zu drei Bienenstöcken im Wohngebiet prinzipiell zulässig ist. Darüber hinaus wird durch diese Gesetzesnovelle auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Problematik des Bienensterbens geleistet.

„Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme“, sagt Klubobmann Herwig Mahr.