Klubobmann Mahr: Mit Juni ist Bienenhaltung im Wohngebiet erlaubt

FPÖ-Initiative umgesetzt: Einstimmiger Gesetzesbeschluss in vergangener Landtagssitzung

„Bienen dürfen nun auch im Wohngebiet gehalten werden. Es freut mich, dass wir für unsere Initiative schließlich alle Landtagsparteien gewinnen konnten“, weist Klubobmann Herwig Mahr auf den einstimmigen Gesetzesbeschluss in der vergangenen Landtagssitzung hin.

Anlass für die Initiative der FPÖ war eine Grundsatzentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs. Dessen Auffassung widersprach der bisherigen Rechtsauslegung, dass Nutztier- und somit auch Bienenhaltung in Wohngebieten zumindest für den Eigenbedarf zulässig war. Die Haltung von Bienen im Wohngebiet war dadurch gefährdet.
„Das wollten wir so nicht stehenlassen und haben hier deshalb nachjustiert“, sagt Mahr.

Im Hinblick auf diesbezüglich bestehende gesellschaftspolitische Bedürfnisse erfolgte im Rahmen dieser Gesetzesnovelle eine Klarstellung dahingehend, dass die Errichtung von bis zu drei Bienenstöcken im Wohngebiet prinzipiell zulässig ist. Darüber hinaus wird durch diese Gesetzesnovelle auch ein Beitrag zur Bekämpfung der Problematik des Bienensterbens geleistet.

„Bienen sind von unschätzbarem Wert. Sie leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt und sind unerlässlich für funktionierende Ökosysteme“, sagt Klubobmann Herwig Mahr.