Klubobmann Mahr: Höchst schleierhafte Bekanntgabe von Gerstorfer riecht nach Ärger

FPÖ kritisiert verdächtige Vorgehensweise von Sozial-Landesrätin Gerstorfer und fordert lückenlose Aufklärung

Als „höchst verdächtig“ bezeichnet Klubobmann Herwig Mahr die heutige Bekanntgabe von Sozial-Landesrätin Gerstorfer, den Landesrechnungshof mit der Überprüfung der Anwendungspraxis bei der Wohnungslosenhilfe zu beauftragen. Dort sei in den einzelnen Einrichtungen im Zuge einer Prüfung durch die Sozialabteilung eine unterschiedliche Vollzugspraxis festgestellt worden.

Landesrätin Gerstorfer spricht in ihrer Bekanntgabe von einer „unterschiedlichen Vollzugspraxis“ und von einer „Klarstellung, wie weit eine unmittelbare Soforthilfe über den Träger geleistet werden kann und ab wann eine bescheidmäßige Leistungsfestsetzung zu erfolgen hat.“

„Das riecht stark nach Ärger. Gerstorfer soll eine klare Sprache sprechen und sagen, was Sache ist“, fordert Mahr, die Karten offen auf den Tisch zu legen und kritisiert die schleierhafte Darstellung: „Was hat das für Folgen und was steckt dahinter? Warum soll der Rechnungshof prüfen, wenn die Abteilung offenbar bereits selbst Missstände festgestellt hat? Gibt es bereits konkrete Verdachtsmomente? Auf all diese wichtigen Fragen bleibt Gerstorfer Antworten schuldig.“

„Die Unterstützung müssen zielgerecht bei Betroffenen ankommen. Dafür ist eine einheitliche Steuerungs- und Kontrollinstanz unabdinglich. Nur so können Missbrauchsfälle hintangehalten werden können. Denn vor allem der Sozialbereich ist davon immer öfter betroffen. Eine unmittelbare Soforthilfe ohne bescheidmäßige Leistungsfestsetzung öffnet dem Missbrauch aber Tür und Tor“, sieht Mahr die bisherige Vollzugspraxis äußerst kritisch.

Die Wohnungslosenhilfe ist eine Hilfeleistung der Mindestsicherung. Zur Erfüllung dieser Leistung arbeitet die Sozialabteilung des Landes mit unterschiedlichen Einrichtungen zusammen. Träger dieser Einrichtungen erhalten dafür wiederum hohe Förderungen des Landes.