Klubobmann Mahr: Gerstorfer verharmlost belastende Fakten

Missstand bei Wohnungslosenhilfe: Anzeige bei Staatsanwaltschaft – finanzieller Schaden kann nicht ausgeschlossen werden

„Nun kommt schön langsam die ganze Wahrheit ans Licht. Noch vor wenigen Tagen wurde von Landesrätin Gerstorfer öffentlichkeitswirksam versichert, dass dem Land kein finanzieller Schaden entstanden sei. Es sollte offenbar der Anschein erweckt werden, als ginge es bloß um eine formale Abklärung der Vollzugspraxis. Wie sich nun aber herausstellt, steckt viel mehr dahinter. Mittlerweile droht sogar ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft. Auch Schäden für den Steuerzahler können nicht mehr ausgeschlossen werden“, wirft Klubobmann Herwig Mahr Gerstorfer eine „üble Vertuschungsaktion“ vor.

„Entweder sie hat die rechtliche Relevanz der Situation nicht erkannt oder sie hat versucht, die Sache unter den Teppich zu kehren. Beides wäre höchst bedenklich und verantwortungslos gegenüber dem Steuerzahler“, kritisiert Mahr.

„Es gehört jedenfalls auch geklärt, ob es nur zu Versäumnissen des B37 gekommen ist oder ob sich auch die Stadt Linz etwas zuschulden kommen ließ. Denn die ist zuständig für das behördliche Verfahren“, betont Mahr.

Lückenlose Überprüfung der Mindestsicherung auch in OÖ notwendig

„Ist das nur die Spitze des Eisbergs? Es ist höchst an der Zeit, die Mindestsicherung auch in Oberösterreich lückenlos zu durchleuchten. Anstatt den Rechnungshof mit einem Gutachten für einen kleinen Teilbereich zu beauftragen, sollte er besser gleich den gesamten Apparat überprüfen. Denn Sozialleistungen müssen schließlich bei jenen ankommen, die sie tatsächlich benötigen und denen sie auch rechtmäßig zustehen“, fordert Mahr eine Überprüfung des Vollzugs und der Kontrolle der Mindestsicherung des Landes Oberösterreichs ab dem Jahr 2011 ähnlich der Prüfung des Landesrechnungshofes (LRH) in der Steiermark. Dort deckte der steirische LRH Anfang des Monats gravierende Mängel im Vollzug der Mindestsicherung mit erheblichem finanziellem Schaden auf. Unter anderem wurden auch dort Leistungen ohne Rechtsgrund zuerkannt.