LAbg. Graf: Schalldämpfer bei Jagdausübung erlaubt

Wichtiger und notwendiger Schritt zum gesundheitlichen Schutz unserer Jägerinnen und Jäger

„Dass die Ausübung der Jagd jetzt auch mit Schalldämpfer erlaubt ist, ist ein notwendiger und wichtiger Schritt zum Schutz der Gesundheit unserer Jägerinnen und Jäger. Die jahrelange Ausübung der Jagd führt nachhaltig zu einer Beeinträchtigung des Gehörsinnes, dem sogenannten Knalltraumas. Er ist auch eine unerlässliche Schutzvorrichtung für unsere vierbeinigen Jagdgefährten, unser Jagdhunde“, berichtet der für die Jagd zuständige freiheitliche LAbg. Ing. Franz Graf und freut sich über die Anpassung an das Waffengesetz und den einstimmigen Beschluss im Oö. Landtag.

„Durch diesen sogenannten Schalldämpfer wird der Schussknall um ein Drittel abgedämpft. Daher kann man die Meinung, dass der Schalldämpfer die Wilderei beflügelt, wiederlegen. Weitere fachliche Argumente für den Einsatz von Schalldämpfern bei der Jagd sind unter anderem die Minderung des Rückstoßes, die besserer Hörbarkeit des Kugelschlags oder die Reduktion des Mündungsfeuers. Ich freue mich, dass diese Maßnahme umgesetzt wird im Sinne der Jäger und Jägerinnen und auch im Sinne des Tierwohls“, so Graf abschließend.