VfGH hebt Kopftuchverbot auf: Herber Rückschlag für unsere heimische Gesellschaft

Nun ist es soweit: Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass Mädchen an Volksschulen wieder Kopftücher tragen dürfen – oder in den meisten Fällen wohl eher müssen. Denn frei und aus eigenem Willen heraus dürfte die Entscheidung hierzu wohl von den wenigsten Mädchen kommen. Dieses Urteil verdichtet für mich beispielhaft die Probleme unseres Landes. Immer öfter ist die liberale Gesellschaft bereit, fremden Sitten Raum zu geben, die mit den eigenen Prinzipien an sich unvereinbar sind. Auch die Begründung finde ich fragwürdig. Statt die konkreten Rechte der jungen Mädchen zu schützen, zog sich der VfGH auf allgemeine Gleichheitsgrundsätze und das Neutralitätsgebot des Staates zurück. Beides ist wichtig in einem Rechtsstaat, keine Frage. Aber wurden diese Grundsätze wirklich berührt?

Machen wir uns doch nichts vor: In islamisch geprägten Gesellschaften führt die Frau ein Schattendasein, ohne Selbstbestimmung, von angeblich geringerem Wert und jederzeit in der Gefahr, Opfer von Gewalt zu werden. Und genau dieses Problem haben wir uns mit der Masseneinwanderung auch nach Österreich importiert. Das zeigen regelmäßig der Integrationsbericht und andere Studien auf, aber leider auch die vielen Übergriffe von zum Beispiel Afghanen auf junge Österreicherinnen, wenn diese sich zum Beispiel trennten. Steyr lässt grüßen.

Das ist ein Frauenbild, das mit unserem nicht vereinbar ist. Und das Kopftuch ist das sichtbare Zeichen von genau diesem Frauenbild und der dazugehörigen Rolle. Wenn wir uns also gegen Gewalt an Frauen und für deren Gleichbehandlung einsetzen wollen, dann müssen wir dafür sorgen, dass nicht schon junge Mädchen in diese Rolle gedrängt werden. Und dann kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: In der islamischen Tradition soll das Kopftuch die Reize der Frau vor den Blicken der Männer schützen. Wohlgemerkt: Wir sprechen hier von einem Verbot des Kopftuchs an Volksschulen, also von Mädchen im Alter von sechs bis zehn Jahren! Will man Kinder also dazu anhalten, das Kopftuch zu tragen, dann unterstellt man ihnen eben diese Reize und sexualisiert sie so frühzeitig. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass das absurd ist.

Beim Kopftuchverbot an Volksschulen ging es also keineswegs darum, die Religionsfreiheit einzuschränken, sondern darum, die Religionswahlfreiheit der Mädchen zu stärken und ihnen zumindest die Chance zu geben, selbst einmal zu entscheiden, ob sie sich in das islamische Sittenbild fügen möchten und die entsprechenden Symbole tragen.

Ich muss dieses Urteil des VfGH zwar anerkennen, akzeptieren muss ich es aber nicht. Ich hoffe, dass wir Wege finden, um das Verbot von Kopftüchern an Volksschulen noch durchzusetzen. Denn wenn sich die liberale Gesellschaft mit ihren Vorstellungen immer weiter zurückdrängen lässt, dann wird sie in absehbarer Zeit nicht mehr liberal sein.