LAbg. Graf: Einsatz von Herdenschutzhunden gesetzlich verankern

Oö. Landtag verabschiedet einstimmig Resolution an Bundesregierung

„Herdenschutzhunde werden vom Menschen ganz bewusst seit Jahrtausenden dafür gezüchtet, Nutztierherden vor etwaigen Angreifern zu schützen. Diese Hunde waren über lange Zeit neben Zäunen, Nachtkoppeln und dergleichen die wichtigste Präventionsmaßnahme. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum Herdenschutz. Sie leben eigenständig im Verbund mit ihren Herden auf landwirtschaftlichen Naturflächen und verteidigen sehr erfolgreich Schafe, Ziegen, Rinder oder Gänse gegen Angreifer“, berichtet der Agrarsprecher der FPÖ OÖ, LAbg. Franz Graf, und weist auf eine einstimmig verabschiedete Resolution an den Bund in der heutigen Landtagssitzung hin.

„Mit diesem Antrag wollen wir den Einsatz und die Haltung von Herdenschutzhunden auch gesetzeskonform ermöglichen. Das betrifft vor allem die Haltung im Freien, die Unterbringung und die Versorgung dieser Hunde“, sagt Graf. „Dabei ist klar zu bedenken: Es liegt in der Natur von angreifenden Tieren, zuerst dort auf Beute zu gehen, wo diese ohne größere Gefahr oder Gegenwehr zu erlegen ist.“

„Man darf in diesem Zusammenhang auch nicht die Gefährlichkeit des Wolfes verharmlosen. Probleme können entstehen, wenn der Wolf lernt, die Nähe des Menschen mit Futter zu verbinden. Das bedeutet, dass in Regionen mit stark wachsenden Wolfspopulationen darüber hinaus noch weitere Regulierungsmaßnahmen notwendig sein werden. Konsequentes Handeln bei Problemen ist dann unerlässlich“, betont Graf.

„Tatsache ist: Die Haltung von Herdenschutzhunden ist ein wesentlicher und notwendiger Zwischenschritt, um unsere Nutztiere in der Weidehaltung wirksam zu schützen“, so Graf abschließend.