Sozialhilfe: Ab 2020 in Oberösterreich

Heute hat der Oö. Landtag die neue Sozialhilfe beschlossen. Die Sozialhilfe wird ab dem 1. Jänner 2020 in Kraft treten und dabei die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ablösen.

Ausgangspunkt dieses Beschlusses ist das vom Bund verabschiedete Sozialhilfe-Grundsatzgesetz, das heuer im Juni in Kraft trat. Das Grundsatzgesetz hat neben seinem verbindlichen Rahmen eine Reihe sogenannter Kann-Bestimmungen, welche die Bundesländer durch ein  sogenanntes Ausführungsgesetz näher zu bestimmen haben. Die Länder wurden verpflichtet, mit Wirksamkeit 1. Jänner 2020 ein solches Sozialhilfe-Ausführungsgesetz zu erlassen.

Gemeinsam mit allen Fraktionen, der Fachabteilung und dem Verfassungsdienst haben wir in den vergangenen Monaten im Unterausschuss das oberösterreichische Ausführungsgesetz erarbeitet.

Die neue Sozialhilfe Oberösterreichs orientiert sich an unserem bisherigen Mindestsicherungs-Modell. Zentrale Werte wie Leistungsgerechtigkeit, Arbeitsanreize und Integrationswilligkeit konnten wir weiterhin verwirklichen.

Jene, die arbeiten, dürfen nicht die Dummen sein – Arbeit muss sich lohnen. Mit der neuen Sozialhilfe wird dieser Leitgedanke fortgeführt. Durch den Job-Bonus ist das sichergestellt: Einkommen aus Erwerbstätigkeit kann bis zu einer bestimmten Höhe zur Sozialhilfe dazu verdient werden, ohne dass es – wie im Normalfall – in Abzug gebracht wird. Denn es kann nicht sein, dass eine arbeitende Person am Monatsende nicht mehr im Geldbörsel hat als jemand, der ausschließlich von Sozialleistungen lebt.

Besonders wichtig war uns außerdem die Verankerung eines Bonus jeweils für alleinerziehende und beeinträchtigte Personen. Denn klar ist: Jene, die tatsächlich auf finanzielle Hilfe angewiesen sind, sollen diese auch bekommen.

Wesentlich war für uns auch, dass ausreichende Deutschkenntnisse die Voraussetzung für die volle Sozialhilfe sind. So wird ein bestimmter Teil der Leistung in Qualifizierungsmaßnahmen – beispielsweise Deutschkurse – investiert und nicht in Geldform ausbezahlt, wenn jemand nicht ausreichend Deutsch spricht.

Dass es in einer Haushaltsgemeinschaft nicht zu einer exorbitant hohen Summe von Sozialleistungen kommen kann, ist durch die dynamische Deckelung sichergestellt.

Die Sozialhilfe sieht außerdem ein rigoroses Kontroll- und Sanktionssystem vor. Bei Fehlverhalten – wie beispielsweise Falschmeldungen, zweckwidrige Verwendungen oder erschlichenen Leistungen – wird die Leistung stufenweise bis zur Gänze gekürzt.

Bezugsberechtigt sind österreichische Staatsbürger und Asylberechtigte. Drittstaatsangehörige sowie EU- und EWR-Bürger haben hingegen eine fünfjährige Wartefrist.

Die Sozialhilfe können Personen nur erhalten, wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden und diese auch überwinden wollen. Sie wird nur subsidiär gewährt. Das heißt, zuvor müssen alle Einkommensmöglichkeiten und das bestehende Vermögen bis zu einer bestimmten Höhe ausgeschöpft werden